Tätigkeiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Rahmen der Überwachung gentechnischer Anlagen

Allgemeine Informationen

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist gemäß Zuständigkeitsverordnung (ZustV) zuständig für die Entnahme und Untersuchung von Proben. Um diese Tätigkeiten im Rahmen der analytischen Überwachung gentechnischer Anlagen und Arbeiten zu ermöglichen, betreibt das LGL eine eigene gentechnische Anlage für gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 3 am Standort Oberschleißheim.

Das LGL ist im Ausschuss Methodenentwicklung (AM) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) und in der Arbeitsgruppe des BVL, die für die amtliche Methodensammlung gemäß § 28b GenTG zuständig ist, vertreten. Das LGL entwickelt und validiert in diesem Rahmen die für die amtliche Überwachung erforderlichen Nachweisverfahren.

Das "S3-Labor" des LGL in Oberschleißheim

Das LGL, als zentrale Gentechnik-Fachbehörde des Freistaats Bayern, ist für die analytische Überwachung aller gentechnischen Arbeiten und Anlagen zuständig. Zur Ermöglichung deiner Tätigkeiten betreibt das LGL seit 2006 ein eigenes Analytiklabor am Standort Oberschleißheim. Seit 2010 besitzt dieses "S3-Labor" die Genehmigung zur Durchführung gentechnischer Arbeiten der Sicherheitsstufe 3 (mit einem mäßigen Risiko für Mensch und Umwelt). Neben der analytischen Gentechniküberwachung für ganz Bayern gehören zu den zentralen Aufgaben des "S3-Labors" auch die zentrale Bioterrorismus Diagnostik für ganz Bayern sowie die TBC-Diagnostik.

Das "S3-Labor" des LGL ist wie jede gentechnische Anlage als geschlossenes System konzipiert. Personal sowie Material können nur an bestimmten, genau definierten Stellen in die Anlage eingeschleust und/oder ausgeschleust werden. Der Ein- und Ausgang für Personal ist in Abbildung 1B (zwei blaue Pfeile) dargestellt. Dahinter befindet sich eine dreistufige Personenschleuse mit einem äußeren, mittigen und inneren Bereich. Der äußere (Rein-) Bereich dient dabei zur Aufbewahrung der Straßenkleidung. Im mittigen (Zwischen-) Bereich befindet sich ein Handwaschbecken sowie eine Personendusche. Der innere (Unrein-) Bereich dient zur Aufbewahrung der Laborkleidung. Probematerialien werden über eine Materialschleuse eingeschleust. Laborabfälle werden über einen Durchreicheautoklaven nach thermischer Inaktivierung ausgeschleust. Für Notfälle existiert weiterhin ein gesetzlich vorgeschriebener Notausgang für das Laborpersonal (Abbildung 1B).

Foto und Grafik zum S3-Labor. Detailinformationen in der nachfolgenden Abbildungsbeschreibung.

Abbildung 1: Lokalisation (A) und Grundriss (B) des "S3-Labors" am LGL in Oberschleißheim. A: Das "S3-Labor" befindet sich im 4. Stock des B-Baus in Oberschleißheim (siehe Pfeil). B: Das "S3-Labor" ist funktionell in die drei Laborbereiche TBC-Diagnostik, Bioterror-Diagnostik und analytische Gentechniküberwachung aufgeteilt. Die blauen Pfeile zeigen an, in welche Richtungen Personal bzw. Material in das "S3-Labor" eingschleust bzw. ausgeschleust werden können. Abkürzungen: DA: Durchreicheautoklav, NA: Notausgang, PSa: Personenschleuse außen, PSm: Personenschleuse mittig, PSi: Personenschleuse innen.

Das "S3-Labor" des LGL besitzt eine Reihe technischer Sicherheitsmaßnahmen. Die Belüftung wird zum Beispiel über zwei Lüftungsanlagen geregelt, die sich auf dem Dach des Gebäudes befinden. Die abfließende Luft wird dabei über einen HEPA-Filter gereinigt, um eine unbeabsichtigte Freisetzung von GVObzw. pathogenen Mikroorganismen zu verhindern. Die Lüftungsanlage dient neben der zentralen Luftversorgung auch zur Aufrechterhaltung eines relativen Unterdrucks von 30-50 Pascal innerhalb des "S3-Labors". Dieser relative Unterdruck dient ebenfalls dem Schutz vor unbeabsichtigten Freisetzungen von GVObzw. Mikroorganismen (Abbildung 2A, B). Alle anfallenden Abwässer des "S3-Labors" werden im Keller des Gebäudes gesammelt und mit Hilfe einer thermischen Abwassersterilisationsanlage inaktiviert (Abbildung 2D). Um im Brandfall das Entstehen größerer Mengen an Löschwasser zu vermeiden, besitzt das "S3-Labor" eine automatische Argonlöschanlage (Abbildung 2C). Im Brandfall wird dabei durch das Einströmen dieses Inertgases unter Beibehaltung des relativen Unterdrucks der Luftsauerstoffgehalt auf ca. 12-14 % abgesenkt. Dieser Luftsauerstoffgehalt stellt dabei eine noch atembare Atmosphäre dar, bewirkt jedoch das Erlischen eines möglichen Feuers.

Fotos zu den technischen Sicherheitsmaßnahmen des "S3-Labors". Detailinformationen in der nachfolgenden Abbildungsbeschreibung.

Abbildung 2. Technische Sicherheitsmaßnahmen des "S3-Labors". A: Lüftungsanlage (Zuluft). B: Lüftungsanlage (Abluft). C: Argonlöschanlage. D: Thermische Abwassersterilisationsanlage.

Entnahme und Untersuchung von Proben

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist im Rahmen der analytischen Überwachung gentechnischer Anlagen und Arbeiten zuständig für die Entnahme und Untersuchung von Proben. Schwerpunkte der Untersuchungen sind unter anderem:

Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz:

  • Einhaltung einer guten mikrobiologischen Praxis (z. B. Untersuchungen auf Laborkontaminationen und Verschleppungen)
  • Überprüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungen (z. B. Untersuchungen auf Kontaminationen verursacht durch Aerosole an Zentrifugen)

Einschließungsmaßnahmen (Containment):

  • Effektivität der Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Untersuchungen hinsichtlich der Gefahr unbeabsichtigter Freisetzungen)
  • Effektivität der Inaktivierungsmaßnahmen (z. B. Untersuchung von Abluft, Abwasser und Abfällen)

Konformität der gentechnischen Arbeiten mit Zulassungsbescheiden:

  • Identitäts- und Reinheitskontrolle von Spenderorganismen, Vektoren, Empfängerorganismen und GVO (z. B. Untersuchungen auf Kontaminationen oder nicht zugelassenen Tätigkeiten)

Methodenentwicklung

Das LGL ist im Ausschuss Methodenentwicklung (AM) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) und in der Arbeitsgruppe des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), die für die amtliche Methodensammlung gemäß § 28b GenTG zuständig ist, vertreten. Das LGL etabliert bzw. entwickelt und validiert in diesem Rahmen die für die amtliche Überwachung erforderlichen Nachweisverfahren. Aufgrund der Komplexität einzelner Sachverhalte findet die Methodenentwicklung häufig innerhalb von drittmittelgeförderten Forschungsprojekten statt, die durch Projektmitarbeiter bearbeitet werden.

Forschungsprojekte

Eine Übersicht der Forschungsprojekte im Bereich "Gentechnik" findet sich unter nachfolgendem Link:

Forschung: Gentechnik