Bayerisches Krebsregister verbessert Qualität und Anzahl der gemeldeten Daten - Meldemonitoring 2025

Signet Jahresbericht 2025

Abstract

Das Bayerische Krebsregister am LGL registriert neu auftretende Krebserkrankungen und dokumentiert die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer Krebserkrankung. Qualitätskriterien sind eine hohe Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Meldungen. Dabei muss sich das Bayerische Krebsregister auch mit mangelnden oder fehlenden Meldeaktivitäten einzelner medizinischer Leistungserbringer auseinandersetzen. Die Regionalzentren prüfen daher die Meldeaktivitäten in ihrem Zuständigkeitsbereich, um die Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Meldungen kontinuierlich sicherzustellen. Ein Beispiel dafür ist das sogenannte Meldermonitoring im Regionalzentrum Würzburg mit einer standardisierten Kontaktaufnahme mit den Meldern. Zukünftig ist in dieser Form bayernweit ein einheitliches Vorgehen geplant.

Meldepflicht für Krebserkrankungen

Ärztinnen und Ärzte in Kliniken und Praxen sind verpflichtet, onkologische Erkrankungen an das Bayerische Krebsregister am LGL zu melden. Festgelegt ist dies im Bayerischen Krebsregistergesetz (BayKRegG). Meldepflichtig sind Diagnose, Behandlung und Verlauf aller Tumorneuerkrankungen und ihrer Frühstadien sowie gutartiger Tumore des zentralen Nervensystems. Die Meldepflicht umfasst ausschließlich die von medizinischen Einrichtungen selbst durchgeführte Diagnostik und Therapie. Das möglichst vollzählige (Zahl der gemeldeten Fälle entspricht der erwarteten Zahl in einem Gebiet) und vollständige (Meldung aller erforderlichen meldepflichtigen Merkmale der Krebserkrankung) Vorliegen aller Meldungen ist unabdingbar für die Erfüllung der Aufgaben des Krebsregisters und trägt maßgeblich zur Verbesserung der Versorgung von krebskranken Patientinnen und Patienten bei. Durch ein konsequentes und strukturiertes Meldermonitoring sollen die Meldeaktivität und -qualität gesteigert und somit eine dauerhafte Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Meldungen erreicht werden.

Einteilung der Melder in Kategorien

Um die Quantität der Meldungen onkologischer Erkrankungen zu steigern, werden die meldepflichtigen Einrichtungen im Regionalzentrum Würzburg zunächst in inaktive und aktive Melder unterteilt. Aktive Melder werden als Normalmelder bezeichnet und lediglich bei Rückfragen zu den eingegangenen Meldungen kontaktiert. Inaktive Melder werden in drei Melderkategorien eingeteilt: Abbruchmelder, Nichtmelder und „Alleinstehende Pathologiebefunde“ (Abbildung 1).

Die Abbildung beschreibt die Einteilung der medizinischen Einrichtungen in inaktive und aktive Melder. Die Gruppe der inaktiven Melder beinhaltet die Melder-Kategorien Abbruch-/Nichtmelder inklusive potenzieller Melder sowie „Alleinstehende Pathologiebefunde“. Aktive Melder fasst Normalmelder zusammen. Sowohl bei den Abbruch-/Nichtmeldern und den Meldern mit alleinstehenden Pathologiebefunden werden zunächst Anschreiben versendet. Bei den Meldern, von denen Meldungen von alleinstehenden Pathologiebefunden fehlen, erfolgt eine erneute Auswertung eines Meldungseingang nach sechs Monaten. Falls kein Meldungseingang zu verzeichnen ist, folgt ein weiteres Erinnerungsschreiben. Im Falle von Abbruch-/Nichtmeldern erfolgt eine Auswertung über einen Meldungseingang bereits nach vier Wochen. Bei ausbleibendem Meldungseingang wird diese Melder-Kategorie erneut mit einem Erinnerungsschreiben kontaktiert. Falls zwei Wochen später immer noch keine Meldung übermittelt wurde, erfolgt ein Anruf bei den potenziellen Meldern. Nach weiteren drei Monaten ohne Meldungseingang erfolgt ein Anruf von der Leitung des Regionalzentrums Würzburg bei den säumigen Meldern. Ein halbes Jahr nach dem ersten Anschreiben des Abbruch-/Nichtmelders erfolgt ein zweites Erinnerungsschreiben, gefolgt von einem erneuten Anruf von der Leitung des Regionalzentrums Würzburg zwei Wochen später.

