Pararot

Was ist Pararot?

Pararot ist ein in der Natur nicht vorkommender orange-roter Farbstoff. Er zählt zur Gruppe der Azofarbstoffe. Seine genaue chemische Bezeichnung ist
1-(4-Nitrophenylazo)-2-naphthol. Wie bei vielen anderen Farbstoffen auch gibt es Synonyme zur Bezeichnung, z. B. Nitroanilinrot oder Pigment Red 1. Pararot ist im Bereich von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen nicht zugelassen, findet aber als Farbstoff für technische Produkte noch Verwendung.

Pararot ist in seiner chemischen Struktur eng mit dem Farbstoff Sudan I verwandt. Es wird deshalb vermutet, dass die für Sudan I bestehenden gesundheitlichen Bedenken auch für Pararot gelten könnten.

Was macht das LGL?

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht Pararot im Rahmen der Untersuchung auf andere unzulässige Azofarbstoffe (Sudan I-IV). Erzeugnisse aus allen Drittländern müssen stichprobenweise bei der Einfuhr in die EU geprüft werden.

Rechtliche Grundlagen

  • Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
  • Verordnung (EG) Nr. 669/2009 der Kommission

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Untersuchungsergebnisse

2008

2007