Hinweise zur Asservierung von Bakterienstämmen zur Herstellung von bestandsspezifischem Impfstoff am LGL

Die längerfristige Archivierung von asservierten Bakterienstämmen ist mit großem Aufwand und nicht unerheblichen Kosten verbunden. Da jedoch auf einen Großteil dieser Asservate niemals zurückgegriffen wird, ist eine grundsätzliche Asservierung dieser Bakterienstämme in Zukunft nicht mehr möglich. Um trotzdem weiterhin einen reibungslosen Ablauf der Impfstoffherstellung zu gewährleisten, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten

Bakterienstämme für die Impfstoffherstellung werden unter folgenden Bedingungen asserviert:

  • Isolate aus Probeneinsendungen mit einer parallel beantragten Impfstoffherstellung durch den Tierarzt und mit eindeutigem Vorbericht und entsprechendem Befund (z. B. Coli-Durchfälle) werden generell asserviert
  • alle zur Impfstoffherstellung geeigneten Isolate, die im Rahmen der Untersuchungen isoliert werden, werden 2 Wochen im Labor zwischengelagert. Bitte beachten Sie hierzu den Hinweis in Ihrem Befund.
    Nur der behandelnde Tierarzt kann innerhalb dieser Frist (2 Wochen ab Befunderstellung) eine Impfstoffherstellung oder eine längerfristige Asservierung beantragen. Stämme, deren Asservierung nicht innerhalb der angegebenen Frist beantragt wird, werden entsorgt.

Bitte beachten Sie außerdem, dass Isolate von antibiotisch vorbehandelten Tieren nicht zur Impfstoffherstellung geeignet sind.

Anträge zur Impfstoffherstellung oder Asservierung senden Sie bitte:

an das Impfstofflabor des LGL.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

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