Pflanzenschutzmittelrückstande in pflanzlichen Lebensmitteln – Untersuchungsergebnisse 2011

Im Jahr 2011 untersuchte das LGL mit umfassenden Multimethoden insgesamt 2.256 pflanzliche Lebensmittel auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. 16 % dieser Lebensmittel waren als Bio-Produkte gekennzeichnet. 87 % der Proben aus ökologischem Anbau wiesen keine Rückstände auf, bei konventionellen Produkten waren dagegen nur 24 % der Proben rückstandsfrei. Somit enthielt insgesamt ein Drittel aller untersuchten Lebensmittel keine bestimmbaren Rückstände (siehe Tabelle 1). Der Anteil an Proben (bio und konventionell) mit Rückstanden über den zulässigen Rückstandshöchstgehalten (RHG) sank im Vergleich zu den Vorjahren noch einmal auf nun knapp 3 % (66 Proben). Die Quote für die konventionelle Ware sank auf etwas mehr als 3 %, während sie bei Bioware unter 1 % lag. Das LGL stellte insgesamt 95 RHG-Überschreitungen für einzelne Wirkstoffe fest, nachdem in 14 Proben mehrere überhöhte Rückstände aufgetreten waren.

Tabelle 1: Rückstandssituation der untersuchten Lebensmittel
Lebensmittel Probenzahl ohne R mit R kleiner RHG mit R größer RHG
Obst 832 135 687 10
konventionell 751 68 673 10
biologisch 81 67 14 0
Obsterzeugnisse 31 26 5 0
konventionell 5 3 2 0
biologisch 26 23 3 0
Gemüse 940 372 524 44
konventionell 843 280 520 43
biologisch 97 92 4 1
Gemüseerzeugnisse 23 8 14 1
konventionell 19 6 12 1
biologisch 4 2 2 0
Pflanzliche Öle, Fette 25 12 13 0
konventionell 16 5 11 0
biologisch 9 7 2 0
Getreide, -erzeugnisse 82 46 35 1
konventionell 37 7 29 1
biologisch 45 39 6 0
Hülsenfrüchte, Ölsamen 46 31 14 1
Kartoffeln 52 22 30 0
konventionell 39 12 27 0
biologisch 13 10 3 0
Pilze 51 8 43 0
Fruchtsäfte, -nektare 17 8 9 0
Hopfen 55 4 42 9
Säuglingsnahrung 82 79 3 0
Gewürze 16 1 15 0
Sonstige 4 0 4 0
Gesamt 2.256 752 1438 66
Anteil 33% 64% 3%
konventionell 1.902 24% 73% 3%
biologisch 354 87% 12% 1 %
Vorjahre zum Vergleich
2010 2.561 32% 63% 5%
konventionell 1.977 18% 75% 7%
biologisch 584 77% 23% 0%
2009 2.151 31% 62% 7%
konventionell 1.664 17% 74% 9%
biologisch 487 77% 23% 0%
2008 2.231 33% 60% 7%
konventionell 1.812 21% 71% 8%
biologisch 419 85% 14% 1%
R = Rückstand, RHG = Höchstgehalt nach VO (EG) Nr. 396/2005

Ist Bio drin, wenn Bio darauf steht?

In den Regelungen zum ökologischen Anbau ist der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel festgeschrieben. Dennoch ist auch in Bio-Lebensmitteln mit modernen, empfindlichen Analysetechniken gelegentlich ein Nachweis von Pflanzenschutzmitteln möglich. Häufig stammen geringe Rückstandsspuren aus einer Abdrift von konventionell angebauten Kulturen, der Aufnahme aus kontaminierten Böden oder von Kontaminationen während der Verarbeitung (Reinigung, Sortierung und Verpackung).

Als Ursachen für höhere Rückstandsgehalte in Lebensmitteln mit Bio-Auslobung sind die unzulässige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder auch eine Bio-Auslobung konventionell erzeugter Ware denkbar.

Als Anhaltspunkt, ob der begründete Verdacht einer Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besteht, zieht das LGL einen Rückstandsgehalt von 0,01 mg/kg heran. Dieser entspricht dem niedrigsten rechtlich festgesetzten RHG für konventionelle Erzeugnisse. Proben mit höheren Rückständen beurteilte das LGL lebensmittelrechtlich als „irreführend gekennzeichnet“ und informierte die Landwirtschaftsbehörden, damit diese die Ursachen recherchieren.

In der Regel ist es „Bio“, wenn „Bio“ darauf steht. Dieses Fazit zog das LGL auch im Jahr 2011. Die Ergebnisse des 2011 beendeten Projekts „Untersuchung von Lebensmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft aus dem ökologischen Anbau“ werden auf der Internetseite des LGL veröffentlicht.