Abbildung 1: Schema über den zeitlichen Ablauf der Maßnahmen sowie Darstellung der einzelnen Eskalationsstufen im Regionalzentrum Würzburg des Bayerischen Krebsregisters.

Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern sowie in Praxen, die schon einmal gemeldet haben, bei denen es jedoch einen Meldungseinbruch gab, zählen zu den Abbruchmeldern. Den Nichtmeldern zugeordnet werden onkologisch tätige Einrichtungen, die noch keine Meldungen an das Regionalzentrum Würzburg abgegeben haben.

Zur Kategorie „Alleinstehende Pathologiebefunde“ gehören jene Personen (inklusive regelmäßig meldende Einrichtungen, Nicht- und Abbruchmelder), die zwar Proben an die Pathologie, aber keine klinische Meldung an das Krebsregister gesendet haben. Somit liegen dem Krebsregister in diesen Fällen lediglich alleinstehende Pathologiebefunde vor, aber nicht die wichtige klinische Meldung der medizinischen Einrichtung, die zusätzliche Angaben wie den Leistungszustand des Patienten zum Zeitpunkt der Diagnose oder die Therapieempfehlung enthält.

Potenzielle Melder haben angegeben, keine Patientinnen und Patienten mit meldepflichtigen Diagnosen oder Therapien zu betreuen.

Maßnahmen zum Erreichen der quantitativen Vollzähligkeit

Inaktive Melder

Inaktive Melder – also Melder, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen – identifiziert das Regionalzentrum Würzburg über eine systematische Prüfung relevanter medizinischer Einrichtungen und teilt sie in die entsprechende Melderkategorie ein. Hierzu dienen eine Liste aller niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns sowie eine Liste aller Krankenhäuser der Bayerischen Krankenhausgesellschaft. Abbruchmelder werden aufgrund plötzlich sinkender Meldezahlen identifiziert. Anhand der Einordnung in die einzelnen Kategorien kann das LGL gezielte Maßnahmen ergreifen.

Nichtmelder

Das Regionalzentrum Würzburg am LGL kontaktiert seit November 2022 in festgelegten zeitlichen Abständen zunächst die Nichtmelder onkologischer Einrichtungen (Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte) und erinnert diese an ihre gesetzliche Meldepflicht. Der Fokus liegt unter anderem auf nichtmeldenden Krankenhäusern sowie auf Nichtmeldern der Fachgruppen Gynäkologie, Urologie, Hämatologie/Onkologie, Dermatologie und Innere Medizin. Neben den Nichtmeldern werden seit dem Jahr 2023 ebenso die Abbruchmelder angeschrieben.

Pathologiemeldungen

Zudem zieht das Regionalzentrum Würzburg Pathologiemeldungen heran. Diese enthalten Informationen zur medizinischen Einrichtung, welche die Proben an die Pathologie gesendet hat (Einsender). Das Krebsregister kann dann abgleichen, ob auch entsprechende Meldungen dieses Einsenders eingegangen sind. Somit werden diese als säumige Meldungen identifiziert und Kontakt zu den Einrichtungen aufgenommen.

Kontaktaufnahme mit Meldergruppen

Die Kontaktaufnahme mit den drei Meldergruppen erfolgt in definierten Zeitabständen postalisch mit standardisierten Anschreiben bzw. Erinnerungsschreiben sowie einem zweiten Erinnerungsschreiben und gegebenenfalls telefonisch (siehe Abbildung 1).

