Spielzeug - Untersuchungsergebnisse 2007 bis Ende 2009

Untersuchung auf Elemente

Spielzeugdrache Seit Ende 2007 untersuchte das LGL circa 1.200 Proben Spielzeug auf das Vorkommen bzw. auf die Abgabe von Elementen wie Blei, Chrom und Cadmium. Bei den meisten dieser Proben wurde mit einem Röntgen-Fluoreszenz-Analysator (RFA) ein Vortest durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Voruntersuchungen wurden auffällige Proben im Labor chemisch untersucht. Dabei werden meist mehrere einzelne Bestandteile getrennt geprüft.
Bei dieser Untersuchung wird im Labor simuliert, wie und ob sich die Elemente nach einem Verschlucken der betreffenden Spielzeugbestandteile herauslösen würden.

Bei neun der 1.200 untersuchten Spielzeugproben wurden die in der Norm EN 71 Teil 3 festgesetzten Grenzwerte für Blei (90 mg/kg) und Chrom (60 mg/kg) nicht eingehalten. Die Beanstandungsquote ist erfreulicherweise rückläufig: Innerhalb des Zeitraums von Ende 2007 bis 2009 ging die Quote von vier auf zwei Beanstandungen pro Jahr zurück.

Weichmacher in Spielzeug: Verbotene Phthalate

Verschiedene Spielzeuge wie Köpfe und Gliedmaßen von Puppen, Figuren, Bälle, aufblasbares Spielzeug und Reifen von Spielzeug-Fahrzeugen werden zur Erzielung ihrer charakteristischen Eigenschaften aus weichgemachtem Polyvinylchlorid (PVC) hergestellt. Polyvinylchlorid ohne Weichmacher ist ein harter und spröder Kunststoff. Erst die Zugabe von Weichmachern in Anteilen von circa 15 bis 35 % verleiht dem PVC die erwünschten elastischen Eigenschaften.

Seit Januar 2007 sind nach der Bedarfsgegenständeverordnung bestimmte, früher als Weichmacher in Spielzeug aus Kunststoff eingesetzte, Phthalate (Phthalsäureester) für Spielzeug verboten. Die Phthalate Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP) und Benzylbutylphthalat (BBP) sind als fortpflanzungsgefährdend eingestuft und dürfen generell in Spielzeug nicht vorkommen. Weitere drei Phthalate, Di-isononylphthalat (DiNP), Di-isodecylphthalat (DiDP) und Di-n-octylphthalat (DOP) sind in Spielzeug, das von Kindern in den Mund genommen werden kann, nicht zugelassen.

Im Jahr 2008 untersuchte das LGL 229 Proben weichmacherhaltiges Spielzeug auf die verbotenen Phthalate. 49 Proben enthielten solche Stoffe und wurden beanstandet. Die Beanstandungsquote betrug 21,4 % und lag niedriger als im Jahr 2007 mit 28,9 %. Im Jahresverlauf war eine abnehmende Tendenz der Beanstandungsquote zu beobachten.

Relativ häufig waren noch Altbestände verschiedener Spielzeuge betroffen, wie Knüpfbänder und sehr selten Puppen, die offenbar in Verpackungen mit ausschließlich chinesischer Bedruckung direkt aus China importiert und in Europa nur mit einer Kennzeichnung in deutscher Sprache versehen worden waren.
Die abnehmende Tendenz in der Beanstandung phthalathaltiger Spielzeuge setzte sich im Jahr 2009 fort. Von 188 untersuchten Proben waren nur noch 8,5 % zu beanstanden.

Balkendiagramm: Beanstandungsquote wegen des Vorkommens von Phthalaten: Sie betrug im Jahr 2007 noch 28,9%, 2008 21,4% und 2009 auf 8,5%.

Das Diagramm zeigt die Anteile der Proben, die wegen des Vorkommens von Phthalaten zu beanstanden waren, bezogen auf die Weichmacher enthaltenden Proben in den Jahren 2007 bis 2009.

Schadstoffe in Spielzeug - Untersuchungsergebnisse 2008

291 Spielzeugproben untersuchte das LGL 2008 auf das Vorkommen beziehungsweise auf die Abgabe von Elementen wie Blei, Chrom und Cadmium. Die Grenzwerte der Norm EN 71 Teil 3 für Blei und Chrom waren in den Farbaufträgen von drei Proben Holzspielzeug überschritten. Es handelte sich hierbei um Buntstifte, ein Aktivitäts-Spielzeug für Babys und ein Set mit Spielwerkzeug. Die abgegebenen Mengen lagen für Blei im Bereich von 550 bis 7.900 mg/kg und für Chrom im Bereich von 80 bis 1.150 mg/kg. Weiterhin waren zwei Tierfiguren aus Kunststoff wegen erhöhter Blei- und Chromgehalte in den Farbaufträgen auffällig. Bei einem dieser beiden Spielzeuge betrug die Abgabe von Blei 3.100 mg/kg, die von Chrom 650 mg/kg. Da hier die Farbe für ein Kind relativ leicht mit den Zähnen oder den Fingernägeln abzukratzen war, bestand ein besonders hohes Risiko für eine Bleiaufnahme. Auch dies wurde umgehend an die örtlichen Behörden weitergegeben. Auf der Grundlage des Verbots bestimmter Phthalate in Spielzeug wurden 229 Proben Spielzeug auf Weichmacher geprüft. Hiervon beanstandete das LGL 49 Proben (21,4 %) wegen des Vorkommens von verbotenen Phthalaten. Damit nahm die Zahl der Beanstandungen im Vergleich zum Vorjahr (28,9 %) leicht ab.

Spielzeug: Untersuchungsergebnisse 2009

Phthalate in Spielzeug

Nach einer Regelung der Bedarfsgegenständeverordnung darf in Spielzeug der Gehalt an bestimmten Phthalaten nicht mehr als 0,1 % betragen. Auf der Grundlage dieses Verbots prüfte das LGL 188 Proben Spielzeug auf diese Stoffe. Bei 16 Proben (9 %) war der Grenzwert nicht eingehalten worden. Damit war gegenüber den Beanstandungsquoten der Vorjahre von 29 % (2007) und 21 % (2008) ein deutlicher Rückgang festzustellen.

Blei und Chrom in Spielzeug

Das LGL untersuchte 2009 Spielzeug auf das Vorkommen beziehungsweise auf die Abgabe von Elementen wie Blei, Chrom und Cadmium und führte zunächst einen Vortest mit einem Röntgen-Fluoreszenz-Analysator durch. Von 346 untersuchten Spielzeugproben war lediglich bei zwei der Grenzwert der Norm EN 71 Teil 3 für Blei, in einer davon auch der für Chrom überschritten. Bei diesen zu beanstandenden Proben betrugen die gemessenen Mengen 108 beziehungsweise 904 mg/kg für Blei und 191 mg/kg für Chrom.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema