Surveillance nosokomialer Infektionen in Bayerischen Krankenhäusern

Seit Januar 2001 sind Krankenhäuser nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, nosokomiale (d. h. im Krankenhaus erworbene) Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufzuzeichnen und zu bewerten. Im Fachjargon wird dies als Surveillance bezeichnet. Entsprechende Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der Surveillance wurden im September 2000 vom RKI und im Mai 2001 von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention publiziert.

Die im Jahre 2003 durchgeführte Umfrage zur Surveillance in bayerischen Krankenhäusern wurde sorgfältig ausgewertet. Es gingen insgesamt 164 Krankenhäuser in die Studie ein, wobei die Spanne von Häusern der Regelversorgung bis hin zur Maximalversorgung reichte. Rein formal konnte ein sehr gutes Ergebnis bezüglich der Ausstattung mit Hygienefachpersonal festgestellt werden: praktisch alle Häuser verfügten über eine Hygienefachkraft und über mindestens einen hygienebeauftragten Arzt; außerdem ließen sich nicht wenige Häuser niedrigerer Versorgungsstufen von externen Hygieneinstituten beraten (Krankenhäuser der Maximalversorgung bzw. Universitätskliniken verfügen in der Regel über einen eigenen hauptamtlichen Hygieniker). Dieses zunächst erfreuliche Ergebnis wurde dadurch relativiert, dass die tatsächliche Einsatzzeit als Fachkraft bzw. als Hygienebeauftragter häufig sehr gering bemessen war.

79 % aller Häuser gaben an, postoperative Wundinfektionen gesondert zu erfassen und zu bewerten, 77 % bejahten dies für nosokomiale Infektionen auf Intensivstationen. 91 % aller Häuser erfassten Erreger mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen. Als problematisch erwies sich in erster Linie nicht die Erfassung von nosokomialen Infektionen, sondern die Bewertung.
Grundsätzlich ist eine Bewertung von Ergebnissen wesentlich aussagekräftiger, wenn Referenzdaten zur Verfügung stehen, die als Vergleichswerte dienen können. Voraussetzung ist dann allerdings, dass die Erfassung in gleicher Weise wie bei den Referenzdaten erfolgt. Seit 1996 sind vom nationalen Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen (NRZ) ermittelte Referenzdaten im Internet abrufbar; sie umfassen sowohl ausgewählte postoperative Wundinfektionen als auch häufig auf Intensivstationen zu beobachtende nosokomiale Infektionen wie z. B. Lungenentzündungen und Harnwegsinfekte. Offensichtlich erfassen die weitaus meisten Krankenhäuser ihre postoperativen Wundinfektionen nicht in der Weise, dass ein Vergleich mit den Referenzdaten möglich wird. Je nach Größe des Hauses erfolgte nur in 10 bis maximal 25% ein Vergleich mit den entsprechenden Daten des NRZ.

Bei nosokomialen Infektionen auf Intensivstationen ergab sich ein wesentlich günstigeres Bild: dort konnte in etwa 50% ein Vergleich mit den NRZ-Referenzdaten vorgenommen werden.

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