Zahnpasta mit Diethylenglykol (DEG) - 2007 auch in Deutschland

Hintergrund

Mitte des Jahres 2007 machte die amerikanische Lebensmittel- und Arzneimittelüberwachungsbehörde FDA (Food and Drug Administration) darauf aufmerksam, dass in verschiedenen Zahnpasten und einigen nachgeahmten Markenzahnpasten chinesischer Herkunft auf dem amerikanischen Markt Diethylenglykol (DEG) enthalten ist. Daraufhin kamen auch aus einigen Ländern der EU (z. B. Spanien, Frankreich) Meldungen über einzelne Zahnpastaprodukte, die DEG enthielten.

Was ist Diethylenglykol und warum taucht es in Zahnpasten auf?

DEG ist eine Substanz, die den Verbrauchern bekannt ist als Komponente von Frostschutzmitteln. Vielen ist der Stoff auch noch vom Glykolwein-Skandal der 80-er Jahre in Erinnerung, als die süßlich schmeckende Substanz österreichischen Weinen zur Vortäuschung einer besseren Qualität zugesetzt wurde.

Verwendung findet DEG als Lösemittel für verschiedene organische Substanzen (z. B. in der Textilfärbung, für ätherische Öle). Auch im Bereich kosmetischer Mittel kann DEG als Lösungsmittel fungieren.

DEG ist eine viskose, farblose, hygroskopische Flüssigkeit, die als Feuchthaltemittel für verschiedene Zwecke (z. B. Kork, Papier) eingesetzt wird. Auch in Zahnpasten werden üblicherweise Feuchthaltemittel wie z. B. Glycerin und Sorbitol zugesetzt, um die gewünschte cremig-pastöse Konsistenz und ein angenehmes Fließverhalten zu erreichen. Bei den in den USA entdeckten DEG-haltigen Zahnpasten wurde offensichtlich DEG anstelle der sonst üblichen Feuchthaltesubstanzen verwendet.

Welche rechtlichen Vorgaben bestehen?

2007 ist die Verwendung von DEG in kosmetischen Mitteln in der Europäischen Union (EU) nicht ausdrücklich verboten. Da der Stoff jedoch als gesundheitsschädlich beim Verschlucken gilt, darf er nur in so geringen Mengen in Zahnpasten eingesetzt werden, dass die Produkte beim bestimmungsgemäßen und voraussehbaren Gebrauch für den Verbraucher sicher sind.

Überprüfungen in Bayern

Aufgrund der Hinweise über das Auftreten von DEG-haltigen Zahnpasten in der EU wurden im Juli 2007 umgehend Überprüfungen in Bayern eingeleitet.

Dabei wurden erstmals in Deutschland zwei Zahnpastaprodukte gefunden, in denen DEG in Konzentrationen von 3,6 bzw. 4 % nachgewiesen wurde.

Bewertung der Gehalte

Die Aufnahme von DEG durch die normale Verwendung jeder dieser Zahnpasten stellt für gesunde Erwachsene kein Risiko dar. Bei der Verwendung durch Kleinkinder kann unter bestimmten Umständen (geringes Körpergewicht, Verschlucken größerer Zahnpastamengen) ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden.

Maßnahmen

Die beiden in Bayern entdeckten DEG-haltigen Zahnpasten stammen nach derzeitigem Kenntnisstand aus dem Ausland (China). Die Ermittlungen über die genaue Herkunft und die Vertriebswege der beiden Zahnpastaprodukte sowie vertriebsbeschränkende Maßnahmen wurden umgehend eingeleitet, um eine weitere Abgabe der Produkte an die Verbraucher zu verhindern.

Informationen

Informationen über DEG-haltige Zahnpastaprodukte, die in der EU 2007 bisher aufgetaucht sind, finden sich im Europäischen Schnellwarnsystem RAPEX, in den wöchentlichen Meldungen ab August 2007, abrufbar unter:

http://ec.europa.eu/consumers/dyna/rapex/rapex_archives2007_en.cfm

Änderung der Rechtslage 2009

2009 wurde das europäische und deutsche Kosmetikrecht dahingehend geändert, dass DEG nicht mehr als Bestandteil in kosmetischen Mitteln verwendet werden darf; DEG darf nur noch über Spuren in den eingesetzten Rohstoffen (wie Glycerin, Polyethylenglykol) in das Produkt gelangen und nur noch bis zu einer Höchstmenge von max. 0,1 % im kosmetischen Mittel enthalten sein.

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