Primäre aromatische Amine in Servietten und Papiertüten – Untersuchungsergebnisse 2014

Druckfarben, die auch für Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier eingesetzt werden, können Restgehalte von primären aromatischen Aminen (PAA) enthalten. Dies betrifft hauptsächlich gelbe, orange und rote Farben. Während zahlreiche PAA keinen Anlass zur Besorgnis geben oder noch nicht toxikologisch bewertet sind, sind einige Amine als krebserregend eingestuft. Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 zu Materialien und Gegenständen aus Kunststoffen darf der Übergang von PAA in der Summe nicht nachweisbar sein. Die Nachweisgrenze liegt bei 10 µg/kg Lebensmittel bzw. 10 µg/l Lebensmittelsimulanz. Dieser Grenzwert wird auch auf die Beurteilung der Übergänge von PAA aus anderen Materialien angewendet. Die Standardmethode zur Bestimmung des Übergangs von Stoffen vom Papier auf Lebensmittel ist der Wasserextrakt. Nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sollte ergänzend der Übergang der als krebserzeugend eingestuften PAA auf Lebensmittel bei einer Nachweisgrenze von 2 µg/kg ebenfalls nicht nachweisbar sein. Diese Empfehlung ist auch in dem aktuellen Entwurf der sogenannten Druckfarbenverordnung des Bundes enthalten.

Untersuchungen

2014 hat das LGL 125 Proben bedruckte Papiererzeugnisse auf ihren Gehalt an PAA im Wasserextrakt (WE) sowie die Ausblutechtheit der Farben untersucht. Es handelte sich hierbei überwiegend um Servietten (47 Proben) sowie Papiertüten (37 Proben), aberauch um Verpackungspapiere, Backförmchen, Pappteller, Pizzakartons und Papierunterlagen für Tabletts aus Fast-Food-Restaurants. Bei zwei Papiertüten und acht Servietten wies das LGL PAA-Gehalte von 12 bis 244 µg/l Wasserextrakt nach. Bei vier dieser Servietten wurde zusätzlich ein überhöhter Gehalt eines kanzerogenen Amins festgestellt. Es handelte sich hierbei um o-Anisidin bzw. o-Toluidin. Fünf Servietten waren außerdem nicht ausblutecht. Bei drei dieser Servietten waren gleichzeitig die Amine überhöht, während in zwei Fällen Amine nicht nachweisbar waren. Bei überhöhten Amingehalten oder mangelnder Ausblutechtheit hat das LGL eine Beanstandung ausgesprochen. Die Untersuchungen zeigen aber auch, dass es möglich ist, bedruckte Papiere für den Lebensmittelkontakt so herzustellen, dass keine Gefährdung des Verbrauchers zu befürchten ist.