Bestrahlung von Nahrungsergänzungsmitteln – Untersuchungsergebnisse 2013

Bestrahlung von Ausgangsprodukten für Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel zählen zu den Lebensmitteln und sollen die normale Ernährung ergänzen. Sie enthalten Nährstoffe in konzentrierter Form mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung. Zu den Inhaltsstoffen zählen neben Vitaminen, Mineralstoffe, Ballaststoffen auch pflanzliche Konzentrate.

Eine Vielzahl der in Nahrungsergänzungsmittel verarbeiteten Pflanzen wird in Asien kultiviert. Da die meisten Pflanzen unter freiem Himmel wachsen, können krankheitserregende Keime beispielsweise durch Vögel, Nagetiere oder durch organische Düngung übertragen werden und auf Grund der klimatischen Bedingungen auch zu erhöhter Kontamination führen.

Daher werden viele Ausgangsprodukte bereits in den Ursprungsländern bestrahlt, um so die mikrobielle Belastung zu verringern.

In Deutschland dürfen aber nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung nur getrocknete, aromatische Kräuter und Gewürze mit ionisierenden Strahlen behandelt und in den Verkehr gebracht werden. Diese müssen dabei eindeutig als „bestrahlt“ oder als „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ gekennzeichnet sein.

Eine Bestrahlung von Nahrungsergänzungsmitteln ist demnach nicht zugelassen.

Untersuchungsergebnisse

Am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 jeweils ca. 60 Proben von Nahrungsergänzungsmitteln auf eine unzulässige Bestrahlung untersucht. Der Schwerpunkt lag dabei insbesondere auf Präparaten, welche unter Verwendung von Pflanzenteilen hergestellt wurden. Es handelte sich dabei um Rotklee-, Ginseng-, Artischocken-, Bierhefe und Kräuterprodukte (siehe Tabelle 1).
Die Untersuchung erfolgte mit den Methoden der Thermolumineszenzspektrometrie entsprechend der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs.

Tabelle 1: Untersuchung von Nahrungsergänzungsmitteln auf Bestrahlung (Zeitraum 2011–2013)
Anzahl von Proben
ohne Beanstandung
Anzahl von Proben
mit unerlaubter Bestrahlung
Lebensmittel wichtige Herkunftsländer 2011 2012 2013 2011 2012 2013
Nahrungsergänzungsmittel
Summe
Deutschland, Europa, Asien, USA 66 60 65 3 2 3
Rotklee-Produkte Deutschland, Europa 9 1 3 1 0 1
Ginseng-Ginko-Produkte Deutschland, Europa, Asien 11 7 7 0 0 0
Artischocken-Produkte Deutschland, Europa, Asien 5 3 12 1 2 2
Bierhefe-Produkte Deutschland 19 14 12 0 0 0
Kräuter-Produkte Deutschland, Europa, Asien, USA 3 6 2 1 0 0
Sonstige Deutschland, Europa, Asien, USA 19 29 29 0 0 0

Zwischen 2011 und 2013 wurden jährlich zwei bis drei Proben der insgesamt jeweils 60 bis 66 Proben als bestrahlt beanstandet. Im Einzelnen handelte es sich um insgesamt fünf Artischockenprodukte, zwei Rotkleeprodukte und ein Kräuterprodukt.

Die Beanstandungsquote für unerlaubt bestrahlte Nahrungsergänzungsmittel beträgt somit ca. 3-5%. Die durchschnittliche Beanstandungsquote aller am LGL auf Bestrahlung untersuchter Lebensmittel liegt unter 1%.

Im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wird das LGL auch weiterhin immer wieder schwerpunktmäßig derartige Produkte auf eine unerlaubte Bestrahlung untersuchen.

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