Gemüseerzeugnisse, -zubereitungen - Untersuchungsergebnisse 2007

Jod in Algenerzeugnissen

Getrocknete Algen, die vor allem in der asiatischen Küche in Form von gepressten Algenblättern, als Gemüse, für Sushi oder als Beigabe zu Suppen Anwendung finden, weisen gelegentlich viel zu hohe Jodgehalte auf. Sechs von insgesamt 48 Proben (= 12 %) wurden wegen zu hoher Jodgehalte (121 - 3376 mg/kg), unzureichenden Angaben zur Zubereitung und der angegebenen maximalen Tagesverzehrsmenge als gesundheitsschädlich, verbunden mit EU-Schnellwarnungen, beurteilt. Die Beanstandungsquote lag im Bereich der der Vorjahre.

Nitrat in Gemüseerzeugnissen

Überschreitungen der Höchstmengen für Nitrat in Tiefkühlspinat stellte das LGL nicht fest. Die wenigen untersuchten Einzelproben von Bio-Spinat wiesen dabei im Mittel und am Maximalwert eine geringere Nitratbelastung auf als Spinat aus konventionellem Anbau.

Tabelle 1: Nitrat in tiefgefrorenen Gemüseerzeugnissen
Tiefgefrorenes Gemüse Probenzahl Nitrat [mg/kg]
Mittelwert von bis Höchstmenge
Spinat, gehackt /Blattspinat aus konventionellem Anbau 21 991 212 1967 2000
Spinat, gehackt /Blattspinat aus Bio-Anbau 4 629 142 1347 2000
Rahmspinat aus konventionellem Anbau 2 898 329 1466 2000
Rote Bete, gedämpft oder eingelegt 8 380 204 731 keine

Zinn in Konserven

Bei Gemüse aus verzinnten Konservendosen stellte das LGL erfreulicherweise keine Überschreitung der zulässigen Höchstmengen fest.

Nachweis von Allergenen in gemüsehaltigen Fertiggerichten

Im Berichtszeitraum wurden 20 gemüsehaltige Fertiggerichte mittels immunologischer (ELISA) als auch molekularbiologischer (PCR) Verfahren hinsichtlich des Zusatzes von Sojaprotein, Gluten, Milcheiweiß, Ei, Erdnuss sowie chemisch auf den Zusatzstoff Sulfit bzw. Schwefeldioxid untersucht. Handelt es sich um bei der Herstellung zugesetzte Zutaten, müssen diese Stoffe als mögliche Allergene auf den Lebensmitteln stets unabhängig von der Menge angegeben werden.

Hersteller geben, wenn produktionsbedingt geringe Mengen an Allergenen unbeabsichtigt in das Lebensmittel gelangen könnten, häufig freiwillig an, dass Spuren eines Allergens im Lebensmittel enthalten sein könnten. Abbildung 1 stellt im Überblick dar, ob und in welcher Form Allergene bei den untersuchten Fertiggerichten in der Kennzeichnung angegeben waren.

Bei zwei von 20 untersuchten Fertiggerichten wurden Gluten und Milcheiweiß bzw. Soja immunologisch nachgewiesen, die auf der Verpackung nicht deklariert waren. Inwieweit es sich um Zutaten handelte oder um unbeabsichtigte Kontaminationen, war in Zusammenarbeit mit der Behörde vor Ort an Hand der Rezepturen abzuklären.

Abbildung 1 soll verdeutlichen, ob und in welcher Form allergene Bestandteile bei den untersuchten gemüsehaltigen Fertiggerichten in der Kennzeichnung deklariert waren. Bei 50 - 60 % der untersuchten Fertiggerichte war der Zutatenliste zu entnehmen, dass Milchprotein, Gluten und Sellerie enthalten sind. Soja war bei ca. 45 %, Ei bei 25 %, Senf bei 20 % und Erdnuss bei 5 % der Fertiggerichte als Zutat deklariert. In deutlich geringerem Ausmaß wird die Kennzeichnung als "in Spuren" vorkommend verwendet. Soja, Milchprotein, Senf und Sellerie waren jeweils bei einer Probe, Erdnuss bei zwei Proben entsprechend angegeben. Sulfit war bei keinem der Fertiggerichte deklariert.

Abbildung 1: Deklaration von allergenen Bestandteilen bei gemüsehaltigen Fertiggerichten

Offen angebotene Gemüseerzeugnisse

Von 21 Proben offen angebotener Gewürzgurken und schwarzer Oliven sowie anderer Gemüse-Antipasti in Einzelhandels-Theken oder Gaststätten fehlte bei 7 Proben eine erforderliche Deklaration von Konservierungs- und/oder Süßstoffen oder anderen Zusatzstoffen am Schild an der Ware, wie z. B. die Angabe "geschwärzt" bei entsprechend behandelten schwarzen Oliven. Bei einer Probe eingelegter Oliven war die zulässige Höchstmenge für den Konservierungsstoff Sorbinsäure überschritten.

Gemüseerzeugnisse in Fertigpackungen

Bei 10 von 95 Gemüseerzeugnissen in Fertigpackungen wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt. So fehlte z. B. die im Rahmen der Allergenkennzeichnung erforderliche Angabe von Senf in der Zutatenliste von Sauerkraut und Gewürzgurken, die Senfkörner als Gewürzbestandteil enthielten. Zahlreiche Gemüseerzeugnisse waren verdorben oder enthielten Fremdkörper. Eine Sauerkrautkonserve wies keinen für Sauerkraut typischen Geschmack auf. Bei anderem Sauerkraut war der deklarierte Vitamin C-Gehalt um ein Drittel zu niedrig.

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