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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Was sind Gefahrstoffe?

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Was sind Gefahrstoffe?

„Gefahrstoffe“ sind gefährliche Stoffe und Zubereitungen (das heißt Mischungen aus mindestens zwei Stoffen), die eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften aufweisen, wie sie in § 3a des Chemikaliengesetzes (ChemG) oder im § 4 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert sind:

  • explosionsgefährlich
  • brandfördernd
  • hochentzündlich
  • leichtentzündlich
  • entzündlich
  • sehr giftig
  • giftig
  • gesundheitsschädlich
  • ätzend
  • reizend
  • sensibilisierend
  • krebserzeugend
  • fortpflanzungsgefährdend
  • erbgutverändernd
  • umweltgefährlich

Gefahrstoffe sind nach § 19 Absatz 2 des ChemG und § 4 Absatz 2 der - GefStoffVauch:

  • Stoffe und Zubereitungen, die sonstige chronisch schädigende Eigenschaften (weder krebserzeugend, noch erbgutschädigend oder fortpflanzungsgefährdend) besitzen
    (Beispiel: Quarzfeinstaub verursacht Silikose, eine chronisch verlaufende Krankheit)
  • Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind
    (Beispiel: feiner Staub von brennbaren Stoffen wie etwa Mehl oder Zucker)
  • Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen beim Herstellen oder Verwenden gefährliche Stoffe im o. g. Sinne entstehen oder frei gesetzt werden
    (Beispiel: Bei mechanischer oder thermischer Belastung - Bohren, Sägen - bestimmter Kunststoffe werden die giftigen Stoffe Formaldehyd und Phenol frei gesetzt, d. h. beim Bearbeiten unter diesen Bedingungen ist der Plastikgegenstand ein Gefahrstoff)
  • Sonstige gefährliche chemische Arbeitsstoffe (im Sinne der Richtlinie 98/24/EG)

Diese vier letztgenannten "Eigenschaften" führen nicht wie die weiter oben genannten zu einer Kennzeichnungspflicht, da sie nicht in der Richtlinie 67/548/EWG aufgeführt sind, die sich mit der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen beschäftigt. Sie müssen aber im Sicherheitsdatenblatt berücksichtigt werden, welches den berufsmäßigen Verwender über den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz informiert.

Nicht nur beruflich auch im Haushalt kommen Verbraucher in Kontakt mit gefährlichen Stoffen oder gefährlichen Zubereitungen (Mischungen aus mindestens zwei chemischen Substanzen - der häufigere Fall). So sind z. B. Geschirreiniger für Spülmaschinen im Regelfall als „reizend“, Abflussreiniger als „ätzend“ und viele Verdünnungsmittel als „gesundheitsschädlich“ eingestuft. Für den Verbraucher sind als gefährlich einzuordnende Stoffe oder Zubereitungen leicht erkennbar an den Gefahrensymbolen (orange-gelbe Quadrate mit schwarzen Symbolen, z. B. einer Flamme oder einem Andreaskreuz).

Derartige Verbraucherprodukte sind immer auch mit Hinweise auf die Gefahren, die von Ihnen ausgehen, versehen. Zudem müssen im Regelfall Sicherheitsratschläge angegeben werden, die es den Verbrauchern ermöglichen, mit den gefährlichen Zubereitungen sicher umzugehen ohne sich und andere zu gefährden. Hier an dieser Stelle appellieren wir an die Verbraucher, die Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge auch zu lesen und zu beachten!