Arzneimitteltherapiesicherheit

Was ist Arzneimitteltherapiesicherheit?

Etwa 5 % der Krankenhauseinweisungen sind die Folge unerwünschter Arzneimittelwirkungen (Quelle: Stausberg et al. 2011), wobei ein großer Teil dieser Einweisungen vermeidbar wäre. Durch die vorhandenen Maßnahmen der Pharmakovigilanz können die Risiken der Arzneimittelanwendung offensichtlich nicht allein eingedämmt werden.

Der Begriff Pharmakovigilanz (aus griechisch pharmakon: Heilmittel, Gift und lateinisch vigilantia: Wachsamkeit, Fürsorge) umfasst die laufende und systematische Überwachung der Sicherheit eines Arzneimittels nach seiner Zulassung. Ziel ist, dessen unerwünschte Wirkungen zu entdecken, zu beurteilen und zu verstehen, um entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen zu können.
Die Pharmakovigilanz sorgt zwar für eine hohe Produktsicherheit; bei der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) liegt der Fokus jedoch auf der Patientensicherheit.

Arzneimitteltherapiesicherheit bedeutet die sichere Anwendung von Arzneimitteln über die reinen Anwendungs- bzw. Einnahmeanweisungen hinaus, sie berücksichtigt auch die korrekte Verordnung, deren korrekte Umsetzung und bezieht die Therapietreue mit ein. Sie umfasst also alle Maßnahmen zur Gewährleistung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs eines Arzneimittels. Basis ist die optimale Organisation des gesamten Medikationsprozesses mit dem Ziel, insbesondere Medikationsfehler und damit unerwünschte Arzneimittelereignisse zu vermeiden und auf diese Weise das Risiko für die Patienten im Rahmen einer Arzneimitteltherapie zu minimieren.

Die Patientensicherheit erfordert von den Heilberuflern Arzt und Apotheker welche die Verantwortung für das Medikationsmanagement teilen, eine stärkere Zusammenarbeit untereinander, aber auch mit dem betroffenen Patienten. Mögliche Maßnahmen sind die Erstellung eines Gesamt-Medikationsplans für den Patienten mit Dosierung und Indikationen für jedes Arzneimittel, ein umfassendes Medikationsmanagement mit der Prüfung auf Kontraindikationen, Interaktionen und Doppelmedikationen, die Verbesserung der Kommunikation zwischen Arzt und Apotheker sowie die Verbesserung der Kommunikation mit dem Patienten.

Je besser Patienten über ihre Therapie informiert sind, desto höher sind die Chancen für eine sichere und erfolgreiche Behandlung. Die Patienten können im Rahmen ihrer Therapie nur zeitweise von ärztlicher oder apothekerlicher Seite betreut werden – die meiste Zeit liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Therapie in ihren eigenen Händen.

Medikationsfehler sind vermeidbar: AMTS in der Apothekenbetriebsordnung

Medikationsfehler können an den zahlreichen Schnittstellen des Medikationsprozesses entstehen. Dies beginnt bei Diagnose, Indikationsstellung und Verordnung durch den Arzt und zieht sich über die Überprüfung, Abgabe und Information zu Arzneimitteln in der Apotheke bis zur ihrer Anwendung durch den Patienten, eventuell in Kombination mit Selbstmedikation, und der Therapieüberwachung durch den Arzt.

Die Apotheke ist die optimale Schnittstelle, in der alle verordneten Arzneimittel und die Selbstmedikation erfasst werden können. Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) definiert den Begriff Medikationsmanagement als pharmazeutische Tätigkeit, mit der „die gesamte Medikation des Patienten, einschließlich der Selbstmedikation, wiederholt analysiert wird mit den Zielen, die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Therapietreue zu verbessern, indem arzneimittelbezogene Probleme erkannt und gelöst werden.“

Konkret bedeutet dies für die Apotheker die Übernahme folgender Aufgaben:

  • Medikationsanalyse,
  • Erstellung/Aktualisierung des Medikationsplans,
  • Erkennen und Lösen arzneimittelbezogener Probleme,
  • Erklären von Anwendung, Lagerung, Entsorgung von Arzneimitteln,
  • Optimierung des Selbstmanagements.

Darüber hinaus erbringen Apotheker zahlreiche weitere Dienstleistungen, die die Gesundheit von Patientinnen und Patienten verbessern und zur Patientensicherheit im Rahmen der Behandlung mit Arzneimitteln beitragen. Laut Apothekenbetriebsordnung sind dies insbesondere: Apotheken erbringen apothekenübliche Dienstleistungen und tragen damit zur Verbesserung der Gesundheit von Patientinnen und Patienten bei. Dazu zählen gemäß § 1a, Abs. 11 ApBetrO insbesondere:

  • die Beratung
    • in Gesundheits- und Ernährungsfragen,
    • im Bereich Gesundheitserziehung und -aufklärung,
    • zu Vorsorgemaßnahmen,
    • über Medizinprodukte,
  • die Durchführung von einfachen Gesundheitstests,
  • das patientenindividuelle Anpassen von Medizinprodukten sowie
  • die Vermittlung von gesundheitsbezogenen Informationen.

Arzneimitteltherapiesicherheit im Fokus der Gesundheitspolitik

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat erstmals 2007 einen Aktionsplan zur Verbesserung der AMTS veröffentlicht. Dieser Aktionsplan wird kontinuierlich fortgeschrieben. Inhalt der Aktionspläne sind realisierbare Maßnahmen mit besonderer Relevanz für die Reduktion arzneimittelbedingter Risiken.
Die Umsetzung wird durch eine Koordinierungsgruppe gewährleistet, an der das BMG, die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände und der Bundesverband deutscher Krankenhausapotheker, aber auch die Pflege- und Patientenseite beteiligt sind.

Die einzelnen Aktionspläne sowie weiterführende Informationen sind auf der Homepage des BMG unter dem Stichwort „Arzneimitteltherapiesicherheit“ zu finden (siehe Links).

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