Die Daten aus dem Jahr 2011 rundeten dabei das Gesamtbild ab. 83 % der Obst- und 95 % der Gemüseproben aus ökologischem Anbau enthielten im Jahr 2011 keine Rückstände (absolute Zahlen siehe Tabelle 1). Die in den anderen Proben nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelrückstände lagen meist unter dem Orientierungswert von 0,01 mg/kg. Durchschnittlich betrug der Gehalt an Pflanzenschutzmitteln pro Probe nur 0,006 mg/kg. Bio-Obst und Bio-Gemüse enthielten somit weiterhin erheblich weniger Pflanzenschutzmittelrückstände als konventionelle Ware (0,54 mg/kg). Der positive Trend der vergangenen Jahre halt an.

Rechtliche Grenzwerte wurden lediglich in einer Probe deutscher Gurken für die Organochlorinsektizide Dieldrin und Heptachlor (Höchstgehalt 0,02 mg/kg bzw. 0,01 mg/kg) überschritten. Gurkengewächse können Organochlorinsektizide noch nach vielen Jahren aus kontaminiertem Boden anreichern. Von einer gezielten Anwendung der seit vielen Jahren verbotenen Insektizide war nicht auszugehen.

Bei keiner der Gemüseproben bemängelte das LGL die Auslobung als Bio-Produkt. Jedoch waren beim Obst je eine Probe Clementinen aus Italien und Bananen aus Ecuador auffällig. Die Rückstandsgehalte des Akarizids Fenbutatinoxid in den Clementinen (0,32 mg/kg) sowie der Fungizide Imazalil (0,31 mg/kg) und Thiabendazol (0,19 mg/kg) in den Bananen sind eher bei konventionellen Produkten üblich, sodass eine Anwendung im Bio-Anbau oder eine Bio-Auslobung von konventionell erzeugter Ware anzunehmen war.

Bedeutende Herkunftsländer für Bio-Obst und Bio-Gemüse waren auch im Jahr 2011 Deutschland (30 % der Proben), Italien (17 %) und Spanien (10 %). Deutsche Produkte waren zu 91 % rückstandsfrei, Lebensmittel aus Italien und Spanien zu 83 %.

Auch bei dem immer breiter werdenden Angebot an Bio-Produkten in Supermarkten, Discountern und bei anderen Vertriebsformen kann sich der Verbraucher auf die Kennzeichnung als Bio-Lebensmittel in aller Regel verlassen. Der Vergleich unterschiedlicher Vermarktungsformen ergab auch 2011 ein gutes Bild. Die Proben von Erzeugern, Supermärkten und Discountern waren zu über 90 % rückstandsfrei (siehe Tabelle 2). Die einzige Höchstgehaltsüberschreitung kam bei der bereits erwähnten Probe Gurken von einem Großhändler vor. Als irreführend gekennzeichnet stufte das LGL jeweils eine Obstprobe aus dem Großhandel und von einem Supermarkt ein. Die betroffenen Produkte (Bananen und Clementinen, siehe oben) durchlaufen in der Regel mehrere Handelsstufen, sodass neben der unzulässigen Anwendung im Anbau auch eine Umdeklaration als Ursache infrage kommt.

Tabelle 2: Rückstandssituation bei Bio-Obst und Bio-Gemüse im Jahr 2011 in Abhängigkeit von der Vertriebsform
Vertriebsform Probenzahl ohne R mit R kleiner RHG mit R größer RHG Irreführende Kennzeich-nung Mehrfach-rückstände
Erzeuger 15 14 1 0 0 0
Gemüse 15 14 1 0 0 0
Großhändler 48 42 5 1 1 3
Obst 17 13 4 0 1 2
Gemüse 31 29 1 1 0 1
Supermarkt 50 47 3 0 1 0
Obst 27 24 3 0 1 0
Gemüse 23 23 0 0 0 0
Discounter 45 41 4 0 0 1
Obst 28 24 4 0 0 0
Gemüse 17 17 0 0 0 1
Bio-Fachhandel 20 15 5 0 0 0
Obst 9 6 3 0 0 0
Gemüse 11 9 2 0 0 0
R = Rückstand, RHG = Höchstgehalt nach VO (EG) Nr. 396/2005

Bio-Lebensmittel sind somit eine gute Alternative, um die Aufnahme von Rückständen durch die Nahrung zu reduzieren. Gerade bei Trockenobst – als Süßigkeitenersatz für Kinder – sollte auf ökologisch erzeugte Produkte zurückgegriffen werden.

Auch bei anderen Bio-Lebensmitteln zog das LGL 2011 eine positive Bilanz. Von 26 Proben Trockenobst waren lediglich einmal getrocknete Pflaumen aus Argentinien auffällig. Beim untersuchten Getreide (19 Proben, vor allem Buchweizen) stellte das LGL keine Rückstände fest. Von den Getreideerzeugnissen fielen wie im Vorjahr nur Haferflocken wiederholt durch Gehalte des Wachstumsregulators Chlormequat auf. Besonders aufgefallen ist auch eine vom LGL beanstandete Probe türkischer Linsen, deren Gehalt an dem Herbizid Glyphosat von 5,2 mg/kg den zulässigen Höchstgehalt von 0,1 mg/kg deutlich überschritt.

Wie sieht es bei konventionell erzeugten Lebensmitteln aus?

