Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Wein von Juni 2009 bis Mai 2010

Hintergrund der Untersuchungen

Weintrauben gehören zu den ältesten Kulturpflanzen der Menschen. Heute ist die Weinrebe in mehreren tausend Arten in vielen Regionen weltweit verbreitet.

Weintrauben enthalten, abhängig von der Sorte und Verarbeitung, viele Antioxidantien, vor allem Polyphenole sowie weitere im menschlichen Körper wirksame Substanzen. Dazu gehören beispielsweise B-Vitamine, Carotinoide und Mineralstoffe (unter anderem Kalium, Kalzium und Magnesium).

Wein ist ein alkoholisches Getränk aus dem vergorenen Saft von Weinbeeren, das seit jeher eine bedeutende Rolle im Alltagsleben und in der Religion spielt. Die häufigsten Weine sind Rot- und Weißweine sowie Roséweine. Bei Rotwein lösen sich die Farbstoffe, die nur in den Beerenschalen der roten Trauben vorliegen, während der Gärung der zerdrückten Trauben aus diesen und färben den Most ein. Bei der Weißweinherstellung werden zuerst die hellen Beeren ausgepresst und der Saft dann vergoren, so dass die Farbstoffe aus den Beerenschalen nicht übergehen. Bei Roséweine findet auf Grund des Herstellungsverfahrens nur ein geringer Übergang der Farbstoffe in den Most statt.

Die Weintrauben sind als Intensivkultur vom Austrieb bis zur Beerenlese vielen Krankheiten und Schädlingen ausgesetzt. Pilzerkrankungen wie Echter und Falscher Mehltau, Grauschimmel und die Schwarzfleckenkrankheit stellen ein besonders großes Problem dar, aber auch die Larven der Traubenspinner (Heuwurm oder Sauerwurm) können die Weinreben befallen. Daher werden während der Wachstumsperiode Pflanzenschutzmittel ausgebracht, um die Weinrauben vor Schädlingen zu schützen und die Ernte zu sichern.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass bei den von der Weinrebe stammenden Produkten sehr häufig Rückstände aus Pflanzenschutzanwendungen gefunden werden.

Neben den regelmäßig untersuchten Produkten der Weinrebe wie Trauben, getrockneten Weinbeeren und Weinblättern wurde im Berichtszeitraum im Rahmen eines Schwerpunktprogramms Wein auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln analysiert.

Zusammenfassung

Im Zeitraum wurden insgesamt 41 Weinproben aus dem Handel untersucht. 18 Proben stammten aus konventioneller Erzeugung, bei der chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, während 23 Proben aus ökologischem Anbau kamen, bei dem nur Pflanzenschutzmittel natürlichen Ursprungs verwendet werden dürfen.

Die Rückstandssituation bei konventionell erzeugten Weinen hat sich im Vergleich zu der Schwerpunktuntersuchung im Jahr 2005 nur geringfügig verändert. 88 % der Proben wiesen Rückstände unterhalb der zulässigen Höchstmengen auf. Nur bei einer Probe (6 %) war die Höchstmenge überschritten (siehe Abbildung 1).

Im Tortendiagramm wird angegeben, dass im Jahr 2005 der Anteil der Proben an Weinen aus der konventionellen Erzeugung mit Rückständen unterhalb der Höchstmengen bei 100 % lag.

Abbildung 1: Anteil rückstandshaltiger Weine aus der konventionellen Erzeugung 2005

Im Tortendiagramm sind die Daten des Zeitraumes Juni 2009 bis Mai 2010 verdeutlicht. 88 % der Proben enthielten Rückstände unterhalb der Höchstmengen und je 6 % gar keine Rückstände beziehungsweise Rückstände über den Höchstmengen.

Abbildung 2: Anteil rückstandshaltiger Weine aus der konventionellen Erzeugung 06/2009 bis 05/2010

Die Rückstandssituation bei ökologisch erzeugten Weinen wurde erstmalig intensiv beleuchtet. 39 % der Proben waren rückstandsfrei. Immerhin 61 % wiesen Rückstände unterhalb der zulässigen Höchstmengen auf (siehe Abbildung 3), diese waren überwiegend nur in einem sehr niedrigen Konzentrationsbereich zu finden.

Im Tortendiagramm wird angegeben, dass der Anteil der Proben an Weinen aus der ökologischen Erzeugung ohne Rückstände bei 39 % lag und 61 % der Proben Rückstände unterhalb der Höchstmengen enthielten.

Abbildung 3: Anteil rückstandshaltiger Weine aus der ökologischen Erzeugung 06/2009 bis 05/2010

Ergebnisse zu konventionell erzeugten Wein im Detail

Einen Überblick über die Rückstandssituation bei konventionell erzeugtem Wein gibt Tabelle 1. Die Probenzahlen je Herkunftsland sind so gering, dass statistische Aussagen für die einzelnen Länder nicht zu verallgemeinern sind. Im Gesamtdurchschnitt wurden 5,8 Rückstände pro Probe gefunden, der mittlere Rückstandsgehalt lag bei 0,14 mg/kg. Der höchste Einzelrückstand betrug 0,69 mg/kg bei dem Fungizid Fenhexamid, schöpfte aber auf unter Berücksichtigung der Verarbeitung die zulässige Höchstmenge nur zu 49 % aus. Bei 59 % aller Rückstände lagen die Gehalte unter 0,01 mg/kg.

Im Gegensatz zu den Proben aus der Schwerpunktuntersuchung 2005 wurde eine Höchstmengenüberschreitungen (6 % der Proben) festgestellt. Die durchschnittliche Anzahl von 5,8 Rückständen pro Probe war geringfügig höher als 2005 (5,3 Rückständen pro Probe), der mittlere Rückstandsgehalt von 0,14 mg/kg hingegen etwas niedriger (2005: 0,15 mg/kg).

Allerdings war bei Weißwein die durchschnittliche Belastung dreimal höher als bei Rotwein (Tabelle 1), Dafür waren vor allem zwei Weine verantwortlich, die mit Gehalten von 1,08 mg/kg und 0,51 mg/kg aus dem Rahmen fielen.

Tabelle 1: Ergebnisübersicht konventionell erzeugter Wein (06/2009 bis 05/2010)
Herkunftsland Gesamtzahl ohne R mit R
kleiner als HM
mit R
größer als HM
verschiedene
Stoffe
Anzahl R
pro
Probe 1)
Gehalt R
pro
Probe 1) (mg/kg)
Deutschland 7 0 7 0 14 6,6 0,21
Frankreich 1 0 1 0 2 2,0 0,01
Italien 3 0 3 0 11 7,3 0,08
Mazedonien 2 0 2 0 8 6,0 0,06
Spanien 1 0 0 1 11 11,0 0,51
Südafrika 1 1 0 0 0 0,0 0,00
ungeklärt 2 0 2 0 7 3,5 0,02
Vereinigte Staaten
von Amerika
1 0 1 0 5 4,0 0,05
Gesamt 18 1 16 1 22 5,8 0,14
6% 88% 6%
Rotwein 8 0 8 0 17 5,6 0,06
Weißwein 10 1 8 1 18 5,9 0,20
zum Vergleich 2005 44 0% 100% 0% 26 5,3 0,15

R = Rückstand; HM = Höchstmenge; 1) Durchschnitt

Bei einem spanischen Weißwein lag der Gehalt des gegen Spinnmilben und Insekten wirksamen Stoffes Carbaryl nach Umrechnung auf die frischen Trauben mit 0,12 mg/kg über der in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegten Höchstmenge von 0,05 mg/kg, sodass dieser entsprechend den rechtlichen Grundlagen zur Beurteilung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Wein beanstandet wurde.

Tabelle 2: Wein-Proben mit Höchstmengenüberschreitungen (06/2009 bis 05/2010)
Herkunftsland Anzahl HMÜ Stoff Rückstands-Gehalt
(mg/kg)*
zulässige Höchstmenge
(mg/kg)*
ARfD-Ausschöpfung (%)
Spanien 1 Carbaryl (A, I) 0,12 0,05 5

HMÜ = Höchstmengenüberschreitung, A = Akarizid, I = Insektizid, ARfD = Akute Referenz Dosis
* bezogen auf frische Weintrauben

Bei allen Höchstmengenüberschreitungen wird eine toxikologische Risikoabschätzung durchgeführt. Dazu wird überprüft, in welchem Maß bei einem einmaligen hohen Verzehr die akute Referenzdosis (ARfD) ausgeschöpft ist. Bei Überschreitung des ARfD-Wertes sind gesundheitliche Risiken nicht mit der gebotenen Sicherheit auszuschließen. In solchen Fällen erfolgt über das Europäische Schnellwarnsystem (RASFF) eine entsprechende Mitteilung an die Mitgliedstaaten. Das war allerdings bei der vorliegende Probe nicht erforderlich, denn die Ausschöpfung des ARfD-Wertes betrug nur 5 %.

