Aufgaben/Zuständigkeiten der Abteilung Zentrales Qualitätsmanagement

Das LGL überprüft Laboratorien (Prüfeinrichtungen) und erteilt Bescheinigungen für gute Laborpraxis (GLP)

GLP steht für Gute Laborpraxis (engl.Good Laboratory Practice). Sie ist ein Qualitätssicherungssystem, das sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Rahmenbedingungen, unter denen nicht-klinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden, sowie mit der Aufzeichnung, Archivierung und Berichterstattung dieser Prüfungen befasst.

Um die behördliche Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der GLP zu gewährleisten, gibt es in Bayern eine GLP-Kommission, die aus Inspektoren des Landesamts für Umwelt (LfU), der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), der Regierung von Oberbayern und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) besteht. Diese vertreten die Fachbereiche Arzneimittel, Chemikalien und Pflanzenschutzmittel sowie Biologie und Veterinärwesen.

Auf Antrag (Erstantrag oder Antrag auf wiederkehrende Inspektion) (docx, 60 KB) inspiziert bzw. überwacht die GLP-Kommission die Prüfeinrichtungen bzw. Prüfstandorte in Bayern.

Die GLP-Leitstelle Bayern ist ebenfalls am LGL ansässig. Ihre Aufgabe ist es, die Erstinspektionen und Überwachungen zu koordinieren. Dabei steht sie in engem Kontakt zum Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)und der GLP-Bundesstelle beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und den Prüfeinrichtungen in Bayern.

Haben die Inspektoren in ihrem Bericht das positive Votum abgegeben, dass die Grundsätze der GLP eingehalten sind, so stellt die GLP-Leitstelle Bayern die beantragte GLP-Bescheinigung aus.

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