Aviäre Influenza A(H5N1) im Menschen
Der erste humane A(H5N1) Fall wurde im Jahr 1997 in Hong Kong festgestellt. In den Jahren 2003-2019 kam es zu einer Fallhäufung; in diesem Zeitraum traten weltweit 861 Fälle auf, hauptsächlich in Ländern Ost- und Südostasiens und Ägypten (WHO). Es kam zu 455 Todesfällen. Seit 2019 kam es nur zu sporadischen Fällen, davon einer in Großbritannien im Jahr 2021. Als Hauptinfektionsquelle gilt Kontakt zu Geflügel und deren Ausscheidungen sowie kontaminierte Umgebungen. Derzeit gibt es keine Hinweise auf anhaltende Mensch-zu-Mensch Übertragungen. Das Krankheitsbild im Menschen reicht von oberen Atemwegssymptomen bis hin zu akutem Lungenversagen, Atemstillstand und Multiorganversagen.
Monitoring-Programme am LGL
Das EU-Tierseuchenrecht sieht ein obligatorisches Überwachungssystem für die Früherkennung von Infektionen mit aviären Influenzaviren in allen Mitgliedsstaaten vor. Dies wird in Bayern einerseits durch ein Screening der Geflügelpopulation auf spezifische Antikörper und andererseits durch ein PCR-basiertes Screening der Wildvogelpopulation umgesetzt.
Im Rahmen des serologischen Geflügel-Monitorings werden Seren von Hühnern, Puten, Enten, Gänsen und Vögeln aus sonstigen Haltungen gemäß Stichprobenschlüssel auf Antikörper gegen aviäres Influenzavirus untersucht.
Für das aktive Wildvogel-Monitoring werden gesund erlegte Wildvögel, insbesondere Wasservögel, zwischen September bis Januar auf aviäre Influenzaviren untersucht. Daneben läuft ganzjährig ein passives Wildvogel-Monitoring, welches auf die Untersuchung von tot aufgefundenen Wildvögeln ausgerichtet ist.
Infektionen von Vögeln mit hochpathogenen Virusstämmen (HPAIV) der Subtypen H5 und H7 werden als Geflügelpest bezeichnet. In der aktuellen, hochdynamischen Geflügelpest-Epidemie bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa handelt es sich um Infektionen mit dem Subtyp H5N1. Laut der Europäischen Behörde für Seuchenkontrolle (ECDC) gab es im Rahmen der aktuellen Geflügelpest-Ausbrüche bisher keine humanen Infektionen mit H5N1 in der EU. Die ECDC schätzt daher die Gefahr einer H5N1-Infektion für den Menschen aktuell als gering ein, sofern kein enger Kontakt zu infizierten Vögeln besteht.
Weitere Informationen zur hochpathogenen aviären Influenza (HPAI):
- Aviäre Influenza (LGL)
- Aviäre Influenza/Geflügelpest (www.fli.de)
Humanmedizinisches Monitoring
Bereits seit mehreren Jahren führt das LGL in Zusammenarbeit mit den bayerischen Gesundheitsämtern ein Monitoring der in der Bevölkerung zirkulierenden Influenzaviren durch, an dem nach Rücksprache auch niedergelassene Ärzte teilnehmen. In Rahmen des Monitorings werden Rachenabstriche von Patienten mit akuten respiratorischen Erkrankungen auf eine Infektion mit Influenzaviren der Typen A und B hin untersucht und die Ergebnisse und Isolate auch dem Nationalen Referenzzentrum der Humanmedizin (RKI) zur Verfügung gestellt. Das LGL ist dadurch in das weltweite InfluenzaÜberwachungsnetzwerk der WHO eingebunden, das aufgrund der gewonnenen Daten über die zirkulierenden Stämme Empfehlungen für die Zusammensetzung des Grippe-Impfstoffs der nächsten Saison gibt.
Am LGL werden auch die Differenzierung des Influenza B Virus und die Subtypisierung des saisonalen Influenza A Virus durchgeführt. Das Influenza B Virus wird in die beiden Viruslinien Victoria und Yamagata unterschieden. Die Subtypisierung des saisonalen Influenza A Virus wird für die beim Menschen seit 1977 ausschließlich zirkulierenden Subtypen A(H1N1)pdm09 undA(H3N2) durchgeführt. Auch die im Hinblick auf die Vogelgrippe relevanten Subtypen A/H5 und A/H7 werden überwacht, da sie im Influenza A-Test positiv reagieren würden, aber in den genannten Subtypisierungen negativ. Zum Glück wurden bisher beim Menschen ausschließlich übliche Influenza A-Subtypen A(H1N1)pdm09 und A(H3N2) gefunden.