Aufgaben/Zuständigkeiten des Landesinstituts

Gesundheit (GE), Sachgebiet GE8: Institut für Kurortmedizin und Gesundheitsförderung

Förderung und Unterstützung der bayerischen Kurorte und Heilbäder bei der Weiterentwicklung ihres medizinischen Angebots

Das Förderprogramm unterstützt bayerische Kurorte und Heilbäder sowie anerkannte Heilquellen- und Moorkurbetriebe dabei, den Strukturwandel aktiv mit zu gestalten. Eine tragfähige zukunftsorientierte Ausrichtung steht dabei im Fokus. Ziel ist es, das eigenständige Gesundheitsprofil durch moderne und neue medizinische Konzepte besonders in den Bereichen Früherkennung, (betriebliche) Gesundheitsförderung und Prävention, sowie auch in der Versorgung zu schärfen sowie die medizinische Qualität weiter zu verbessern.
Zu diesem Zweck tauschen sich Kompetenzträger aus Wissenschaft und Forschung, Praxis, Politik und der breiteren Zivilgesellschaft u.e. im Rahmen von Expertenanhörungen umfassend zu speziellen Fragestellungen aus. Ergebnisse einersolchen Anhörung sind eine fachlich fundierte Übersicht, weiterführende Empfehlungen und Impulse sowie das Aufzeigen notwendiger Handlungsbedarfe und Entwicklungsperspektiven.

Zielgruppe

Kompetenzträger des Gesundheitswesens, u. a. aus Wissenschaft, Forschung, Praxis und Gesellschaft; Zuwendungsempfänger entsprechend der Förderrichtlinie, bspw. Kommunen, dort ansässige Unternehmen, Verbände, sonstige Institutionen;

Kontakt

Institut für Kurortmedizin und Gesundheitsförderung
am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Münchner Str. 5
97688 Bad Kissingen
Tel.: 09131 6808-7220
E-Mail: ikom@lgl.bayern.de

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