Haltbarkeit von Arzneimitteln

Arzneimittel sind nicht unbegrenzt lange haltbar. Das auf der Verpackung angegebene Verfalldatum beschreibt die Zeitspanne (Laufzeit), innerhalb der das Produkt bei ordnungsgemäßer Lagerung zu verwenden ist. Bei manchen Arzneimitteln, z. B. Cremes, Säfte oder Tropfen, werden noch zusätzliche Angaben zur Haltbarkeit nach Anbruch der Packung gemacht.

Bis zum aufgedruckten Verfalldatum garantiert der Hersteller die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels. Zwar werden Arzneimittel bei ordnungsgemäßer Lagerung nicht automatisch unbrauchbar. Arznei- und Hilfsstoffe können sich jedoch durch Temperatur- und Feuchtigkeitsbelastung, Licht- und Sauerstoffeinwirkung zersetzen oder durch chemische Reaktionen mit Hilfsstoffen und Wechselwirkungen mit den Packmitteln in andere, möglicherweise gesundheitsschädliche Substanzen umgebaut werden. Vor allem bei flüssigen Arzneiformen wie Sprays, Tropfen, Salben und Cremes kann es zudem mit der Zeit zu bakteriellen Verunreinigungen kommen.

Daher dürfen Arzneimittel, bei denen das Verfalldatum überschritten ist, nicht mehr verwendet werden. Zudem verbietet das Arzneimittelgesetz, Arzneimittel nach Ablauf des Verfalldatums in Verkehr zu bringen.

Unabhängig vom Verfalldatum sollten Arzneimittel nicht mehr eingesetzt werden, wenn eines der folgenden Zeichen bemerkt wird:

  • Tabletten haben sich optisch verändert, z. B. Flecken, Verfärbungen
  • Dragees sind nicht mehr gleichmäßig gefärbt oder rissig
  • In einer ursprünglich klaren Flüssigkeit schweben Flocken oder es hat sich etwas am Boden abgesetzt
  • Salben oder Cremes sind eingetrocknet oder haben sich verflüssigt
  • Zäpfchen haben glitzernde, kristalline Auflagerungen

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