Sowohl in den Anschreiben als auch in den Telefonaten wird auf die Meldepflicht hingewiesen und über die meldepflichtigen onkologischen Erkrankungen bzw. die Meldeanlässe aufgeklärt. Zudem wird auf die möglichen Meldewege (elektronische Meldungen bzw. Direkteingabe von Meldungen in Online-Formulare des Meldeportals) sowie auf Informations- und Unterstützungsmaterial auf der Homepage des Bayerischen Krebsregisters am LGL hingewiesen. Sollte ein Melder seinen Meldepflichten aber beharrlich nicht nachkommen, sieht Art. 16 des Bayerischen Krebsregistergesetzes (BayKRegG) eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10.000 Euro vor.

Ergebnis

Nach einmaliger bzw. mehrmaliger Kontaktaufnahme des Regionalzentrums Würzburg mit den Nichtmeldern konnte die Anzahl der Melder gesteigert werden (siehe Abbildung 2). Einige der kontaktierten potenziellen Melder gaben an, keine meldepflichtigen Fälle in ihrer Einrichtung zu diagnostizieren bzw. zu therapieren. Infolgedessen werden diese Nicht-Melder als potenzielle Melder ohne meldepflichtige Fälle hinterlegt. Der Großteil der Nichtmelder wurde jedoch als Neumelder gewonnen.

Die Abbildung beschreibt den Effekt der Kontaktaufnahme mit nicht meldenden Krankenhäusern und Nicht-Meldern unterschiedlicher Fachgruppen im Regionalzentrum Würzburg. Der Vergleich der Anzahl der Melder im Jahr 2022 (hellblaue Balken) mit der im Jahr 2025 (dunkelblaue Balken), verdeutlicht die Zunahme an Meldern nach Kontaktaufnahme mit den einzelnen Meldergruppen. Stand 30.10.2025.

Abbildung 2: Effekte des durchgeführten Meldermonitorings im Regionalzentrum Würzburg. Anzahl der Melder im Jahr 2022 (hellblau) im Vergleich zu der im Jahr 2025 (dunkelblau) nach erfolgter Kontaktaufnahme mit nicht meldenden Krankenhäusern und Nichtmeldern unterschiedlicher Fachgruppen. (Stand 30.10.2025)

Von insgesamt 122 kontaktierten Nichtmeldern konnte bis Ende Oktober 2025 der Anteil der Nichtmelder auf 24 (20 %) reduziert und insgesamt 80 (66 %) Neumelder registriert werden. Dabei nahm die Anzahl der Melder unter anderem in den Fachgruppen der Urologie um 48 %, in der Gynäkologie um 76 % und in der Dermatologie um 46 % zu (siehe Abbildung 2).

Maßnahmen zum Erreichen der Vollständigkeit

Neben der Quantität analysiert das LGL auch die Qualität der Meldungen, um die Vollständigkeit der Meldungen zu erreichen. Hierfür kontrolliert das Bayerische Krebsregister bei der Erstmeldung von Neumeldern, ob die Meldung unvollständig oder fehlerhaft ist. Beispielsweise tritt es häufig auf, dass ein Medikament zu einer Therapie oder die Histologie des Tumors nicht angegeben wurde. Fehlerhaft sind Meldungen zum Beispiel, wenn die aus Histologie und Lokalisation automatisiert berechnete Kodierung nach internationaler Klassifikation der Krankheiten (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, ICD) nicht zur übermittelten ICD passt. In solchen Fällen klärt das Bayerische Krebsregister die Unstimmigkeiten direkt (unter anderem auf telefonischem Weg) mit den Meldern. Auch bei regelmäßig meldenden Einrichtungen (Normalmeldern) kann es zu unvollständigen oder fehlerhaften Meldungen kommen. Daher erhalten auch Normalmelder monatlich Rückfragen zur Problematik der Vollständigkeit mit der Bitte um eine Korrekturmeldung.

Fazit

Die Kontaktaufnahme mit nichtmeldenden onkologischen Einrichtungen erhöhte den Anteil der Melder und trägt somit zu einer Steigerung der Vollzähligkeit bei. Auch die Vollständigkeit und Qualität der Meldungen werden durch die Rückmeldung von Fehlern an die meldenden Einrichtungen gesteigert.

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Dieser Artikel ist Teil vom Jahresbericht 2025.