Mykotoxine – Untersuchungsergebnisse 2007

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchte Lebensmittel und Organproben auf Mykotoxine mittels HPLC (Fluoreszenz-, UV-Detektion), LC-MS/MS und ELISA. Im Berichtsjahr 2007 führte das LGL 2013 Untersuchungen auf die in der Tabelle 1 genannten Mykotoxine in Lebensmitteln und Organproben durch.

Tabelle 1: Anzahl untersuchter Proben je Mykotoxin
Mykotoxin Anzahl untersuchter Proben
Zearalenon 240
Deoxynivalenol 406
Aflatoxine B/G 456
Ochratoxin A 381
T-2 und HT-2-Toxin 191
Patulin 279
Aflatoxin M1 29
Fumonisine B1/B2 31
T-2 und HT-2 Toxin 191
Gesamt 2013

Milch- und Organproben

In Lebensmittel tierischer Herkunft gelangen Mykotoxine nur durch kontaminierte Futtermittel (carry over). Sie reichern sich vor allem in Innereien an. Von Afla B1 ist bekannt, dass es in Afla M1 umgewandelt wird und als solches in die Milch übergeht. Bei den Untersuchungen von 45 Organproben (Leber von Mastrindern, Fischen und Geflügel sowie Nieren von Schweinen) im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans waren Afla B/G, ZEA und OTA nicht nachweisbar. Die Untersuchung von 29 Milchproben auf Afla M1 ergab ebenfalls keinen positiven Befund.

Gewürze

Von den im Rahmen des Lebensmittelmonitorings untersuchten Gewürzen waren 13 von 30 Paprikapulvern sowie eine von 14 Muskatnussproben frei von Aflatoxinen. Die Höchstgehalte an Afla B1 von 5 µg/kg und der Summe an Afla B/G von 10 µg/kg für Gewürze wurden lediglich bei einer Probe gemahlener Muskatnüsse aus einer Metzgerei überschritten.

OTA, für das Höchstgehalte von 30 µg/kg zum 1. Juli 2008 beziehungsweise 15 µg/kg zum 1. Januar 2010 diskutiert werden, war in 25 Paprikapulvern und in zwölf Muskatnussproben zu finden (siehe Tabelle 2).

Tabelle 2: Afla B/G und OTA in Gewürzen
Lebensmittel Probenzahl Anzahl über dem Höchstwert Wertebereich Afla B1 [µg/kg] Wertebereich Afla B/G [µg/kg] Wertebereich OTA [µg/kg]
Paprikapulver 30 0 u. B. – 3,1 u. B. – 3,6 u. B. – 51
Muskatnüsse, gemahlen 14 1 u. B. – 13 u. B. – 15 u. B. – 17
u. B. = unterhalb der Bestimmungsgrenze

Schalenfrüchte, getrocknete Feigen und Erzeugnisse daraus

Insbesondere Haselnüsse, Erdnüsse, Pistazien und Feigen sind häufig mit Aflatoxinen belastet. Diese Lebensmittel und Erzeugnisse mit einem wesentlichen Anteil an solchen Lebensmitteln (≥ 10 %) unterliegen deshalb bei Einfuhr in die EU der Vorführpflicht mit länderspezifischen Probenquoten. Die zulässigen Höchstgehalte betragen 2 µg/kg für Afla B1 und 4 µg/kg für die Summe der Afla B/G. Im Vergleich zum Vorjahr waren Feigen (39 %) und Pistazien (33 %) häufiger zu beanstanden und wesentlich stärker belastet (bis zu 133 µg/kg; siehe Tabelle 3). Die Beanstandungsquote bei Haselnüssen dagegen sank auf circa 8 %. Die beanstandeten Partien, die wie 95 % aller Importe aus der Türkei stammen, wurden an den Eingangszollstellen zurückgewiesen.

Tabelle 3: Afla B1 und Afla B/G in Zollproben
Lebensmittel Anzahl untersuchter Proben Anzahl über dem Höchstwert Wertebereich Afla B1 [µg/kg] Wertebereich Afla B/G [µg/kg]
Haselnüsse 65 5 u. B. – 39 u. B. – 87
Haselnusspasten 4 0 u. B. – 1,4 u. B. – 3,6
Erdnüsse 4 0 u. B. – 0,8 u. B. – 1,6
Feigen 23 9 u. B. – 86 u. B. – 133
Feigenpasten 1 0 0,3 0,6
Pistazien 9 3 u. B. – 41 u. B. – 77
Weichkaramelle mit Pistazien 1 0 u. B. 0,1
Gesamt 107 17
u. B. = unterhalb der Bestimmungsgrenze

Zusätzlich zu den Zollproben untersuchte das LGL Schalenfrüchte und andere Früchte sowie Verarbeitungserzeugnisse im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung auf Afla B/G und OTA. Lediglich bei einer Probe gemahlener Mandeln war die Höchstmenge an Afla B1 überschritten (siehe Tabelle 4).

