Überwachung beim Vollzug des Gentechnikgesetzes

In Deutschland sind die Länder für die Überwachung der Durchführung des Gentechnikgesetzes zuständig. Im Freistaat Bayern obliegt die Überwachung gentechnischer Arbeiten und Anlagen den Regierungen von Oberbayern (für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben) und Unterfranken (für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Oberpfalz). Die Überwachungsbehörde ist befugt, Betriebsräume zu besichtigen, Einsicht in Unterlagen zu fordern und Proben zu entnehmen.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist für die experimentelle Überwachung beim Vollzug des Gentechnikgesetzes zuständig. Zu den Aufgaben der experimentellen Überwachung zählen sowohl die analytische Überprüfung von gentechnischen Arbeiten als auch die Entnahme und Untersuchung von Proben aus gentechnischen Anlagen. Gegenstand der mikrobiologischen und molekularbiologischen Analytik ist die Überprüfung folgender kritischer Schwerpunkte:

  • Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz:
    • Einhaltung einer guten mikrobiologische Praxis, z. B. Nachweis von Laborkontaminationen und Verschleppungen
    • Nachweis von Kontaminationen in sicherheitsrelevanten Einrichtungen, z. B. Bildung von Aerosolen an Zentrifugen
  • Effektivität der Einschließungsmaßnahmen (geschlossenes System bzw. Containment):
    • Unbeabsichtigte Freisetzung
    • Inaktivierungsmaßnahmen: Abluft, Abwasser, Abfall
    • Abtrennung/Entfernung von GVO aus Fermentations- bzw. Biotechprodukten
  • Konformität der durchgeführten gentechnischen Arbeiten mit den von der zuständigen Behörde genehmigten Tätigkeiten:
    • Identitäts- und Reinheitskontrolle von Spender, Vektoren, Empfänger und GVO unter Anwendung von Screeningverfahren und spezifischen Nachweissystemen
    • Übereinstimmung der Art und des Umfangs der durchgeführten Arbeiten mit den genehmigten Tätigkeiten