Nitrosamine in Luftballons – immer noch ein Problem?

Luftballons werden aus Natur- oder Synthesekautschuk hergestellt, wobei Dithiocarbamate und Thiurame als Vulkanisationsbeschleuniger eingesetzt werden. Hieraus können während des Vulkanisationsprozesses (d. h. während der Überführung der plastischen Polymere durch Vernetzung in einen dauerhaft gummielastischen Zustand) N-Nitrosamine und in Nitrosamine umsetzbare Stoffe (nitrosierbare Stoffe) entstehen. Nitrosierbare Stoffe sind die Vorstufen der als kanzerogen eingestuften Nitrosamine. Nitrosamine können von Menschen beim Mundkontakt mit den Luftballons über die Haut aufgenommen werden.

In der Bedarfsgegenständeverordnung sind für Luftballons aus Natur- oder Synthesekautschuk folgende zulässige Höchstmengen festgelegt:

  • flüchtige Nitrosamine: 50 µg/kg (Summe der nachgewiesenen Nitrosamine)
  • nitrosierbare Stoffe: 1000 µg/kg (Summe der nachgewiesenen nitrosierbaren Stoffe)

Das LGL untersuchte im Zeitraum von 2010 bis 2015 insgesamt 179 Proben Luftballons auf 11 flüchtige Nitrosamine. Am häufigsten und in hohen Konzentrationen wurden N-Nitrosodimethylamin (NDMA), N-Nitrosodiethylamin (NDEA), N-Nitrosodibutylamin (NDBA) und N-Nitrosodiisobuthylamin (NDiBA) nachgewiesen.

Der Anteil der zu beanstandenden Proben lag 2010 mit 19 % am höchsten. Im Jahr 2011 waren zwar in 26 % der Proben die Höchstmengen für Nitrosamine oder nitrosierbare Stoffe nominell überschritten, aber nur 11 % der Proben waren unter Berücksichtigung der Messunsicherheit zu beanstanden. Grund für die Überschreitungen waren die hohen Gehalte der flüchtigen Nitrosamine NDBA (110 µg/kg bis 212 µg/kg) und NDMA (51 µg/kg bis 100 µg/kg) sowie die Überschreitung des Summenwertes für die Nitrosamine oder des Summenwertes für nitrosierbare Stoffe. In den Folgejahren ging die Quote der Höchstmengenüberschreitung etwas zurück, was tendenziell auf eine Verbesserung hinweist (Abbildung 1). Bei den meisten der beanstandeten Luftballonproben blieb die Herkunft ungeklärt. Jeweils eine Probe stammte aus Mexiko und Deutschland, drei Proben kamen aus China.

Das Säulendiagramm der Abbildung zeigt die Belastungssituation von Luftballons mit Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen von 2010 bis 2015. Im Jahr 2010 blieben in 81 % von 27 Proben die Gehalte der Nitrosamine und der nitrosierbaren Stoffe unter den Höchstmengen, bei 19 % der Proben traten beanstandungswürdige Höchstmengenüberschreitungen auf. Von den 27 Proben im Jahr 2011 enthielten 63 % keine Höchstmengenüberschreitungen. Bei 26 % der Proben stellte das LGL nominelle Höchstmengenüberschreitungen fest, die unter Berücksichtigung der Messunsicherheit nicht zu beanstanden waren. 11 % der untersuchten Luftballonproben waren wegen zu hoher Gehalte an Nitrosaminen oder nitrosierbarer Stoffe zu beanstanden. Im Jahr 2012 blieben in 97 % von 33 Proben die Gehalte unter den Höchstmengen. Bei 6 % waren die überhöhten Gehalte nicht zu beanstanden, bei 3 % der Proben traten beanstandungswürdige Höchstmengenüberschreitungen auf. Von den 34 Proben im Jahr 2013 enthielten 82 % keine Nitrosamine oder nitrosierbare Stoffe über den Höchstmengen. Bei 3 % der Proben stellte das LGL nominelle Höchstmengenüberschreitungen fest. 15 % der untersuchten Luftballonproben waren wegen zu hoher Gehalte zu beanstanden. Im Jahr 2014 lag die Quote der Proben mit Gehalten unter den Höchstmenge bei 84 %. Das LGL untersuchte in diesem Jahr 31 Proben. Bei 13 % waren die überhöhten Gehalte nicht zu beanstanden, bei 3 % der Proben traten beanstandungswürdige Höchstmengenüberschreitungen auf. Von den 27 Proben im Jahr 2015 enthielten 85 % keine Nitrosamine oder nitrosierbare Stoffe über der Höchstmenge. 15 % der untersuchten Luftballonproben waren wegen zu hoher Gehalte zu beanstanden.

Abbildung 1: Überblick über die Belastungssituation von Luftballons mit Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen von 2010 bis 2015 (HM = Höchstmenge)

Betrachtet man die in den letzten sechs Jahren am LGL gemessenen Gehalte an Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen, so zeigt sich, dass für Nitrosamine in den Jahren 2010 und 2011 die zulässige Höchstmenge in 19 % bzw. 30 % der Proben überschritten war, in den folgenden vier Jahren nur in 3 % bis 10 % der Proben. Nitrosierbare Stoffe wies das LGL in dem Beobachtungszeitraum in 6 % bis 15 % der Proben nach, wobei die Quoten zwischen den Jahren deutlich schwankten, so dass hier keine Tendenz ableitbar ist (Abbildung 2).

Das Säulendiagramm der Abbildung zeigt die Höchstmengenüberschreitungen für Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe von 2010 bis 2015. Im Jahr 2010 enthielten 19 % von 27 Proben Gehalte der Nitrosamine über der Höchstmenge von 50 µg/kg, bei 7 % der Proben lagen die Gehalte der nitrosierbaren Stoffe über der Höchstmenge von 1000 µg/kg. Von den 27 Proben im Jahr 2011 wiesen 30 % Höchstmengenüberschreitungen für Nitrosamine auf und 15 % für die nitrosierbaren Stoffe. Im Jahr 2012 überschritten in 3 % von 33 Proben die Gehalte der Nitrosamine die Höchstmenge. Bei 6 % der Proben traten Höchstmengenüberschreitungen für die nitrosierbaren Stoffe auf. Von den 34 Proben im Jahr 2013 enthielten 9 % überhöhte Gehalte an Nitrosaminen. Bei 12 % der Proben stellte das LGL Höchstmengenüberschreitungen für die nitrosierbaren Stoffe fest. Im Jahr 2014 lag die Quote der Proben mit Nitrosaminen über der Höchstmenge bei 10 %. Das LGL untersuchte in diesem Jahr 31 Proben. Bei 6 % waren überhöhte Gehalte an nitrosierbaren Stoffen vorhanden. Von den 27 Proben im Jahr 2015 enthielten 4 % Nitrosamine über der Höchstmenge. 14 % der untersuchten Luftballonproben waren wegen zu hoher Gehalte an nitrosierbaren Stoffen auffällig.

Abbildung 2: Höchstmengenüberschreitungen für Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe von 2010 bis 2015

Fazit

Die Untersuchungsergebnisse des LGL weisen tendenziell auf Verbesserung der Belastungssituation von Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe in Luftballons hin, auch wenn die Quote der auffälligen Proben nach unserer Einschätzung weiter reduziert werden könnte. Daher wird sich das LGL auch weiterhin der Thematik widmen, um auch in den nächsten Jahren die Entwicklung zu verfolgen.

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