Allergene Dispersionsfarbstoffe in Textilien aus synthetischem Material - Untersuchungsergebnisse 2013

Ein Schwerpunkt im Jahr 2013 war die Untersuchung von Bekleidung aus synthetischem Material auf Farbstoffe, die bei der Herstellung verwendet werden. Das LGL untersuchte insbesondere Dispersionsfarbstoffe, die im Verdacht stehen, Allergien auszulösen.(siehe Allergene- ein vielschichtiges Thema im Gesundheits- und Verbraucherschutz). Nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) stellen diese Farbstoffe ein gesundheitliches Risiko dar und sollten bei Bekleidungsgegenständen nicht mehr eingesetzt werden (Aktualisierte Stellungnahme Nr. 041/2012 des BfR vom 6. Juli 2012). Es handelt sich dabei um die Farbstoffe Dispersionsblau 1, Dispersionsblau 35, Dispersionsblau 106, Dispersionsblau 124, Dispersionsgelb 3, Dispersionsorange 3, Dispersionsorange 37/76 und Dispersionsrot 1. 2013 untersuchte das LGL 111 Proben Bekleidung aus synthetischem Textil. Darunter waren 31 Faschings- und Halloweenkostüme, 18 Proben Badebekleidung, 45 Proben Unterwäsche und Strumpfwaren sowie 17 weitere Proben sonstiger Oberbekleidung. Das LGL forderte dabei auch gezielt Bekleidung aus schwarz gefärbtem Textil an, da hier in der Vergangenheit besonders in Faschings- und Halloweenkostümen häufig allergene Dispersionsfarbstoffe gefunden wurden.

Untersuchungsergebnisse

Von den 31 untersuchten derartigen Kostümen bestanden 24 mindestens teilweise aus schwarz gefärbtem synthetischem Textil. Bei zehn dieser Proben wies das LGL Dispersionsorange 3 bzw. Dispersionsorange 37 nach und forderte die Hersteller auf, aus Gründen des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes diese Farbstoffe gegen unbedenkliche auszutauschen. In der Produktgruppe Unterwäsche und Strumpfwaren bestanden 22 Proben aus schwarzem Textil, bei der Badebekleidung waren es zwei Proben. Hier identifizierte das LGL nur in einem Büstenhalter und in einer Badehose, beide aus schwarzem Textil, den Farbstoff Dispersionsorange 37. Bei der sonstigen Oberbekleidung waren neun der 17 Proben aus schwarzem Textil. Hier, sowie bei den insgesamt 54 Proben aus nicht schwarz gefärbtem Textil, konnte das LGL keine allergenen Dispersionsfarbstoffe nachweisen. Es zeigte sich, dass 2013 in den Faschings- und Halloweenkostümen häufiger allergene Dispersionsfarbstoffe gefunden wurden (42 % positive Befunde) als in Unterwäsche bzw. Strumpfwaren aus schwarzem synthetischem Material (weniger als 5 % positive Befunde).

Trend

Im Vergleich zu den Ergebnissen der Untersuchungen von solchen Kostümen im Jahr 2012 lässt sich jedoch ein deutlicher Rückgang bei der Verwendung von Dispersionsfarbstoffen verzeichnen. Während das LGL im Jahr 2012 in allen untersuchten schwarzfarbenen Kostümen einen oder mehrere allergene Dispersionsfarbstoffe nachwies, war dies 2013 nur bei 42 % dieser Proben der Fall. Von den nicht schwarzen Kostümen sank die Beanstandungsquote von 26 % im Jahr 2012 auf 0 % im Jahr 2013. Das LGL wird diesen Trend beobachten und weiterhin Textilien, insbesondere Faschings- und Halloweenkostüme, auf Dispersionsfarbstoffe, die im Verdacht stehen, Allergien auszulösen, untersuchen.

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