Von den insgesamt 22 nachgewiesenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen sind die häufigsten Stoffe (viermal und häufiger nachgewiesen) in der Abbildung 4 aufgelistet. Es sind fast ausschließlich Fungizide, die das hohe Risiko von Pilzerkrankungen in Traubenkulturen widerspiegeln. Lediglich eine Verbindung mit insektizider Wirkung (Methoxyfenozid) ist unter den neun am häufigsten festgestellten Substanzen zu finden.

Das Balkendiagramm zeigt die häufig nachgewiesenen Stoffe in konventionell erzeugtem Wein. Boscalid und Fenhexamid wurde zwölfmal detektiert, gefolgt von Dimethomoprh und Iprovalicarb mit je elfmal und Methoxyfenozid mit zehnmal. Metalaxyl lag in zehn Proben vor, Pyrimethanil in acht. Fludioxonil wurde in sechs Weinen nachgewiesen und Cyprodinil in vier. Die genannten Stoffe sind abgesehen vom Insektizid Methoxyfenozid Fungizide.

Abbildung 4: Häufig nachgewiesene Stoffe in konventionell erzeugtem Wein (06/2009 bis 05/2010)
F = Fungizid, I = Insektizid

In 94 % der Proben wurden mehrere Stoffe gleichzeitig gefunden. So enthielten neun Proben (50 %) zwei bis fünf Rückstände und sechs Proben (33 %) sechs bis neun Rückstände (siehe Abbildung 5). In zwei Proben (11 %) wurden zehn und mehr Rückstände nachgewiesen, wobei eine Probe mit elf Rückständen den Spitzenreiter darstellte. Diese Probe stammte aus Spanien und wurde wegen des überhöhten Gehaltes an Carbaryl beanstandet. Sie wies mit 0,51 mg/kg einen Gesamtrückstandsgehalt deutlich über dem Durchschnitt (0,14 mg/kg) auf.

 Das Säulendiagramm zeigt, dass in einer Probe kein Rückstand festgestellt wurde. In je zwei Proben wurden zwei beziehungsweise vier Rückstände nachgewiesen. Fünf Proben enthielten fünf Rückstände. In drei Proben wurden sieben verschiedene Komponenten nachgewiesen. Acht verschiedene Stoffe wurden in zwei Proben gefunden und neun Stoffe in einer Probe. In zwei Proben wurden zehn oder mehr Komponenten detektiert.

Abbildung 5: Mehrfachrückstände in konventionell erzeugtem Wein (06/2009 bis 05/2010)

Ergebnisse zu ökologisch erzeugtem Wein im Detail

Einen Überblick über die Rückstandssituation bei ökologisch erzeugtem Wein gibt Tabelle 3. Mit Ausnahme von Italien und Deutschland sind die Probenzahlen je Herkunftsland so gering, dass statistische Aussagen für die einzelnen Länder nicht zu verallgemeinern sind. Im Gesamtdurchschnitt wurden 1,9 Rückstände pro Probe gefunden, der mittlere Rückstandsgehalt lag bei 0,02 mg/kg. Der höchste Einzelrückstand betrug 0,069 mg/kg bei dem Fungizid Fenhexamid in einem italienischen Rotwein, dessen Auslobung als Bio-Produkt bemängelt wurde. Bei 63 % aller Rückstände lagen die Gehalte unter 0,01 mg/kg.

Bei den Weinen aus ökologisch erzeugten Trauben wurden in Rotwein häufiger Rückstände nachgewiesen (Tabelle 3). Durchschnittlich waren 3,2 Rückstände pro Probe in rotem gegenüber 1,0 in weißem. Dementsprechend lag auch der mittlere Gehalt mit 0,04 mg/kg bei diesem höher.

