Kosmetika aus dem Reich der Mitte

Gerade im Niedrigpreissegment werden viele kosmetische Mittel aus China importiert. Eine Ende 2014 durchgeführte LGL-Recherche im europäischen Kosmetikprodukt-Notifizierungsportal ergab, dass 23 in Bayern ansässige Firmen den Import von ca. 2.685 Kosmetikprodukten aus China gemeldet hatten. Im Rahmen einer risikoorientierten Stichprobenkontrolle nahm das LGL verschiedene Produktgruppen kosmetischer Importerzeugnisse aus China gezielt unter die Lupe. Das LGL untersuchte diese Erzeugnisse in Abhängigkeit von der Zusammensetzung hinsichtlich ihres mikrobiologischen Status, auf verbotene oder mengenbeschränkte Inhaltsstoffe, wie etwa Konservierungsstoffe sowie auf toxikologisch relevante Kontaminanten, zum Beispiel Schwermetalle, Nitrosamine und p-Dioxan. Das Kontingent von 68 Proben setzte sich aus verschiedenen Erzeugnissen aus dem Bereich der dekorativen Kosmetik, Reinigungsmittel für Haut und Haar sowie aus unterschiedlichen Pflegeprodukten zusammen.

Dekorative Kosmetik

Der Zweck von dekorativer Kosmetik ist in erster Linie die Vermittlung von Farbeindrücken, deshalb sind Farbstoffe Hauptbestandteile der Rezeptur. Farbstoffe können mit Schwermetallen wie Blei, Cadmium oder Quecksilber verunreinigt sein und schlimmstenfalls eine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Erfreulicherweise stellte das LGL bei 37 auf Schwermetalle untersuchten Proben, überwiegend Lidschatten, Lippenstifte und Lipgloss, keine erhöhten Gehalte fest. Die fünf Beanstandungen bezogen sich auf eine unzureichende Kennzeichnung. Anders verhielt es sich bei zwei von vier auf Nitrosamine untersuchten Wimperntuschen, die erhöhte Konzentrationen aufwiesen. Ein gesundheitliches Risiko stellten diese Erzeugnisse nicht dar, das LGL stufte die festgestellten Nitrosamingehalte aber als technisch vermeidbare Gehalte eines verbotenen Stoffes ein und beanstandete sie daher.

Hautreinigungsmittel und Shampoos

Matrixabhängig führte das LGL bei 15 Hautreinigungsmitteln und drei Shampoos mikrobiologische und chemische Untersuchungen durch, zum Beispiel auf kosmetiktypische Bestandteile wie Duft- und Konservierungsstoffe. Bei einer Flüssigseife und bei einem Schaumbad wies das LGL unerwünschte Rückstände wie Nitrosamine und p-Dioxan nach. Sowohl der p-Dioxan-Gehalt im Schaumbad als auch der Nitrosamingehalt in der Flüssigseife sind nach toxikologischer Prüfung als gesundheitlich unbedenklich anzusehen. Da die jeweiligen Mengen dieser verbotenen Stoffe aber die Grenze der technischen Vermeidbarkeit überschritten, beurteilte das LGL die beiden Erzeugnisse als nicht verkehrsfähig. Bei den beiden Produkten lagen auch die jeweiligen Endkonzentrationen des Konservierungsstoffgemisches Methylchloroisothiazolinon / Methylisothiazolinon deutlich über der zugelassenen Höchstkonzentration von 0,0015 %. Diese beiden Proben wiesen überdies noch Kennzeichnungsmängel auf. Sie zählen somit zu den 44 % der Haut- und Haarreinigungsmittel, bei denen die Angaben in der Etikettierung nicht den Vorgaben der EU-Kosmetikverordnung entsprachen. Keines der Erzeugnisse zeigte mikrobiologische Auffälligkeiten.

Pflegeprodukte

Bei neun verschiedenen Pflegeprodukten, wie zum Beispiel Handcremes, Körperlotionen und After-Shave-Lotionen, ergaben die Duft- und Konservierungsstoffuntersuchungen ebenso wie die Überprüfung der mikrobiologischen Beschaffenheit unauffällige Befunde. Gründe für Beanstandungen bei drei Erzeugnissen lieferten Kennzeichnungsmängel, wie zum Beispiel nicht deklarierte allergene Duftstoffe oder die Unleserlichkeit von Angaben aufgrund einer sehr kleinen Schriftgröße.

Insgesamt kann als Resümee bei dieser Untersuchungsserie zu importierten Kosmetika aus China hinsichtlich der mikrobiologischen Beschaffenheit eine positive Bilanz gezogen werden. Die chemische Zusammensetzung ergab dagegen bei 6 % der Proben Anlass für eine Beanstandung. Verantwortliche Importeure sind verpflichtet, darauf zu achten, dass sichere Kosmetika auf dem Markt bereitgestellt werden und dass die Kennzeichnungsvorgaben der EU-Kosmetikverordnung eingehalten werden. Das LGL wird auch weiterhin importierte Kosmetika, die im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung vorgelegt werden, im Auge behalten und deren Zusammensetzung und Kennzeichnung prüfen.

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