Aujeszkysche Krankheit: Bekämpfungsprogramm erfolgreich
Abbildung 1: Aujeszkysche Krankheit: Untersuchungszahlen und Reagentenanteil
Flächendeckende Untersuchungen zum Nachweis von Antikörpern gegen Tierseuchenerreger wurden erst Mitte der 80er Jahre durch die Nutzung der ELISA-Technik (Enzyme-Linked-Immuno-Sorbent-Assays) möglich. So wurde 1986 in Bayern das freiwillige Bekämpfungsverfahren gegen BHV1 eingeführt und 1992 die Überwachung der Milchviehbetriebe auf Freiheit von Brucellose und zur Tilgung der Rinderleukose auf die Untersuchung von Tankmilchproben mittels ELISA umgestellt. Im Rahmen des Vollzugs der Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit (AK) begann in Bayern im Jahr 1994 ein staatliches Bekämpfungsverfahren. Ziel dieses Verfahrens war die Reduzierung der Krankheitsausbrüche und die Schaffung einer AK-freien Region ohne Handelsbeschränkungen für Schweine mit anderen freien Regionen innerhalb der EU.
Neue Methode
Bei dem Bekämpfungsverfahren gegen AK wurde erstmals eine Impfstrategie mit einem diagnostischen Unterscheidungstest (DIVA = Differentiation of Infected from Vaccinated Animal) kombiniert. Früher konnten geimpfte Tiere von natürlich infizierten serologisch nicht unterschieden werden. Durch Fortschritte in der Impfstoffentwicklung wurde es aber möglich, durch gentechnologische Verfahren so genannte Deletionsmutanten zu erzeugen. Diesem Schweine-Herpesvirus fehlt auf der Oberfläche ein Glykoprotein (gI), ohne dass dadurch seine immunisierende Wirkung beeinträchtigt wird. Damit werden so genannte Marker- Impfstoffe hergestellt. Die passend dazu mit großem Aufwand entwickelten ELISA-Tests weisen nur Antikörper gegen das dem Impfvirus fehlende gI-Glycoprotein nach, so dass im Labor Infektionen mit Feldvirus sicher nachgewiesen werden können.
Durch die hier erstmals in einem breit angelegten Bekämpfungsverfahren angewandte Doppelstrategie der Erkennung und Ausmerzung von Reagenten durch serologische Untersuchung bei gleichzeitiger Reduzierung der Virusausscheidung durch Impfung. Durch diese Impfungen in gefährdeten und verseuchten Gebieten und Betrieben sowie zu einem großen Teil beim Handel mit Zuchttieren wurde die Ansteckungsgefahr in der Schweinepopulation minimiert. Hilfreich war bei diesem Verfahren sicher auch die relativ kurze Lebenszeit von Schlachtschweinen, was den schnellen Aufbau einer neuen, virusfreien Tierpopulation begünstigt hat. Da das Verbringen von Schweinen aufgrund der Verordnung nur noch mit einer amtlichen Bescheinigung über die AK-Freiheit des liefernden Betriebs möglich war, bestand für die Landwirte praktisch Untersuchungs- und Sanierungszwang.
Untersuchungen des LGL
Das LGL war und ist als Untersuchungslabor im Bekämpfungsverfahren eingebunden. Es musste von Anfang an ein hohes Probenaufkommen bewältigen. Um den Probenfluss in Grenzen zu halten, bekamen die Veterinärämter entsprechend der maximalen Untersuchungskapazität und der regionalen Schweinedichte wöchentliche Kontingente für die ersten Untersuchungsmonate zugeteilt. Dadurch war es möglich, die Proben sofort und ohne Rückstand zu bearbeiten.
Abläufe optimiert
Um den Untersuchungsablauf, die Probenidentifikation und die Befunderstellung zu optimieren, setzte das LGL auf neue Technologien und Entwicklungen, die eine verwechslungsfreie Probenidentifikation und -zuordnung ermöglichen und den Laborablauf rationalisieren. Dies hat sich bis heute im Routineeinsatz auch bei anderen Untersuchungsparametern bewährt. Dabei werden – wie auf dem Bild zu sehen – Probenröhrchen verwendet, die mit einem doppelten Barcode versehen sind. Bei der Blutprobenentnahme wird der zweite Barcode vom Röhrchen abgerissen und auf dem Untersuchungsantrag neben die Kennzeichnung des beprobten Tieres geklebt.
