Meldeportal gemäß Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gestartet
TierHaltKennzG
Ab sofort ist für Bayern das elektronische Meldeportal nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) des Bundes einsatzbereit. Bayerische Tierhalter können dort ihre Mitteilungen online abgegeben. Mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber neue Pflichten für Tierhalter und Lebensmittelunternehmer geschaffen. Alle Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind aufgefordert, die Art der Haltung in ihren Haltungseinrichtungen der zuständigen Behörde ihres Bundeslandes mitzuteilen, in Bayern ist dies das LGL.
Weitere Informationen:
- Meldeportal für bayerische Tierhalter gemäß TierHaltKennzG
- LGL-Pressemitteilung: Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Neues Meldeportal ab sofort einsatzbereit (18.09.2024)
- Informationen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz