Klassische Geflügelpest: Ausbrüche in bayerischen Nutzgeflügelbeständen und bayerisches Wildvogelmonitoring 2007

Das Vorkommen der Geflügelpest im Jahr 2007 in Bayern blieb – anders als im Jahr 2006 – nicht auf die Wildvogelpopulation beschränkt, sondern befiel auch Nutzgeflügelbestände. Betroffen waren in Bayern zwei große Entenmastbetriebe in den Landkreisen Erlangen-Höchstadt (Regierungsbezirk Mittelfranken) und Schwandorf (Regierungsbezirk Oberpfalz).

Ausbrüche in bayerischen Nutzgeflügelbeständen

In einem Entenmast- und Entenschlachtbetrieb im Landkreis Erlangen- Höchstadt mit circa 170.000 Enten wurden Ende August 2007, aufgrund einer erhöhten Sterblichkeit in einer von neun Stalleinheiten, Untersuchungen durchgeführt. Dabei wies das LGL aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nach. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte anschließend die hochpathogene Variante des aviären Influenzavirus vom Subtyp H5N1. Diese Variante ist hochansteckend und -krankmachend. Es müssen daher sofort Maßnahmen ergriffen werden. Die örtlichen Behörden leiteten daraufhin unverzüglich die Tötung des Bestandes ein und legten entsprechende Restriktionszonen fest. Diese Maßnahmen dienten der Vermeidung einer Ausbreitung der Infektion. In weiteren Tupferproben, die anlässlich der Tötung des Bestandes entnommen wurden, wies das LGL auch in anderen Stalleinheiten dieses Betriebes hochpathogenes aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nach.

Epidemiologische Ermittlungen

Im Rahmen von epidemiologischen Untersuchungen zur Ermittlung möglicher Kontaktbestände untersuchten die Analyse- und Diagnostikzentren des LGL unter anderem Rückstellproben von Schlachtgeflügel aus Zulieferbetrieben. In Schlachttierkörpern, die aus einem Betrieb im Landkreis Schwandorf stammten und circa drei Wochen vor Ausbruch der Geflügelpest im Erlanger Betrieb geschlachtet wurden, stellte das LGL hochpathogenes aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1 fest. Der betroffene Betrieb im Landkreis Schwandorf mit circa 170.000 Enten wurde zusammen mit einem dazugehörigen in der Nähe liegenden Betrieb mit circa 28.000 Enten als eine Einheit betrachtet, mit Sperrmaßnahmen belegt, einer intensiven klinischen Untersuchung unterzogen und umfangreich beprobt. Auch richtete das zuständige Landratsamt sofort entsprechende Restriktionszonen in der Umgebung ein. Das Untersuchungsergebnis der entnommenen Proben führte auch in diesem Fall zur Tötung der Tiere. In zwei weiteren Entenmastbetrieben in den Landkreisen Rottal-Inn mit ungefähr 41.500 Enten und Dingolfing mit ungefähr 26.200 Enten, die mögliche Kontakte zum Ausbruchsbestand in Erlangen-Höchstadt hatten, wies das LGL im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen niedrigpathogenes aviäres Influenzavirus vom Typ H5 nach. Um eine mögliche Mutation zu hochpathogenem aviärem Influenzavirus zu verhindern, leiteten die örtlichen Behörden die Tötung der Tiere auch in diesen Beständen ein.

Aufgaben des LGL

Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest in den Entenmastbetrieben hatte das LGL zwei Aufgabenbereiche zu bewältigen: Laboruntersuchungen und Vorbereitung der Tötungsaktionen. Zum einen führten die Analyse- und Diagnostikzentren des LGL circa 8.900 Laboruntersuchungen von Proben aus den Ausbruchs und Kontaktbetrieben sowie circa 3.000 Untersuchungen von Proben im Rahmen von Umgebungs- und Aufhebungsuntersuchungen durch (siehe Tabelle 2.4.a). Tabelle 2.4a zeigt die Anzahl der in den befallenen Betrieben und in den Kontaktbetrieben durchgeführten Untersuchungen sowie die Anzahl der Untersuchungen in den Restriktionsgebieten (Umgebungs-und Aufhebungsuntersuchungen). Zum anderen wählten LGL-Mitarbeiter in Abstimmung mit den zuständigen Behörden im Vorfeld der Aktionen die für die betroffene Tierart und den betroffenen Bestand geeignete Tötungsmethode aus. Insbesondere achteten sie dabei auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Forderungen. Als Tötungsmethoden kamen die Tötung durch Strom im elektrischen Wasserbad mittels mobiler Elektrotötungsanlagen und betriebseigenem Schlachtband sowie das Einbringen in 80-prozentiges Kohlendioxid zum Einsatz. Vor Ort sorgten die Mitarbeiter des LGL für den Aufbau des technischen Equipments und standen den zuständigen Behörden während der Aktionen mit Rat und Tat zur Seite.

(Klassische Geflügelpest: Ausbrüche in bayerischen Nutzgeflügelbeständen und bayerisches Wildvogelmonitoring
bzw.
Bayerisches Wildvogelmonitoring: Kontakt- und Vorkommensnachweis von aviärem Influenzavirus A Virus (AIV) bei Wildvögeln in Bayern)

Interpretation und Ausblick

Es ist festzustellen, dass unter Wildvögeln (besonders Enten) ein zirkulierender Pool von AIV-Subtypen mit H5-Komponente und variablen N-Komponenten sowie umgekehrt N1-Komponenten mit variablen H-Komponenten existiert. Die Wahrscheinlichkeit des Zusammentreffens von H5 und N1 zur Bildung eines stabilen Subtyps H5N1 und die weiteren Bedingungen zur Entstehung einer hochpathogenen Variante (HPAI) des H5N1-Subtyps sind unbekannt und bisher nicht kalkulierbar. Die Entstehung eines hochpathogenen H5N1-Subtyps (HPAI) in Haus-Wassergeflügel (Enten) aus einem permanent vorhandenen Reservoir subklinischer AIV (low pathogenic avian influenza, LPAI) ist nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen. Nach jüngsten EU- und OIE-Empfehlungen (Internationales Tierseuchenamt) muss dieser Gefahr durch verstärkte Wachsamkeit, also durch ausreichende und permanente Stichprobenuntersuchungen, Rechnung getragen werden. 2008 wird der Schwerpunkt der Überwachung auf der Lebendbeprobung unterschiedlicher Wildvogelspezies liegen, um das Spektrum der zirkulierenden AIV-Subtypen in Bayern noch breiter angelegt zu erfassen. Laut FLI unterscheiden sich die vorliegenden Nukleotidsequenzen von H5N1-Isolaten aus den Fällen des Jahres 2007 bei Hausgeflügel und Wildvögeln in Deutschland, Tschechien und Frankreich deutlich von den 2006 in Deutschland gefundenen H5N1-Isolaten. Insofern handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Neueintrag aus einer gemeinsamen, bislang jedoch unbekannten Quelle. Zumindest eine indirekte kausale Beteiligung von Wildvögeln bei den Geflügelpestausbrüchen in den Hausgeflügelbeständen kann somit nicht ausgeschlossen werden.

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