Aufgaben Sachbereich AP3.1 Chemikaliensicherheit, Toxikologie und Expositionsmonitoring

  • Anerkennung von ASI-Lehrgängen, Verfahren, Geräten und Fachbetrieben gemäß GefStoffV
  • Bewertung von Fremdstoffen in menschlichen Untersuchungsmaterialien und chemikalienrechtliche Beurteilung von Stoffrisiken Bewertung von Nanomaterialien unter Arbeits- und Verbraucherschutzaspekten
  • Fachliche Beratung und Unterstützung der Arbeits-, der Verbraucherschutz- und der Gesundheitsschutzbehörden auf allen Ebenen
  • Bestimmung der inneren und äußeren Exposition von Fremdstoffen im Rahmen arbeits- und umweltmedizinischer Fragestellungen
  • Messen von Gasen, Dämpfen und Stäuben an Arbeitsplätzen
  • Aufgaben der Ländermessstelle für den chemischen Arbeitsschutz
  • Analytik von Nanomaterialien in Lebensmitteln und Kosmetika sowie Bewertung (LFBG)
  • Aufgaben der Ländermessstelle für den chemischen Gefahrenschutz: Untersuchungen nach ElektroStoffV/RoHS-Richtlinie 2011/65/EU sowie der delegierten Richtlinie (EU) 2015/863
  • Zentraler Ansprechpartner in Bayern für RIPE/Alfresco und REACH-Infoline; Adressatbehörde und Koordinierungsstelle für die Bundesländer nach dem ChemG
  • Unterstützung der Durchführung von Sachkundeprüfungen nach der ChemVerbotsV
  • Anerkennung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Abs. 1 Ziffer 2 ChemVerbotsV
  • Toxikologische Bewertungen von Chemikalien und Produkten und der Wirkung von Fremdstoffen in Wasser (ohne Trinkwasser), Luft und Boden
  • Fachliche Beratung und Unterstützung der Gesundheitsschutz-, Arbeitsschutz- und Verbraucherschutzbehörden auf allen Ebenen