Schokoladen und Schokoladenwaren - Untersuchungsergebnisse 2007

Was war zu beanstanden?

Offene Plastikschale mit sechs verschiedenen Pralinen

Viele Beanstandungen bezogen sich auf die unzureichende oder fehlerhafte Kenntlichmachung von Zusatzstoffen, unvollständige und fehlerhafte Zutatenlisten, fehlerhafte Verkehrsbezeich-nungen und fehlerhafte Angabe von Kakaobestandteilen, wodurch den Verbrauchern nur ungenügende Informationen über das jeweilige Produkt geliefert wird.

Schokoladenerzeugnisse waren unzulässigerweise mit künstlichen Farbstoffen gefärbt. Pralinen enthielten zu wenig Milchfett in der Schokoladendecke.

Eine Untersuchungsreihe mit Diabetiker-Schokoladen ergab, dass diese in ihrer Zusammensetzung dem diätetischen Zweck entsprachen. Eine korrekte Kennzeichnung nach der Diät-Verordnung bereitete aber vor allem den kleinen Herstellern wie Konditoreien oder Confiserien Schwierigkeiten.

Verdachts- und Beschwerdeproben

Verschiedene Schokoladenwaren wiesen starken Schädlingsbefall auf. Allerdings waren manche Beschwerdeproben schon längere Zeit im Haushalt gelagert, so dass davon auszugehen war, dass der Befall erst dort und nicht bereits im Handel aufgetreten war.

In zwei Proben waren Motten und Maden in der Schokolade eingeschmolzen. Eine Schokoladentafel war überlagert.

Allergenkennzeichnung bei Schokoladenwaren

Bei Erdnuss und Haselnuss handelt es sich um Zutaten, die Auslöser von Lebensmittelallergien sein können. Der rezepturmäßig bedingte Zusatz solcher Bestandteile ist streng kennzeichnungspflichtig, ein unbeabsichtigter Eintrag über den Herstellungsprozess kann im Rahmen der Produkthaftung vom Hersteller freiwillig deklariert werden.

In fünf Pralinenproben waren Haselnussanteile nachweisbar, die nicht deklariert waren. Bei fünf Schokoladenerzeugnissen war der Haselnussanteil so hoch, dass es nicht mehr als produktionsbedingte Kontamination, sondern als eine kennzeichnungspflichtige Zutat zu bewerten war.

Bei zwei Figuren aus weißer Schokolade war die Marzipan-Verzierung nicht deklariert, so dass hier eine fehlende Kennzeichnung von allergenen Inhaltsstoffen zu bemängeln war.

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