Tabelle 4: Afla B1 und Afla B/G in Schalenfrüchten und anderen Früchten sowie Erzeugnissen daraus
Lebensmittel Probenzahl Anzahl über dem Höchstwert Wertebereich Afla B1 [µg/kg] Wertebereich Afla B/G [µg/kg] Wertebereich OTA [µg/kg]
Cashewnüsse 20 0 alle u. B. alle u. B. u. B. – 0,3
Macadamianüsse 20 0 alle u. B. alle u. B.
Maronen 22 0 alle u. B. u. B. – 0,2 alle u. B.
Haselnusspasten 8 0 u. B. – 0,4 u. B. – 0,8
Pistazienpasten 6 0 u. B. – 0,8 u. B. – 2,1
Mandeln und Mandelmassen 15 1 u. B. – 3,4 u. B. – 3,9
Brotaufstriche (Haselnusscreme und Mandelmus) 7 0 u. B. – 0,8 u. B. – 1,0
Marzipan und Rohmassen 2 0 0,2–1,3 0,3–1,5
Schokolade 21 0 u. B. – 0,4 u. B. – 0,5 u. B. – 0,6
Aprikosen, getrocknet 15 0
Paprikamark 10 0 alle u. B. alle u. B. u. B. – 0,2
u. B. = unterhalb der Bestimmungsgrenze

Fruchtsäfte und fruchtsafthaltige Erzeugnisse

Von den insgesamt 279 auf PAT untersuchten Proben waren 227 (81 %) unbelastet. In 52 Proben konnte das LGL messbare Gehalte (> 5 µg/kg) ermitteln. Lediglich ein Apfelsaft enthielt mit 65 µg/kg eine Konzentration über dem Höchstwert von 50 µg/kg. Acht von 62 untersuchten Bio-Produkten (13 %) wiesen messbare Patulingehalte auf, der Höchstgehalt von 25 µg/kg fand sich in einem Apfelsaft. Bei den 217 konventionell erzeugten Produkten lag der Anteil an messbaren Patulingehalten bei 21 % mit einem Höchstgehalt von 65 µg/kg, wiederum in einem Apfelsaft (siehe Tabelle 4).

Tabelle 5: PAT in Fruchtsäften bzw. fruchtsafthaltigen Erzeugnissen
Lebensmittel Probenzahl Anzahl über dem Höchstwert Schwankungsbreite [µg/kg]
Apfelsäfte 173 1 u. B. – 65
Birnensäfte 15 0 u. B. – 10
Karottensäfte 5 0 alle u. B.
Apfelschorlen 45 0 u. B. – 18
Mehrfruchtsaftschorlen (auch brennwertreduziert) 32 0 alle u. B.
Apfelgelees 6 0
Obstzubereitungen (aus Apfel und/oder Birne) für Säugline und Kleinkinder 3 0 alle u. B.
Gesamt 279 1
u. B. = unterhalb der Bestimmungsgrenze

Wein, Bier und Kaffee

In verschiedenen Biersorten (19 Pilsbiere, 19 Vollbiere dunkel, 34 Schwarzbiere, 43 Hefeweizen hell und 15 Starkbiere hell) war DON nicht nachweisbar und OTA jeweils nur in Spuren (bis zu 0,06 µg/kg) zu finden.

Von 42 Rotweinen überwiegend einfacher Qualität, darunter 19 Bio-Produkte, enthielten nur zwölf Proben, darunter fünf Bio-Produkte geringe Gehalte an OTA (bis zu 0,25 µg/kg). Bei der Untersuchung von geröstetem Kaffe auf OTA waren zehn Proben unbelastet und 14 Proben lagen mit Gehalten bis zu 2,7 µg/kg unter dem zulässigen Höchstgehalt von 5 µg/kg.

Getreide und Getreideerzeugnisse

Weizen und Weizenerzeugnisse (Körner, Mehle, Grieße, Kleien und Kleinkindernahrungen) sowie Roggen und Roggenerzeugnisse (Körner und Mehle) wurden schwerpunktmäßig auf das Vorkommen von T-2/HT-2 Toxin, DON und ZEA untersucht (siehe Tabelle 6). Die Roggenproben wiesen dabei deutlich geringere Gehalte auf als die Weizenproben. Ökologisch erzeugte Produkte waren dabei tendenziell geringer belastet als konventionell hergestellte Produkte. Die höchsten Gehalte an DON fanden sich in Weizenkleie aus konventioneller Produktion (1.163 µg/kg) und Bio-Weizenmehl aus Italien (613 µg/kg). Bei der Weizenkleie war als einzigem Erzeugnis dieser Produktgruppe die Höchstmenge von 750 µg/kg überschritten.

Tabelle 6: DON, ZEA, T-2 und HT-2 in Getreide und Getreideerzeugnissen
Lebensmittel Probenzahl Anzahl über dem Höchstwert Wertebereich DON [µg/kg] Wertebereich ZEA [µg/kg] Wertebereich
Σ T-2 und HT-2 [µg/kg]
Weizen/-erzeugnisse konventionell 88 1 0,7–1163 u. B. – 11 u. B. – 24
Weizen/-erzeugnisse ökologisch 42 0 0,1 – 613 u. B. – 31 u. B. – 12
Roggen/-erzeugnisse konventionell 29 0 3,4–288 u. B. – 2,2 0,1–3,0
Roggen/-erzeugnisse ökologisch 32 0 1,1–72 u. B. – 2,0 u. B. – 3,1
u. B. = unterhalb der Bestimmungsgrenze

Die Untersuchung von 30 Maisprodukten (Grieße, Mehle, Grits, Cornflakes und Teigwaren) aus ökologischer Produktion auf Fumonisine ergab bei Maisnudeln vereinzelt geringe Kontaminationen bis zu einem Maximalgehalt von 355 µg/kg (zulässiger Höchstgehalt 400 µg/kg).

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