Tabelle 3: Ergebnisübersicht ökologisch erzeugter Wein (06/2009 bis 05/2010)
Herkunftsland Gesamtzahl ohne R mit R
kleiner als HM
mit R
größer als HM
verschiedene
Stoffe
Anzahl R
pro
Probe 1)
Gehalt R
pro Probe 1) (mg/kg)
Deutschland 8 3 5 0 10 2,0 0,02
Frankreich 1 1 0 0 0 0,0 0,00
Italien 11 4 7 0 8 2,2 0,02
Spanien 3 1 2 0 1 1,0 0,01
Gesamt 23 9 14 0 14 1,9 0,02
39% 61% 0%
Rotwein 9 2 7 0 13 3,2 0,04
Weißwein 14 7 7 0 9 1,0 0,01

R = Rückstand; HM = Höchstmenge; 1) Durchschnitt

Bei keiner Probe wurden die auch für konventionelle Ware geltenden Höchstmengen überschritten. Jedoch wurde bei fünf von 23 Proben (22 %) die Auslobung als Bio-Produkte bemängelt. Je zwei davon stammten aus Deutschland und Italien, einer aus Spanien (Tabelle 4). Es waren drei Rot- und zwei Weißweine betroffen.

Tabelle 4: Proben von ökologisch erzeugtem Wein mit irreführender Auslobung (06/2009 bis 05/2010)
Herkunftsland Weinart Stoff Rückstandsgehalt (mg/kg)*
zulässige Höchstmenge
(mg/kg)#
Deutschland Weißwein Fenhexamid (F)
Pyrimethanil (F)
0,054
0,014
5
5
Deutschland Rotwein Boscalid (F)
Cyprodinil (F)
Dimethomorph (F)
Fenhexamid (F)
Fludioxonil (F)
Iprovalicarb (F)
Methoxyfenozid (I)
Pyrimethanil (F)
Tebufenozid (I)
0,040
0,18
0,025
0,11
0,13
0,015
0,030
0,016
0,088
5
5
3
5
2
2
1
5
3
Italien Weißwein Boscalid (F)
Dimethomorph (F)
Fenhexamid (F)
Metalaxyl (F)
Pyrimethanil (F)
0,017
0,041
0,10
0,017
0,028
5
3
5
1
5
Italien Rotwein Boscalid (F)
Dimethomorph (F)
Fenhexamid (F)
Iprovalicarb (F)
Metalaxyl (F)
Pyrimethanil (F)
0,014
0,042
0,25
0,021
0,030
0,016
5
3
5
2
1
5
Spanien Rotwein Metalaxyl (F) 0,023 1

* Rückstandsgehalt bezogen auf die eingesetzten Weintrauben, Angabe bei 0,01 mg/kg; #für die eingesetzten Weintrauben
F = Fungizid, I = Insektizid

Von den insgesamt 14 nachgewiesenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen sind die häufigsten Stoffe (dreimal und häufiger nachgewiesen) in der Abbildung 6 aufgelistet. Es sind ausschließlich Fungizide.

 Das Balkendiagramm zeigt die häufig nachgewiesenen Stoffe in ökologisch erzeugtem Wein. Fenhexamid, Iprovalicarb und Metalaxyl wurde je siebenmal detektiert, gefolgt von Boscalid und Pyrimethanil mit je viermal sowie Dimethomorph mit dreimal. Die genannten Stoffe sind Fungizide.

Abbildung 6: Häufig nachgewiesene Stoffe in ökologisch erzeugtem Wein (06/2009 bis 05/2010)

In 39 % der Proben wurden mehrere Stoffe gleichzeitig gefunden. So enthielten sechs Proben zwei bis fünf Rückstände und zwei Proben sechs bis neun Rückstände (siehe Abbildung 7). In einer Probe wurde mehr als zehn Rückständen nachgewiesen. Diese Rotwein-Probe stammte aus Deutschland und wurde als "irreführend gekennzeichnet" beanstandet. Sie wies zusammen mit der Probe mit neun Rückständen den höchsten Gesamtrückstandsgehalt von 0,14 mg/kg auf.

 Das Säulendiagramm zeigt, dass in neun Proben kein Rückstand festgestellt wurde. In fünf Proben wurde ein Rückstand detektiert. In vier Proben wurden zwei Rückstände nachgewiesen. Zwei Proben enthielten drei Rückstände. In je einer Probe wurden sechs, neun und über zehn verschiedene Komponenten nachgewiesen.