Im Labor pipettiert ein automatischer Probenverteiler die Proben nach automatischem Lesen ihres Barcodes auf eine barcodierte ELISA-Mikrotiterplatte. Nach Bearbeitung der ELISA-Platte wird diese im Photometer gemessen, die berechneten Messergebnisse werden über den Plattenbarcode der vom Probenverteiler erstellten Pipettierliste zugeordnet. Parallel dazu wird im Labor der über Barcode eindeutig identifizierbare Untersuchungsantrag eingelesen, d. h. die Nummer wird eingescannt, dazu die Probenbarcodes auf den belegten Positionen. Nach manueller Eingabe des Kürzels von Einsender und Tierbesitzer und der Entnahmedaten sind alle notwendigen Daten erfasst. Die Untersuchungsergebnisse werden dem Antrag über den Probenbarcode zugeordnet. Nach deren Freigabe werden automatisiert die Befunde gedruckt. Der Empfänger kann die Untersuchungsergebnisse über die Antragsnummer und die Feld-Nummern der Barcodes der Tieridentifikation auf seinem Antragsdurchschlag zuordnen. Durch dieses System gelang es, die Proben schnell abzuarbeiten, die Untersuchungsergebnisse den Antragsdaten eindeutig zuzuordnen und die Befunderstellung zu automatisieren.
Ergebnis: Bayern ist AK-frei
Von Juni 1994 bis Dezember 2004 untersuchte das LGL insgesamt 3.745.870 Proben. Die Untersuchungszahlen sowie der Reagentenanteil sind in der Grafik dargestellt. Die Untersuchungszahlen waren 1994 und 1995 vergleichsweise hoch, reduzierten sich aber ab 1996. Bei der Erstuntersuchung waren alle Zuchttiere zu untersuchen. Um die weitere Anerkennung der Freiheit von AK sicher zu stellen, musste danach nur noch ein Stichprobenanteil beprobt werden. Außerdem wurden die Untersuchungsintervalle schrittweise – je nach Freiheitsgrad der Region – von sechs über neun auf zwölf Monate – verlängert. Dadurch fielen auch die Probenzahlen. Ab 1998 wurden auch reine Mastbetriebe über Stichprobenentnahme bei der Schlachtung mit untersucht. Seitdem blieben die Probenzahlen relativ konstant, bis sie 2004 durch Reduzierung des Stichprobenschlüssels erneut abfielen. Dieser Trend wird sich weiter fortsetzen.
Als Erfolg des Bekämpfungsverfahrens fielen die Reagentenzahlen schon nach dem ersten Jahr, aber auch danach deutlich ab. Ein Trend, der nur 1998 bei der Einführung der Beprobung der reinen Mastbestände stagnierte. Ab 1999 traten nur noch vereinzelt Feldinfektionen in wenigen Betrieben auf. 2001 stellte Bayern den Antrag auf Anerkennung als AK-freie Region innerhalb der EU. Diese erfolgte mit der Entscheidung der Kommission 2002/270/EG im Jahr 2002 und ermöglichte den freien Handel mit Zuchtschweinen mit anderen AK-freien Regionen ohne zusätzliche Untersuchungspflicht.
Vergleich mit anderen Herpesvirusinfektionen
Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum das Bekämpfungsprogramm gegen AK in relativ kurzer Zeit so erfolgreich war, während eine andere, seit 1986 zunächst durch ein freiwilliges, später durch ein staatliches Verfahren bekämpfte Herpesvirusvirusinfektion des Rindes, die BHV1-Infektion noch nicht getilgt ist.
Hierfür sind folgende Gründe verantwortlich:
- Die Lebens- und Haltungsdauer von Schweinen ist wesentlich kürzer als die von Rindern. Während Rinder kontinuierlich eingestallt werden, erfolgt die Belegung beim Schwein gruppenweise neu, so dass Stallbereiche vor der Neubelegung leicht desinfiziert werden können
- Der wirtschaftliche Wert von Schweinen ist wesentlich geringer, was die Finanzierung einer der Entschädigung der für auf Anordnung getöteten Tiere erleichtert. Dagegen wäre eine Tötungsanordnung für die Vielzahl von befallenen Rindern im Falle von BHV1 kaum finanzierbar. Man setzt hier auf den Erfolg der Kontrolle der Feldvirusausscheidung durch konsequente Impfung der Reagenten mit Markervakzine, auf die Einsicht der Landwirte, sich langfristig von diesen Tieren zu trennen und auf die natürliche Remontierung.
Während bei Schweinen ganze Regionen schutzgeimpft werden konnten, werden bei Rindern in Bayern nur Antikörper positive Tiere ausschließlich mit Markervakzine geimpft, um das Immunsystem erneut zu aktivieren und damit die Gefahr der Virusausscheidung zu minimieren. Durch diese gezielte Impfung beim Rind kommen Impfantikörper, die in der Tankmilchuntersuchung nicht von Feldantikörpern unterschieden werden können, nur in Beständen vor, die Antikörper positive Tiere halten. Dadurch wird eine kostengünstige Überwachung der Antikörper freien Bestände über die Tankmilch möglich. Auf Grund des hohen Freiheitsgrades stehen Oberpfalz und Oberfranken kurz vor der Anerkennung als BHV1-freien Regionen.
