Einsatz von Triclosan in kosmetischen Mitteln - Untersuchungsergebnisse 2007

Die Verwendung dieses Stoffes als Konservierungsstoff in kosmetischen Mitteln ist in der EU gemäß geltenden Rechtsvorschriften (EU-Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG) bis zu einer Höchstmenge von 0,3 % zugelassen. Um einen Überblick über die marktübliche Verwendung von Triclosan in kosmetischen Mitteln zu erhalten, wurden drei Gruppen kosmetischer Mittel, nämlich Zahnpasten, Fußpflegemittel und Deodorants, auf das Vorhandensein von Triclosan untersucht, da diese häufig als „antibakteriell wirksam“ ausgelobt werden.

In der Produktkategorie Zahnpasten war der Stoff in 50 % der Proben in Gehalten von 0,16 % bis 0,29 % zu finden, während bei den Fußpflegemitteln nur 17 % der Proben mit Gehalten von 0,12 % bis 0,29 % diesen Stoff enthielten (obwohl die meisten dieser Produkte eine antibakterielle Wirkung auswiesen).

Bei den Deodorants wurde nur in einem einzigen Produkt Triclosan mit einem Gehalt von 0,3 % vorgefunden.

Der hohe Anteil von 50 % bei den Zahnpasten im Vergleich zu den Fußpflegemitteln und Deodorants ist vermutlich auf die Tatsache zurückzuführen, dass speziell Zahnpasten mit Auslobungen wie „Vollschutz“, „Mehrfach-Prophylaxe“ oder „mit antibakterieller Wirkung“ angefordert wurden.

Neben diesen drei Produktgruppen wurden mit Augenmerk auf die Nennung von Triclosan in der Bestandteilliste noch flüssige Handseifen, die ebenfalls im Ruf stehen, häufig Triclosan zu enthalten, kontrolliert. Bei keiner einzigen dieser Proben ist der Stoff deklariert gewesen.