Aufgaben/Zuständigkeiten des Landesinstituts

Gesundheit (GE), Sachgebiet GE4 Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung, Prävention, Sozialmedizin

Neugeborenen-Hörscreening

Seit 1. Januar 2009 hat jedes Neugeborene Anspruch auf ein Neugeborenen-Hörscreening. Dabei handelt es sich um eine bevölkerungsbezogene Präventionsmaßnahme, die allen Eltern von Neugeborenen in Bayern angeboten werden muss. Ziel ist, therapiebedürftige Hörstörungen bei Neugeborenen frühzeitig zu diagnostizieren und zu behandeln. Um sicherzustellen, dass das Angebot alle Eltern von Neugeborenen erreicht, arbeitet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit den Gesundheitsämtern zusammen. Im Screeningzentrum des LGL erfolgt ein sogenanntes Tracking der kontroll- und wiederholungsbedürftigen Befunde. Dazu werden Geburts- und Kinderkliniken, Kinderärzte und Eltern aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Kontrolluntersuchungen erfolgen.

Zielgruppe

Gesundheitsämter, Geburts- und Kinderkliniken, Kinderärzte, Pädaudiologen, HNO-Ärzte, Eltern Neugeborener

Kontakt

Hörscreeningzentrum
Tel.: 09131 6808-5131
E-Mail: hoerscreening@lgl.bayern.de

Formulare, Anträge, Materialien