Im konventionellen Anbau dürfen chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel nach den Vorgaben der amtlichen Zulassung eingesetzt werden. Hier ist also mit entsprechenden Rückständen zu rechnen. Konventionelles Obst wies auch 2011 noch einmal weniger Rückstände über den Rückstandshöchstgehalten (RHG) auf als in den Vorjahren. Auch der durchschnittliche Rückstandsgehalt von 0,51 mg/kg lag leicht unter dem Vorjahreswert von 0,57 mg/kg. In den vergangenen zwei Jahren wiesen nicht mehr als 1 % der Proben einheimischer Ware überhöhte Rückstände auf. Bei Produkten aus dem Ausland lag der Anteil mit 2 % noch etwas höher (siehe Abbildung 1).

Auch bei konventionellem Gemüse nahm der Anteil an Gehalten über den RHG ab. Die durchschnittliche Belastung von 0,33 mg/kg im Jahr 2011 ist der niedrigste Wert seit Jahren. Deutsche Erzeugnisse waren in allen Jahren seltener belastet als ausländische (siehe Abbildung 1). Der Anteil an Überschreitungen der RHG fiel bei inländischen Produkten auf etwas über 1 %. Die Quote bei ausländischer Ware ging auf 8 % zurück, vor allem aufgrund der nicht mehr ganz so ungünstigen Rückstandssituation bei Kräutern und Fruchtgemüse aus Drittländern.

Bei einer Probe Lollo Rosso aus Deutschland stellte das LGL so hohe Rückstände an Dimethoat fest, dass ein gesundheitliches Risiko nicht völlig auszuschließen war. Das LGL veranlasste daraufhin eine Meldung im europäischen Schnellwarnsystem. Bei allen anderen Proben konnte ein gesundheitliches Risiko ausgeschlossen werden.

Das Säulendiagramm der Abbildung 1zeigt die Entwicklung der Rückstandssituation der inländischen und ausländischen Ware bei Obst und Gemüse aus konventioneller Produktion in den Jahren 2008 bis 2011. Dargestellt sind die Anteile an Proben ohne Rückstände, mit Rückständen unter den zulässigen Höchstgehalten und mit Rückständen darüber. Bei den deutschen Obstproben lag der Anteil der rückstandsfreien Proben 2008 bei 12 %, 2009 bei 4 %, 2010 bei 14 % und 2011 bei 8 %. Die Quote von Proben mit Rückständen unter den rechtlichen Grenzwerten betrug in den Jahren 2008 und 2010 86 %. Im Jahr 2009 waren es 92 % und im Jahr 2011 91 %. Der Anteil der Proben mit Rückständen über den Höchstgehalten lag bei 2 % im Jahr 2008. 2009 stieg er auf 4 %, während er im Jahr 2010 unter 1 % betrug. Im Jahr 2011 lag dieser bei 1 %. Bei den ausländischen Obstproben nahm vom Jahr 2008 mit 11 % über 8 % im Jahr 2009 auf 7 % im Jahr 2010 ab. Im Jahr 2011 stieg dieser dann auf 9 %. Die Quote von Proben mit Rückständen unter den rechtlichen Grenzwerten stieg von 81 % im Jahr 2008 über 86 % im Jahr 2009 auf 89 % in den Jahren 2010 und 2011. Die Anteile der Proben mit Rückständen über den Höchstgehalten fielen von 8 % im Jahr 2008 über 6 % im Jahr 2009 und 4 % im Jahr 2010 auf 2 % im Jahr 2011. Bei den deutschen Gemüseproben nahm der Anteil der rückstandsfreien Proben von 29 % im Jahr 2008 auf 25 % im Jahr 2009 ab und stieg dann über 28 % im Jahr 2010 auf 37 % im Jahr 2011. Die Quote von Proben mit Rückständen unter den rechtlichen Grenzwerten stieg erst von 66 % im Jahr 2008 auf 73 % im Jahr 2009 und ging dann im Jahr 2010 auf 69 % und im Jahr 2011 auf 62 % zurück. Der Anteil der Proben mit Rückständen über den Höchstgehalten nahm von 5 % im Jahr 2008 auf 2 % im Jahr 2009 ab und stieg wieder leicht auf 3 % im Jahr 2010. Im Jahr 2011 betrug er 1 %. Bei den ausländischen Gemüseproben fiel der Anteil der rückstandsfreien Proben von 22 % im Jahr 2008 auf 17 % im Jahr 2009. Im Jahr 2010 nahm er auf 19 % und im Jahr 2011 auf 30 % zu. Die Quote von Proben mit Rückständen unter den rechtlichen Grenzwerten ging von 70 % im Jahr 2008 über 69 % im Jahr 2009 und 67 % im Jahr 2010 auf 62 % im Jahr 2011 zurück. Der Anteil der Proben mit Rückständen über den Höchstgehalten lag in den Jahren 2008 und 2011 bei 8 % und in den Jahren 2009 und 2010 bei 14 %. Bild vergrössern Abbildung 1: Entwicklung der Rückstandssituation der inländischen und ausländischen Ware bei Obst und Gemüse aus konventioneller Produktion (2008 bis 2011)

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