Forschungsprojekt: Interne und externe Expositionsabschätzung gegenüber Mykotoxinen
Kurzbeschreibung:
An Arbeitsplätzen muss das Vorkommen von Schimmelpilzen bzw. ihren Toxinen sehr kritisch gesehen werden. So hat der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) einen Sachstandsbericht „Die Bedeutung von Mykotoxinen im Rahmen der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung“ veröffentlicht. In ihm wird dargelegt, wie hoch die mögliche Gesundheitsgefährdung durch eine inhalative oder dermale Aufnahme von Mykotoxinen zu bewerten ist. Die derzeit vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass durchaus Expositionssituationen auftreten können, in denen es selbst zu akuten Gesundheitsschäden kommen kann.
Aus Sicht der Autoren des Sachstandsberichtes ergibt sich für die Verantwortlichen im Arbeitsschutz die Verpflichtung aus der Biostoffverordnung, mögliche Gefährdungen durch toxische Wirkungen biologischer Arbeitsstoffe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Darüber hinaus kommt man zu dem Ergebnis, dass Kenntnisse über das mögliche Auftreten von Mykotoxinen, insbesondere am Arbeitsplatz und über mögliche Gefährdungen nur selten vorhanden sind.
Erste Messungen im Jahr 2008 in Betrieben der Entsorgungsbranche (DSD, Biomüll, Papiersortierung) bestätigten die Forderung an den Arbeitgeber, nach § 11 Abs. 2 BioStoffV die Funktion und Wirksamkeit von technischen Schutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen. Gemäß TRBA 214 sollte an ständigen Arbeitsplätzen in Sortierkabinen, Kabinen und Steuerständen diese Überprüfung unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Bestimmung der Konzentration biologischer Arbeitsstoffe erfolgen, sofern ein Technischer Kontrollwert (TKW) nach TRBA 405 festgelegt ist. Aus Sicht des Arbeitsschutzes sollte der Frage nachgegangen werden, durch welche weiteren Tätigkeiten Beschäftigte möglicherweise Mykotoxinen ausgesetzt werden.
Im Rahmen eines Projektes wurden bislang hauptsächlich Staubproben unterschiedlichster Art (z. B. Staubsaugerbeutel, Kuhstallstaub, Heulagerstaub) untersucht. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Matrices (Zusammensetzung des jeweiligen Staubes) variierten die Nachweis- und Bestimmungsgrenzen erheblich und waren t.w. sehr hoch, so dass ein Nachweis von Mykotoxinen nur bei hohen Belastungen möglich scheint. Erste Untersuchungen an den oben genannten Expositionsabschätzung gegenüber Mykotoxinen Stäuben ergaben auch keinen nennenswerten Nachweis der untersuchten Mykotoxine. Aufgrund dieser Erfahrungen und der Expositionsanalyse, dass eigentlich nur luftgetragene Mykotoxine zu einer tatsächlichen Exposition von Beschäftigten führen sollten, wurde die bestehende Methode auf die Analyse mittels Filter aktiv gesammelter Stäube ausgeweitet. Aus der Erfahrung heraus weiß man, dass diese aktiv mittels einer Luftsammelpumpe gewonnenen Staubfraktionen (z. B. Staubgrößenfraktion PM10) eine homogenere Staubfraktion darstellen und damit hinsichtlich der Nachweisgrenzen und der Validität der Methode bessere Ergebnisse erzielt werden sollten. Im Rahmen dieses Fortsetzungsantrages wurde nun diese Sammel- und Analysemethode weiterentwickelt, validiert und entsprechend erste Realproben, die an potentiell belasteten Arbeitsplätzen gesammelt wurden, analysiert.
Laufzeit: 2014 bis 2015