Forschungsprojekt: Ermittlung der Benzolbelastung in Verkaufsräumen von Tankstellen

Kurzbeschreibung:

Werdende und stillende Mütter dürfen entsprechend § 5 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) nicht mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen beschäftigt werden, es sei denn, sie sind bei bestimmungsgemäßem Umgang den Gefahrstoffen nicht ausgesetzt. Ein Ausgesetztsein gegenüber Gefahrstoffen liegt vor, wenn die Belastung beim Einatmen die Hintergrundbelastung der Allgemeinbevölkerung übersteigt bzw. umweltmedizinische Grenzwerte, die für die Gesamtbevölkerung konzipiert sind, überschritten werden.

An Tankstellen verkaufte Ottokraftstoffe sind wegen ihrer Bestandteile, beispielsweise Benzol, als krebserzeugend sowie erbgutverändernd eingestuft (jeweils Kategorie 1B) und stehen im Verdacht, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib zu schädigen (fortpflanzungsgefährdend Kategorie 2). Benzol selbst ist als krebserzeugend (Kategorie 1A) und erbgutverändernd (Kategorie 1B) eingestuft. Nach unseren Recherchen kann Benzol als Leitkomponente für die Belastung der Atemluft durch Ottokraftstoff herangezogen werden.

Für die Weiterbeschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter im Verkaufsraum einer Tankstelle ist es bisher erforderlich, dass der Arbeitgeber die Benzolbelastung im Verkaufsraum ermittelt bzw. nachweist, dass die Belastung der werdenden bzw. stillenden Mutter durch Benzol nicht über der Hintergrundbelastung der Allgemeinbevölkerung liegt. Ansonsten muss er sie in einen Bereich ohne besondere Benzolbelastung umsetzen, bzw. wenn dies nicht möglich ist, vom Dienst freistellen.

Durch das eingeführte Gaspendelverfahren und die Absenkung des Benzolgehalts in Ottokraftstoffen ist die Benzolbelastung in Verkaufsräumen von Tankstellen zurückgegangen. Dies geht aus einzelnen Messergebnissen, die den Gewerbeaufsichtsämtern vorliegen sowie aus Informationen aus anderen Ländern hervor. Ob die Benzolbelastung in Verkaufsräumen von Tankstellen aktuell und flächendeckend so weit zurückgegangen ist, dass sie nicht über der Belastung der Allgemeinbevölkerung liegt, kann für Bayern aus diesen Daten nicht abgeleitet werden.

Die aktuelle Benzolbelastung in Verkaufsräumen von Tankstellen in Ballungsräumen, Kleinstädten und ländlichen Gebieten in Bayern soll stichprobenartig erhoben, statistisch ausgewertet werden. Damit wird ermittelt, ob die Benzolbelastung in Verkaufsräumen von Tankstellen höher ist als die Belastung der Allgemeinbevölkerung in Bayern bzw. im Bundesgebiet.

Laufzeit: 2015 bis 2016

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