Chrom (VI) in Lederbekleidung - Untersuchungsergebnisse 2011

Chrom VI-Verbindungen sind potente Kontaktallergene und können allergische Kontaktekzeme hervorrufen. Gemäß Bedarfsgegenständeverordnung dürfen keine Verfahren angewendet werden, die dazu führen, dass Chrom VI in Bedarfsgegenständen aus Leder, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit der Haut in Berührung zu kommen, nachweisbar ist. Zu diesen Bedarfsgegenständen zählen unter anderem Schuhe und Handschuhe aus Leder, aber auch die, vor allem zur Oktoberfest-Zeit, sehr beliebten und gefragten Trachten-Lederhosen.

Im Jahr 2011 untersuchte das LGL 20 dieser Trachten-Lederhosen auf den Gehalt an Chrom VI. Dabei wurden verschiedenfarbige Anteile der Lederhosen getrennt analysiert. Das LGL musste lediglich zwei Lederhosen beanstanden. In beiden Fällen war Chrom VI im hellen Lederanteil nachweisbar (2,9 mg/kg und 9,9 mg/kg).

Zudem wurden sechs Kinderschuhe untersucht, wovon zwei durch Gehalte an Chrom VI auffielen (3,4 mg/kg und 63,7 mg/kg). Diese Schuhe waren nicht verkehrsfähig. Die Untersuchung von13 Schuhen für Babys, sogenannte Lauflern- oder Krabbelschuhe, die vollständig aus Leder hergestellt sind, gab keinen Anlass zur Beanstandung.

Des Weiteren untersuchte das LGL 14 Handschuhe aus Leder, darunter Damen-, Herren-, und Kinderhandschuhe. In keiner der Proben wurde Chrom VI nachgewiesen.

Damit mussten im Jahr 2011 von insgesamt 54 Proben Bedarfsgegenständen aus Leder lediglich vier Proben beanstandet werden.

Tabelle 1: Übersicht über die Untersuchungsergebnisse
Probenart Anzahl untersuchter Proben Anzahl nicht beanstandeter Proben Anzahl beanstandeter Proben
Trachten-Lederhosen 20 18 2
Kinderschuhe mit Lederanteil 6 4 2
Babyschuhe aus Leder 13 13 0
Handschuhe aus Leder 14 14 0
gesamt 53 49 4