Pressemitteilung
16.12.2024
Nr. 21/2024
Vortrag im Rahmen des LGL Campus
Risikobewertung von Nahrungsergänzungsmitteln
Morgen: 17.12.2024, 14 Uhr am LGL-Standort Erlangen oder online
Nahrungsergänzungsmittel werben damit die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Oftmals enthalten sie jedoch überhöhte Mengen an Vitaminen, Mineralstoffen oder pflanzlichen Extrakten, sodass viel mehr von diesen Substanzen aufgenommen wird, als es über die normale Ernährung möglich wäre. Da Nahrungsergänzungsmittel in Form von Tabletten oder Kapseln angeboten werden, ähneln sie in ihrer Aufmachung und Vermarktung stark Arzneimitteln. Im Gegensatz zu den streng regulierten Arzneimitteln unterliegen Nahrungsergänzungsmittel jedoch dem allgemeinem Lebensmittelrecht. Sie sind daher generell frei verkäuflich und bedürfen keiner Zulassung. Für die Sicherheit und Qualität von Nahrungsergänzungsmitteln sind die Hersteller und Vertreiber verantwortlich. Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung und der toxikologischen Risikobewertung stehen Nahrungsergänzungsmittel daher oft im Fokus.
Der Vortrag gibt einen Überblick über Nahrungsergänzungsmittel und die Herausforderungen im Umgang mit diesen Präparaten im Rahmen der toxikologischen Risikobewertung am LGL.
Die Referentin PD Dr. Elisabeth Eckert ist studierte Lebensmittelchemikerin. Sie promovierte und habilitierte im Bereich der Experimentellen arbeitsmedizinischen Toxikologie an der FAU Erlangen-Nürnberg. Seit 2020 ist sie als Toxikologin am LGL im Bereich der Risikobewertung tätig.
Der Vortrag findet statt am morgigen
Dienstag, 17. Dezember 2024, um 14.00 Uhr
in Präsenz:
im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Eggenreuther Weg 43, 91058 Erlangen,
Hörsaal, 1. Stock,
sowie Online:
per Webex-Webinar
Zugangsdaten:
Beitrittslink: https://lgl.webex.com/lgl/j.php?MTID=ma43a0a7ef21f28ceea944fe905ee2350
Webinar-Nummer: 2743 306 8417
Webinar-Passwort: LC12
Weitere Informationen unter: https://www.lgl.bayern.de/lglcampus
Die Veranstaltung ist als Fortbildung gemäß aktuell gültiger Fortbildungsordnung der Bayerischen Landesärztekammer anerkannt. Für die Teilnahme erhalten Personen in humanmedizinischen Tätigkeiten 1 Fortbildungspunkt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

© Pixabay / Bruno
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