Aufgaben / Zuständigkeiten des Landesinstituts Planung und Lenkung Lebensmittelsicherheit (PL); PL 1: Rechts- und Grundsatzfragen, EU-Schnellwarnsysteme, Lebensmittelbetrug, Frühwarnsystem, Aufsicht, Amtshilfeverfahren
EU-Schnellwarnsysteme
Die Europäischen Schnellwarnsysteme für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed – RASFF) sowie für Verbraucherprodukte (Rapid Exchange of Information System - RAPEX) dienen dem schnellen Informationsaustausch der Behörden über Risiken für die menschliche Gesundheit oder Sicherheit, die von Lebens- und Futtermitteln, Lebensmittelbedarfsgegenständen (RASFF) bzw. Verbraucherprodukten (RAPEX) ausgehen.
Das LGL fungiert als bayerische Kontaktstelle für das RASFF und betreut zusätzlich das RAPEX-System, sofern es sich um Produkte handelt, die unter das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) fallen. Das LGL leitet in dieser Funktion Meldungen aus den EU-Schnellwarnsystemen über betroffene Produkte an die zuständigen Behörden in Bayern zur Ergreifung von Maßnahmen wie z.B. der Überwachung einer Rücknahme, der Einleitung eines öffentlichen Rückrufs etc. weiter.
Werden entsprechende Risiken ausgehend von Lebens- und Futtermitteln sowie Lebensmittelbedarfsgegenständen bzw. Verbraucherprodukten in Bayern festgestellt, wird im LGL die Erstellung von Schnellwarnungen koordiniert, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an die europäische Kommission zur Einstellung in das jeweilige EU-Schnellwarnsystem weitergeleitet werden.
Auf der Internetseite des BVL können Meldungen in anonymisierter Form eingesehen werden:
- Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem für Verbraucherprodukte
- Meldungen im Schnellwarnsystem aus den Vorjahren (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
Zielgruppe
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Regierungen, Kreisverwaltungsbehörden und KBLV
Kontakt
Daniel Peters
Tel.: 09131-6808-5279
E-Mail: daniel.peters@lgl.bayern.de