Abbildung 7: Mehrfachrückstände in ökologisch erzeugtem Wein (06/2009 bis 05/2010)

Fazit

Der untersuchte Wein aus konventioneller Erzeugung war wie im Jahr 2005 eher gering mit Pflanzenschutzmittel-Rückständen belastet, auch wenn lebensmittelrechtlich eine Beanstandung ausgesprochen werden musste. Die Anzahl der Rückstände pro Probe lag geringfügig höher. Der durchschnittliche Rückstandsgehalt hat jedoch im Gegenzug etwas abgenommen, wobei Rotwein besser abschnitt als Weißwein.

Die akute Referenzdosis (ARfD) wurde in dem beanstandeten Wein bei Weitem nicht erreicht. Demzufolge waren keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die einzelnen nachgewiesenen Rückstände zu erwarten.

Der Wein aus ökologisch erzeugten Trauben trug seine Auslobung überwiegend mit Recht. Jedoch enthielt jede fünfte Probe auffällig hohe Rückstandsgehalte. Im Vergleich zur konventionellen Erzeugung ist die Rückstandsbelastung erheblich niedriger.

Rechtliche Beurteilung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Wein

Nach § 13 (5) Weingesetz sind für Rückstände in und auf Weintrauben § 9 (1) des Lebens- und Futtermittel-Gesetzbuches (LFGB) und die auf Grund des § 9 (2) und des § 13 (5) LFGB erlassenen Verordnungen anzuwenden. Über § 9 (1) Nr. 3 LFGB sind somit die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 anzuwenden.

In § 13 (2) Nr. 1 der Weinverordnung (WeinV) wird genauer bestimmt, dass die Gehalte der in Anlage 7a WeinV genannten Stoffe nicht überschritten werden dürfen. Bei in Anlage 7a Abschnitt 1 WeinV genannten Stoffen ist eine durch die Herstellung eingetretene Erhöhung bzw. Verringerung zu berücksichtigen, bei in Anlage 7a Abschnitt 2 WeinV genannten Stoffen gelten die Höchstmengen unverändert.

Dementsprechend sind bei den Stoffen der Anlage 7a WeinV die Höchstmengen der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ggf. unter Berücksichtigung der durch die Herstellung eingetretenen Erhöhung bzw. Verringerung heranzuziehen. Alle dort nicht genannten Stoffe haben keine Höchstmenge für Wein, auch wenn in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Grenzwert explizit für Trauben festgelegt ist.

Das LGL beurteilt die untersuchten Proben rechtlich entsprechend diesen Vorgaben. Bis zur Veröffentlichung von individuellen Verarbeitungsfaktoren durch das Bundesinstitut für Risikobewertung für die Berücksichtigung der durch die Herstellung eingetretenen Erhöhung bzw. Verringerung im Jahr 2009, wurden die gefundenen Rückstandsgehalte mit den Höchstmengen für Trauben verglichen, die sehr deutlich unterschritten wurden. Seitdem individuelle Verarbeitungsfaktoren verfügbar sind, werden diese angewendet, sofern diese für die Matrix-Wirkstoff-Kombination vorliegen.

Die Bezeichnungen "ökologisch" und "biologisch" dürfen nach der EU-Öko-Erzeugnisse-Verordnung nur verwendet werden, wenn der Hersteller keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel angewendet hat.

Mit modernen Analysetechniken lassen sich jedoch auch in Bio-Lebensmitteln gelegentlich Rückstände nachweisen. Häufig stammen diese aus einer Abdrift von konventionell angebauten Kulturen, der Aufnahme aus kontaminierten Böden oder von Kontaminationen während der Verarbeitung (Reinigung, Sortierung und Verpackung). Als Orientierungswert für eine mögliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird allgemein ein Rückstandsgehalt von 0,01 mg/kg herangezogen. Dieser entspricht der niedrigsten rechtlich festgesetzten Höchstmenge für konventionelle Erzeugnisse.

Bei den Weinen aus ökologisch erzeugten Trauben wird der im Wein gefundene Wirkstoffgehalt auf die zur Herstellung eingesetzten Trauben über die individuellen Verarbeitungsfaktoren umgerechnet. Wird dann der Orientierungswert von 0,01 mg/kg überschritten, bemängelt das LGL die Auslobung als Bio-Produkt.

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