Tierschutzbericht 2008
Hauptaufgabe des Fachbereichs Tierschutz am LGL ist die fachlich-wissenschaftliche Unterstützung des StMUG und der nachgeordneten Behörden. 2008 hat das LGL im Bereich Tierschutz insgesamt 906 Fachanfragen bearbeitet. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung um 23 %. Der Großteil dieser Anfragen (81 %) wurde von den bayerischen Veterinärämtern an das LGL gerichtet. Aber auch Veterinärbehörden außerhalb Bayerns, Ministerien, Regierungen, Hochschulen, Verbände und Tierschutzorganisationen, Medien- und Industrievertreter sowie Privatpersonen wandten sich Rat suchend an das LGL. Abbildung 1 zeigt auf welche Fachbereiche sich die Anfragen im Berichtsjahr bezogen.
Abbildung 1: Aufteilung der Anfragen im Tierschutz nach Gebieten
Sehr viele Anfragen fielen 2008 auf den Bereich Schlachten-Schächten-Töten, was sich durch den Kontrollschwerpunkt Schlachtstätten der Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit und die erforderliche Zulassung für Metzgereien erklärt. Auch Auslegungsprobleme im Zusammenhang mit der im Januar 2007 in Kraft getretenen Tiertransportverordnung der EU schlagen sich in der Statistik nieder, wenn auch mit rückläufiger Tendenz. An der Spitze lag erneut das Thema "Hunde", wobei hier Fragen zu neuen Entwicklungen wie Gassigeh- und Betreuungsservice, aber auch Einfuhr von Hunden aus dem vorwiegend osteuropäischen Ausland im Vordergrund standen. Weitere Schwerpunkte mit einer Verdopplung der Anfragen lagen in den Bereichen Erteilung von tierschutzrechtlichen Erlaubnissen, Schädlingsbekämpfung (vor allem Taubenproblematik), Haltung von Rindern (Freilandhaltung, Mutterkuhhaltungen) und Vogel- und Greifvogelhaltungen. Die Unterstützung der nachgeordneten Behörden erfolgte in 46 Fällen auch durch gutachterliche Tätigkeit vor Ort. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung um 24 %. Dabei lag ein Schwerpunkt erneut auf Kontrollen der Tierschutzbestimmungen in Schlachtbetrieben, darunter auch zwei Geflügel- und zwei Fischschlachtbetriebe.
Aufgrund vorgefundener Defizite beim Tierschutz bei der Schlachtung führte das LGL speziell hierzu Vorträge, Veranstaltungen und Veröffentlichungen durch.
"Animal Hoarding"
Das LGL unterstützte die Veterinärämter 2008 in drei Fällen von sogenanntem Animal Hoarding, in denen jeweils hunderte verschiedener Tiere unter teilweise katastrophalen Bedingungen gehalten wurden. Unter Animal Hoarding (Tiersammelsucht) versteht man das Phänomen, dass Tierhalter aus unterschiedlichen Motiven eine Vielzahl von Tieren "sammeln", deren Versorgung den Halter schließlich überfordert, sodass es zu tierschutzwidrigen Zuständen kommt. Die Lösung dieser Fälle erwies sich als sehr zeit- und kostenintensiv, da hierzu bisher wenig Erfahrungen vorliegen und in der Regel die Halter entsprechend psychologisch betreut werden mussten, um einen "Rückfall" zu vermeiden.
Kontrollen in Zirkussen
Das LGL unterstützte 2008 eine Kreisverwaltungsbehörde bei der Erteilung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis für einen großen Zirkus, da hier die sehr umfangreiche Tierhaltung mit zahlreichen spezifischen tierschutzrechtlichen Problemen verbunden ist. Dabei konnten für die Zirkustiere erhebliche Verbesserungen der Unterbringung und der Betreuung erreicht werden. Beispielweise werden jetzt die Ausläufe der Elefanten mit Sandhaufen ausgestattet, die es den Tieren erlauben, Sandbäder zu nehmen. Die Erkenntnisse aus diesem Verfahren fließen in die im Rahmen der Umsetzung der Zirkusregisterverordnung geplante Datenbank ein. Weiterhin war das LGL im Verfahren gegen einen anderen Zirkus wegen der Haltung eines nicht genehmigten jungen Flusspferdes beteiligt. In beiden Fällen wurde deutlich, wie wichtig es ist, dass das LGL als überregional tätige Fachbehörde hier entsprechendes Fachwissen vorhalten kann.
Weitere Aktivitäten
Außerdem kontrollierte das LGL 2008 einen Vogelpark, eine Falknerei, eine Papageienauffangstation, die in der Folge geschlossen werden musste, einen Vogelmarkt und eine Reptilienbörse. Eine weitere Aufgabe des LGL ist die Erarbeitung von Leitlinien. In Bayern spielt die Haltung von Wild in Gehegen eine wichtige Rolle, wobei neben der Vermarktung des Fleisches der Handel mit Zuchttieren immer mehr an Bedeutung gewinnt. Der Transport dieser Tiere muss mit besonderer Umsicht erfolgen und erfordert ein umfassendes Fachwissen, damit er den tierschutzrechtlichen Vorgaben entspricht. Um hier eine Hilfestellung zu geben, erarbeitete das LGL Leitlinien zum tierschutzgerechten Transport von Gehegewild, die auch die arzneimittel- und tierseuchenrechtlichen Aspekte mit abdecken.
