Mineral- und Tafelwasser

In Deutschland werden die Qualitätskriterien durch die Mineral- und Tafelwasserverordnung festgelegt. Diese Verordnung gilt für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von natürlichem Mineralwasser, von Quellwasser und Tafelwasser sowie von sonstigem in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen abgefüllte Trinkwasser.

Natürliches Mineralwasser stammt aus unterirdischen, vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen. Es muss von ursprünglicher Reinheit und frei von Krankheitserregern sein. Aufgrund des Gehaltes an Mineralstoffen, Spurenelementen und sonstigen Bestandteilen soll natürliches Mineralwasser bestimmte physiologische Wirkungen haben. Es ist das einzige Lebensmittel in Deutschland, das amtlich anerkannt werden muss.

Quellwasser stammt aus unterirdischen Wasservorkommen und wird über natürliche oder künstlich erschlossene Quellen gewonnen. Quellwasser benötigt keine amtliche Anerkennung.

Zur Herstellung von Tafelwasser dürfen gemäß der Mineral- und Tafelwasserverordnung außer Trinkwasser und natürlichem Mineralwasser nur vier Zutaten verwendet werden. Diese sind Natursole oder durch Wasserentzug im Gehalt an Salzen angereichertes natürliches Mineralwasser, Meerwasser, Natriumchlorid, Magnesiumchlorid. Tafelwasser bedarf keiner amtlichen Anerkennung.

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