Förderinitiative Post-COVID-Syndrom 2.0: FAQ-Liste für Antragsteller

Allgemeine Fragen

Können bereits begonnene Vorhaben gefördert werden?

Vorhaben, die bereits begonnen wurden (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bewilligung), können nicht gefördert werden.
Sofern Sie ein Nachfolgeprojekt beantragen wollen, ist eine entsprechende Abgrenzung zum vorausgegangenen Projekt vorzunehmen („Gefördert wird die Adaption, Umsetzung und begleitende Evaluation von evidenzbasierten Strukturen und Konzepten zur Versorgung von Post-COVID-Patientinnen und Patienten […]“, vgl. 1.2.1 der Hinweise für Antragsteller). Diese Abgrenzung ist im Rahmen der einzureichenden Projektskizze vorzunehmen.

Antragstellung

Wer kann einen Antrag stellen?

Die Antragstellung ist jeder natürlichen und juristischen Person möglich und ist nicht den Zuwendungsempfängern aus der ersten Förderrunde vorbehalten. Für jedes Projekt ist ein hauptverantwortlicher Antragsteller zu benennen und im Antragsformular aufzuführen. Dieser kann im Rahmen des Projekts Fördermittel an weitere beteiligte Kooperationspartner weiterleiten. Die Weiterleitung von Fördermitteln ist im Antrag kenntlich zu machen und ist nur zulässig, wenn die Bewilligungsbehörde die Weiterleitung im Zuwendungsbescheid zugelassen hat.

Muss im Falle einer positiven Begutachtung der Projektskizze ein Vollantrag eingereicht werden?

Nein. Eine positive Begutachtung der Projektskizze gibt die Möglichkeit zur Einreichung eines Vollantrages, stellt jedoch keine Verpflichtung zur Einreichung dar. Wenn zum Beispiel im Laufe der Antragstellung relevante Punkte nicht gelöst werden können, kann folgenlos von der Einreichung eines Vollantrages abgesehen werden.

Wird für die Einreichung der Projektskizze eine Unterschrift benötigt?

Nein. Die Einreichung der Projektskizze erfolgt ausschließlich per E-Mail an post-covid@lgl.bayern.de. Eine Unterschrift ist in der Vorlage für die Projektskizze nicht vorgesehen und wird auch nicht benötigt. Eine Unterschrift wird, im Falle einer positiven Begutachtung der Projektskizze, erst im Rahmen der Einreichung eines Vollantrags benötigt (vgl. Antragsformular, Seite 9).

Umfang der Förderung

Welches Fördervolumen ist pro Projekt möglich?

Der Umfang des Fördervolumens ist abhängig von den Projektinhalten.
Zuwendungsfähig sind alle Personal-, Sach- und Investitionsausgaben, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zur Umsetzung des Projektes erforderlich sind, den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und vom Zuwendungsempfänger zu tragen sind. Investitionsausgaben können maximal in Höhe von bis zu 10 % der Gesamtausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden. Das Fördervolumen soll mindestens 500.000 Euro betragen. Der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenanteil von mindestens 20 % erbringen, so dass förderfähige Vorhaben zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 625.000 Euro erreichen sollen.

Beteiligung des Sozialversicherhungsträgers

Ist die Beteiligung eines Sozialversicherungsträgers bereits mit Einreichen der Projektskizze nachzuweisen?

Nein. Die Beteiligung eines Sozialversicherungsträgers ist erst im Rahmen des Vollantrags in Form einer unterschriebenen Absichtserklärung nachzuweisen.

Kann das LGL den Kontakt zu einem Sozialversicherungsträger herstellen?

Nein, das LGL stellt aus Gleichbehandlungsgründen keine Kontakte zu einem Sozialversicherungsträger her.

Projektlaufzeit

Ist eine kostenneutrale Verlängerung der Projektlaufzeit möglich?

Der Durchführungszeitraum für das Projekt beginnt im Jahr 2023 und endet spätestens am 31. Dezember 2024. Zum aktuellen Zeitpunkt kann keine Aussage dazu getroffen werden, ob eine darüber hinausgehende kostenneutrale Projektlaufzeitverlängerung möglich sein wird.

Projektinhalte

Können Projekte gefördert werden, die ausschließlich die Durchführung eines Surveys vorsehen?

Gegenstand der Förderung sind evidenzbasierte multidisziplinäre Versorgungskonzepte für Post-COVID-Patientinnen und Patienten inklusive Adaption, Umsetzung und begleitende Evaluation. Projekte, die ausschließlich auf die Datenerhebung und -auswertung (bspw. in Form eines Surveys) abzielen, können in dieser Form nicht gefördert werden.

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