Aufgaben Sachbereich AP3.1 Chemikaliensicherheit, Toxikologie und Expositionsmonitoring
Anerkennung von ASI-Lehrgängen, Verfahren, Geräten und Fachbetrieben gemäß GefStoffV
Bewertung von Fremdstoffen in menschlichen Untersuchungsmaterialien und chemikalienrechtliche Beurteilung von Stoffrisiken Bewertung von Nanomaterialien unter Arbeits- und Verbraucherschutzaspekten
Fachliche Beratung und Unterstützung der Arbeits-, der Verbraucherschutz- und der Gesundheitsschutzbehörden auf allen Ebenen
Bestimmung der inneren und äußeren Exposition von Fremdstoffen im Rahmen arbeits- und umweltmedizinischer Fragestellungen
Messen von Gasen, Dämpfen und Stäuben an Arbeitsplätzen
Aufgaben der Ländermessstelle für den chemischen Arbeitsschutz
Analytik von Nanomaterialien in Lebensmitteln und Kosmetika sowie Bewertung (LFBG)
Aufgaben der Ländermessstelle für den chemischen Gefahrenschutz: Untersuchungen nach ElektroStoffV/RoHS-Richtlinie 2011/65/EU sowie der delegierten Richtlinie (EU) 2015/863
Zentraler Ansprechpartner in Bayern für RIPE/Alfresco und REACH-Infoline; Adressatbehörde und Koordinierungsstelle für die Bundesländer nach dem ChemG
Unterstützung der Durchführung von Sachkundeprüfungen nach der ChemVerbotsV
Anerkennung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Abs. 1 Ziffer 2 ChemVerbotsV
Toxikologische Bewertungen von Chemikalien und Produkten und der Wirkung von Fremdstoffen in Wasser (ohne Trinkwasser), Luft und Boden
Fachliche Beratung und Unterstützung der Gesundheitsschutz-, Arbeitsschutz- und Verbraucherschutzbehörden auf allen Ebenen