Verbesserte Verbraucherinformation zur Haltbarkeit von Kosmetika

Die meisten kosmetischen Mittel haben bei richtiger Lagerung eine gute Haltbarkeit, deren Dauer auf den meisten Kosmetika angegeben werden muss.

Kosmetische Mittel mit einer Haltbarkeit von weniger als 30 Monaten müssen mit der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums versehen werden.
Dies erfolgt mit der Angabe mindestens haltbar bis unter Angabe von Monat und Jahr oder Tag, Monat und Jahr.

Die Haltbarkeit von Produkten verändert sich, wenn sie geöffnet werden.

Deshalb muss bei Kosmetika, die länger als 30 Monate haltbar sind, ab 11. März 2005 die Verwendungsdauer nach dem Öffnen mit diesem Symbol, einem geöffneten Cremetopf, gekennzeichnet werden:

Behälter Mit diesem Symbol und einer Zeitangabe in Monaten wie "12M", "6M" oder Jahren ist das gekennzeichnete kosmetische Produkt mindestens noch den angegebenen Zeitraum haltbar und die sichere Anwendung in gesundheitlicher Hinsicht gewährleistet.

Kosmetische Mittel immer erst unmittelbar vor Gebrauch öffnen und geöffnete Packungen immer zügig verbrauchen!


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