Vergleichende Überprüfung des Tierschutzes
in Schlachthöfen - Untersuchungsergebnisse 2015

Die Vorgaben des bayerischen Qualitätsmanagementsystems (QMS) zur Überwachung des Tierschutzes in Schlachthöfen sind umfangreich und komplex. Im Rahmen des Projekts „Vergleichende Überprüfung des Tierschutzes in Schlachthöfen anhand rechtlicher Vorgaben und fachlicher Leitparameter“ setzte das LGL bei der Überprüfung 20 großer Schlachtbetriebe neben dem aufwendigen QMS auch das System der amerikanischen Professorin Temple Grandin ein, die den Tierschutzstatus allein anhand sieben tierbezogener Parameter bewertet (Temple-Grandin-Audit, TGA).

Die Ergebnisse zeigen, dass sich diese Parameter grundsätzlich eignen, den Tierschutz bei der Schlachtung mit reduziertem Kontrollaufwand und gleichzeitig aussagekräftigen Ergebnissen zu überprüfen. Mithilfe des TGA konnte das LGL das allgemeine Tierschutzniveau eines Betriebes ähnlich gut wie anhand des QMS kategorisieren. Mit den tierbezogenen Parametern sind eine aussagekräftige Erhebung des Tierschutzstatus sowie eine entsprechende Risikobewertung der Betriebe möglich. Auf Ebene der einzelnen Funktionsbereiche Anlieferung, Wartestall, Zutrieb, Betäubung, Entblutung und Dokumentation wurde deutlich, dass die Überprüfung anhand des TGA nicht alle Mängel aufdeckte, die mittels QMS gefunden wurden. Insbesondere rechtliche Vorgaben zur Dokumentation blieben gänzlich unbeachtet. Amtliche Tierschutzkontrollen anhand des bayerischen QMS können durch das TGA nicht ersetzt werden. Eine sinnvolle Ergänzung des TGA mit rechtlichen Parametern des QMS könnte jedoch eine optimierte Methode hervorbringen, die die Aufdeckung gravierender Tierschutzdefizite mit reduziertem Zeitaufwand ermöglicht. Die Ergebnisse des Projektes zeigen, dass bei der Überwachung durch die zuständigen Behörden mehr Gewicht als bisher auf die Verwendung tierbezogener Indikatoren gelegt werden sollte. Ebenso sollten bei Eigenkontrollen der Schlachtbetriebe tierbezogene Indikatoren verstärkt zum Einsatz kommen. Die Projektinhalte sind in Deutschland erstmalig derart erhoben worden und können deutschlandweit für die Vollzugsbehörden von Bedeutung sein.

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