Getreideprodukte, Backvormischungen, Brotteige, Massen und Teige für Backwaren - Untersuchungsergebnisse 2007

Was wurde beanstandet?

Mehrere Getreideerzeugnisse vor allem Mehle waren aufgrund des Befalls mit Gespinsten und Larven nicht mehr zum Verzehr geeignet. Zwei Weizenmehle waren sogar mit Mäusekot verunreinigt.

15 % der untersuchten Mehlproben (14 von 91) mit einer Typenbezeichnung wurden wegen einer Über- oder Unterschreitung der in der DIN-Norm 10355 festgelegten Grenzwerte für den Mineralstoffgehalt beanstandet. Damit war eine weitere Verringerung der Beanstandungsquote zum Vorjahr (18 %) zu verzeichnen.

Die immunologischen Untersuchungen ergaben bei einer Backmischung den Nachweis von nicht deklarierten geringen Mengen an Soja sowie in zwei glutenfreien Früchtemüslis deutlich nachweisbare Gehalte an Gluteneiweiß.

Müslis

Die Untersuchung von Früchte-Müslis hinsichtlich ihres Schwefeldioxid (SO2)-Gehaltes wurde fortgeführt. Der Zusatz von Schwefeldioxid als Antioxidans und Konservierungsstoff ist allgemein ab einem Gehalt von 10 mg/kg kennzeichnungspflichtig und zwar nicht nur als Zusatzstoff, sondern auch als Allergie- und Unverträglichkeitsauslösender Stoff. Bei keinem der 50 geprüften Müslis wurde der oben genannte Schwellenwert überschritten.

Werden in der Verkehrsbezeichnung oder im Zusammenhang damit bestimmte Zutaten genannt oder besonders hervorgehoben, sind diese mengenmäßig anzugeben. Diese nach der Lebensmittel-KennzeichnungsVerordnung (LMKV) vorgeschriebene Quid-Regelung (Quantitative Ingredient Declaration) war bei 10 % der Müslis mit hervorgehobener Angabe von wertgebenden Inhaltsstoffen im Vergleich zu den auf der Verpackung deklarierten Mengen nicht korrekt. Die zu geringen Trockenfruchtanteile wurden als Wertminderung und irreführende Kennzeichnung beurteilt.

Mutterkorn

Das Projekt Nr.: 04-23 "Belastung von Lebens- und Futtermitteln sowie Belastung von Mensch und Tier mit Mutterkornalkaloiden" wurde mit der Untersuchung von Roggenbroten, Knäckebroten und Mürbekeks auf die fünf Ergotalkaloide Ergonovin (Ergometrin), Ergotamin, Alpha-Ergocryptin, Ergocristin und Ergocornin im April 2007 abgeschlossen. Die Alkaloidgehalte (Summe der fünf Einzelsubstanzen) lagen bei allen Erzeugnissen unter 1000 µg/kg.

Kennzeichnungsmängel

Falsche Verkehrsbezeichnung, irreführende Nährwertangaben, unvollständige Zusatzstoffkennzeichnung und fehlende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums sowie andere Kennzeichnungsfehler gaben ebenfalls Anlass zu Beanstandungen.

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