Säuglings- und Kleinkindnahrung - Untersuchungsergebnisse 2010 - 2012

Untersuchungsergebnisse 2010 - 2012
Jahr Probenzahl Beanstandungen in %
2010 673 3,3
2011 517 3,7
2012 518 2,3

Zusammensetzung

In den Jahren 2010 - 2012 wurden 1708 Proben Säuglings- und Kleinkindnahrung untersucht. In der Diätverordnung sind die Anforderungen an die Zusammensetzung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung sowie Beikost bzw. Getreidebeikost streng geregelt. Die Überprüfung der Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen ist ein Überwachungsschwerpunkt. Beanstandungen hinsichtlich der Zusammensetzung ergaben sich in einigen Fällen insbesondere in Bezug auf die Überdosierung einzelner Vitamine.

Rückstände

In der DiätV ist ein Höchstwert für Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Vorratsschutzmittel von 0,01 mg/kg festgelegt. Einige Proben Milchpulver und Beikost enthielten geringe Rückstände an Quartären Ammoniumverbindungen (QAV). Diese Stoffe finden insbesondere Anwendung bei der Desinfektion von Oberflächen z.B. Transportbändern und können über diesem Weg auch in Lebensmittel gelangen. Die Proben wurden beanstandet. Die Untersuchungen auf QAV und andere Rückstände werden fortgesetzt.

Kontaminanten

Säuglings- und Kleinkindnahrung wird darüber hinaus auf diverse Kontaminanten z.B. Acrylamid untersucht. Acrylamid kann durch thermische Prozesse (Backen, Rösten) aus der Aminosäure Asparagin und reduzierenden Zuckern wie Fructose und Glucose gebildet werden. Für die Gehalte an Acrylamid in Lebensmitteln existieren keine gesetzlichen Höchstwerte, sondern europäische Richtwerte z.B. für Babykekse von 250 µg/kg. Bei Richtüberschreitungen sind die Lebensmittelhersteller verpflichtet, Maßnahmen zur Minimierung der Acrylamidbelastung der Produkte einzuleiten. Bei einer Probe Baby-Reiswaffeln wurde der Richtwert überschritten. Das Ergebnis wurde dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeldet und es wurden die Herstellungsbedingungen überprüft, um eine erhöhte Acrylamidbelastung zukünftig zu vermeiden:

Acrylamid als toxisches Reaktionsprodukt

Beschwerdeproben

Im Bereich Säuglings- und Kleinkindnahrung werden regelmäßig Beschwerdeproben vorgelegt. In einigen Fällen enthielten die Proben Fremdkörper (z.B. verholzte Pflanzenteile) oder es kam im Haushalt der Beschwerdeführer z.B. wegen zu langer oder falscher Lagerung zu Schimmelbildung. Gelegentlich fanden sich braune oder schwarze Partikel in den Milchpulvern, die durch zu starke thermische Belastung bei der Herstellung entstehen können. Eine Gesundheitsgefahr besteht in diesen Fällen nicht, dennoch wurde bei einer stärker kontaminierten Probe Säuglingsnahrung eine Beanstandung wegen ekelerregender Beschaffenheit ausgesprochen.

Kennzeichnung

Die Kennzeichnung der vorgelegten Proben führte zu den häufigsten Beanstandungen. In einigen Fällen suggerierten die Produktbezeichnungen und Abbildungen auf der Schauseite der Verpackung eine besondere Wertigkeit des Lebensmittels. Hier galt es zu beurteilen, ob eine Irreführung des Verbrauchers vorliegt oder ob die Verkehrsbezeichnung und Zutatenliste ausreichend über die Beschaffenheit des Produktes informieren.

Darüber hinaus waren beispielsweise auf Getreidebeikost oder Keksen einzelne Nährstoffe ausgelobt, die bei dieser Produktkategorie gesetzlich vorgeschrieben sind. Hier spricht man von Werbung mit Selbstverständlichkeiten, da alle Lebensmittel dieser Kategorie die gleiche Beschaffenheit aufweisen müssen.

Oft enthielten Etikettierungen nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben. Die Voraussetzungen für diese Art von Auslobungen waren nicht immer korrekt eingehalten, so dass eine Irreführung der Verbraucher nicht ausgeschlossen werden konnte. Bei vielen gesundheitsbezogene Angaben für Säuglinge und Kleinkinder sind die Zulassungsverfahren noch nicht abgeschlossen, dennoch können solche Auslobungen im Rahmen einer Übergangsfrist verwendet werden.

Die korrekte Anwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben wird in den nächsten Jahren ein Schwerpunkt bei der Überwachung der Kennzeichnung von Säuglings- und Kleinkindnahrung sein.

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