Untersuchung von Tee und teeähnlichen Erzeugnissen 2007

Was wurde beanstandet?

Abbildung eines offenen Porzellanbehälters mit losem Tee

Insgesamt untersuchte das LGL 116 Proben teeähnlicher Erzeugnisse. Die Beanstandungsquote lag bei 6%. Hauptbeanstandungsgründe waren unerlaubte Pflanzenzusätze (Arzneidrogen) und/oder irreführende, schlankheitsbezogene oder krankheitsbezogene Werbung.

Im Rahmen des Monitorings 2007 sowie der risikoorientierten Analyse von Lebensmitteln wurden 58 teeähnliche Erzeugnisse (Pfefferminz-, Rooibos-, Hagebutte-, Fenchel- und Brennesseltee) auf Nitrat untersucht.

Im menschlichen Körper kann Nitrat zu Nitrit reduziert werden, aus dem Nitrosamine entstehen können, die sich im Tierversuch als Kanzerogen erwiesen. Aus diesem Grund sollte so wenig Nitrat wie möglich mit der Nahrung aufgenommen werden. Die WHO empfiehlt einen ADI-Wert (duldbare tägliche Aufnahmemenge) von 3,65 mg/kg Körpergewicht. Nur bei zwei der untersuchten Proben (Pfefferminztee) wurde in der täglichen Verzehrsmenge die von der WHO empfohlen tägliche Nitratmenge überschritten.

Zur mikrobiologischen Schwerpunktuntersuchung lagen dem LGL 34 Proben "Tee und teeähnliche Erzeugnisse" vor. In zwei Proben Brennesseltee der gleichen Charge eines Herstellerbetriebs konnten Salmonellen, Serovar Salmonella Enteritidis, nachgewiesen werden. Aufgrund der rechtlichen Ausgangslage wurde die eine Probe mit der Zweckbestimmung "Lebensmittel" als gesundheitsschädlich beurteilt und dieser Teil der Charge aus dem Handel gezogen, während die andere Probe mit der Zweckbestimmung "Arzneitee" nach den Regeln der Europäischen Pharmakopoe nicht beanstandet werden konnte.

Grüner Tee

Ein grüner Tee enthielt mit 1,4 % i.T. einen zu geringen Coffeingehalt, da dieser in den Leitsätzen für Tee auf mindestens 1,5 % i.T. festgelegt ist.

Aromatisierter Tee

Bei der Produktpalette "aromatisierter Tee", darunter sowohl schwarzer als auch grüner Tee, wurden von insgesamt 45 untersuchten Erzeugnisse nur noch 4 % aufgrund eines erhöhten Anteils an geruchs- und/oder geschmacksgebenden Pflanzen und Pflanzenteilen beanstandet. Somit war eine deutliche Abnahme der Beanstandungsquote im Vergleich zu Vorjahr von 25 % auf 4 % zu verzeichnen. Außerdem fehlte in der Verkehrsbezeichnung dieser Tee-Erzeugnisse immer wieder die vorgeschriebene Angabe "aromatisiert".

Kennzeichnungsmängel

Fehlende Angaben in der Verkehrsbezeichnung, fehlende Zutatenlisten, abgekürzte, unvollständige, falsche oder ganz fehlende Mindesthaltbarkeitsangaben sowie andere Kennzeichnungsfehler gaben ebenfalls Anlass zu Beanstandungen.

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