1,4-Dioxan in kosmetischen Mitteln

Was ist 1,4-Dioxan?

1,4-Dioxan (p-Dioxan) ist eine mögliche Verunreinigung bei tendsidhaltigen Kosmetikprodukten (wie Haarshampoos, Duschgelen, Schaumbädern und ähnliches), die als waschaktive Substanzen Alkylethersulfate enthalten. p-Dioxan kann sich im Verlauf des Herstellungsprozesses bei der Synthese von Alkylethersulfaten (Ethoxylierung von Fettalkoholen) als unerwünschtes Nebenprodukt bilden.

In den 80iger Jahren schreckten Pressemitteilungen über extrem hohe Dioxan-Gehalte (bis 500 mg/kg) in kosmetischen Reinigungsmitteln mit Alylethersulfaten die Verbraucher auf. 1,4-Dioxan - nicht zu verwechseln mit der Stoffklasse der Dioxine, von denen sich die Substanz in Struktur und Eigenschaften erheblich unterscheidet - erwies sich im Tierversuch bei oraler Gabe hoher Dosen als krebserzeugend. Wegen des begründeten Verdachts auf ein Krebs erzeugendes Potenzial wurden die Hersteller im Interesse des Verbraucherschutzes veranlasst, durch Änderungen der Prozessführung die Entstehung von p-Dioxan auf eine technologisch unvermeidbare Restmenge zu reduzieren. Die Kommission für kosmetische Erzeugnisse am Bundesgesundheitsamt legte 1988 einen Restgehalt von maximal 10 mg Dioxan/kg Erzeugnis als technisch nicht vermeidbar fest.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Nach europäischem Kosmetikrecht ist der Einsatz von 1,4-Dioxan in Kosmetika verboten. Von diesem Verbot nicht betroffen sind Verunreinigungen mit 1,4-Dioxan, sofern sie technisch unvermeidbar sind und in den vorliegenden Konzentrationen kein Gesundheitsrisiko darstellen. Dementsprechend werden nur Produkte, die 1,4-Dioxan in Konzentrationen über 10 mg/kg aufweisen, als nicht verkehrsfähig beanstandet.