Lebensbaumlogo Geschäftsbereich lebensministerium.bayern.de

Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Merkblätter

Einsendung von Blutproben im Rahmen der Aujeszky-Verordnung (AK-V)

MERKBLATT

Um die automatische und EDV-unterstützte Untersuchung von Schweineblutproben auf AK am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu ermöglichen, bitten wir Sie folgende Punkte unbedingt zu beachten:

Blutprobenentnahme

  • Entnahme der Blutproben nur nach Aufforderung durch das zuständige Veterinäramt.
  • Für jedes Tier ist eine sterile Einmalkanüle zu verwenden.
  • Für die Einsendung ausschließlich die vom zuständigen Veterinäramt zugeteilten speziellen Entnahmesysteme verwenden.
  • Entnahmesysteme vollständig füllen, Stempel ganz nach unten ziehen und dann abbrechen, anschließend Entnahmesystem mit Kappe verschließen und mindestens 3 x schwenken.
  • Proben nicht sammeln und ausreichend verpackt spätestens am Tag nach der Entnahme an das LGL schicken
  • Weiße Röhrchenkartons sind für den Rückversand nicht ausreichend.
  • Für Zusatzuntersuchungen sind Blutproben und Untersuchungsanträge separat einzusenden.

Untersuchungsanträge

  • Nur Original-Untersuchungsanträge für die AK-Untersuchung verwenden (beim Veterinäramt erhältlich) und alle Durchschläge mit Praxisstempel versehen.
  • EDV-Nummer des Tierarztes, BALIS-Nummer und Adresse des Tierhalters, Kfz-Zeichen des zuständigen Veterinäramtes, Probenzahl, Untersuchung nach Abschnitt I oder Abschnitt II der Anlage zur AK-VObzw. Sonstiges angeben.
  • Individuelle Kennzeichnung und Status des Tieres (Sau, Eber, Ferkel, Masttier) eintragen, zugehörige Barcodedoublette des Röhrchens auf weißen Untersuchungsantrag aufkleben. Bitte keine Felder überspringen. Barcodes nicht beschriften, verschmutzen oder abwischen.
  • Nur weißen Untersuchungsantrag mit den Proben an das LGL schicken (bitte Hinweise auf den Durchschlägen beachten). Sind mehr als 20 Proben in einem Bestand zu entnehmen, weitere Untersuchungsanträge verwenden.
  • Unvollständig oder falsch ausgefüllte Untersuchungsanträge können nicht bearbeitet werden.

Ergebnismitteilung

  • Das LGL gibt die Untersuchungsergebnisse nur an die zuständigen Veterinärämter weiter. Diese stellen dem Tierhalter die Bescheinigung über den Aujeszky-Status aus.

Einsendung von Blutproben im Rahmen der Aujeszky-Verordnung (AK-V) von Masttieren, entnommen an Schlachthöfen

MERKBLATT

Um die automatische und EDV-unterstützte Untersuchung von Schweineblutproben auf AK am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu ermöglichen, bitten wir Sie folgende Punkte unbedingt zu beachten:

Blutprobenentnahme

  • Entnahme der Blutproben nur nach schriftlicher Beauftragung zur Probenentnahme unter Verwendung des Formblatts nach Anlage 4.
  • Für die Einsendung ausschließlich die vom zuständigen Veterinäramt zugeteilten speziellen Entnahmesysteme verwenden.
  • Entnahmesysteme vollständig füllen, Stempel ganz nach unten ziehen und dann abbrechen, anschließend Entnahmesystem mit Kappe verschließen und mindestens 3 x schwenken.
  • Proben nicht sammeln und ausreichend verpackt spätestens am Tag nach der Entnahme an das LGL schicken.
  • Weiße Röhrchenkartons sind für den Rückversand nicht ausreichend.

Untersuchungsanträge

  • Nur Original-Untersuchungsanträge für die AK-Untersuchung verwenden (beim Veterinäramt erhältlich) und alle Durchschläge mit Praxisstempel versehen.
  • EDV-Nummer des Tierarztes (bei Einsendungen durch den Tiergesundheitsdienst "T-GDM"), BALIS-Nummer und Adresse des Tierhalters, Kfz-Zeichen des zuständigen Veterinäramtes, Probenzahl, Untersuchung nach Abschnitt I oder Abschnitt II der Anlage zur AK-VObzw. Sonstiges angeben.
  • Status des Tieres (M = Masttier) eintragen, zugehörige Barcodedoublette des Röhrchens auf weißen Untersuchungsantrag aufkleben. Bitte keine Felder überspringen. Barcodes nicht beschriften, verschmutzen oder abwischen.
  • Nur weißen Untersuchungsantrag mit den Proben an das LGL schicken (bitte Hinweise auf den Durchschlägen beachten).
  • Sind mehr als 20 Proben in einem Bestand zu entnehmen, weitere Untersuchungsanträge verwenden.
  • Unvollständig oder falsch ausgefüllte Untersuchungsanträge können nicht bearbeitet werden.

Ergebnismitteilung

Das LGL gibt die Untersuchungsergebnisse nur an die zuständigen Veterinärämter weiter.

Entnahme und Versand von Stutentupfer- und Hengsttupferproben zur Untersuchung auf CEM

MERKBLATT

Probenentnahme:

Stute:

  • 1 Tupfer von der Fossa praeputialis clitoridis
  • 1 Tupfer von der Fossa glandis clitoridis
  • 1 Cervixtupfer

Hengst:

  • 1 Samen-, Vorsekret- oder Harnröhrenprobe
  • 1 Eichelgrubentupferprobe
  • 1 Tupfer vom Penisschaft

Vor der Entnahme der Proben, Tupfer mit sterilem Aqua dest. anfeuchten.
Keine NaCl-Lösung verwenden!

Versand:

Die Probe muss am Tag der Entnahme (nicht am Wochenende) versandt werden.
Die Tupfer müssen in ein Transportmedium überführt werden (nach Amies oder Stuart) und gekühlt dem Untersuchungslabor zugeleitet werden. Die Proben dürfen nicht eingefroren werden.

Das LGL ist derzeit nicht zugelassen als Labor für Untersuchungen auf CEM bei Pferden, die in die USA oder nach Kanada exportiert werden sollen. Bitte eine Liste der zugelassenen Labore bei den jeweiligen Konsulaten erfragen!

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema