Triphenylmethanfarbstoffe in Fisch - Untersuchungsergebnisse 2012

2012 untersuchte das LGL wieder zahlreiche Forellen- und Karpfenproben aus bayerischen Fischbetrieben auf Rückstände von Triphenylmethanfarbstoffen. Diese Gruppe umfasst die Wirkstoffe Brillantgrün, Kristallviolett und Malachitgrün. Sie können zur Bekämpfung von Infektionen mit Bakterien, Pilzen oder Parasiten in Fischbeständen eingesetzt werden. Nach der Verabreichung werden die Substanzen von den Fischen rasch aufgenommen und zu den farblosen Leukofarbstoffen (Leukobrillantgrün, Leukokristallviolett bzw. Leukomalachitgrün) verstoffwechselt. Diese Rückstände einer Behandlung können noch Monate nach der Anwendung in der Fischmuskulatur nachgewiesen werden. Da sowohl Kristallviolett und Leukokristallviolett als auch Malachitgrün und Leukomalachitgrün im Verdacht stehen, krebserregend zu sein, ist der Einsatz von Triphenylmethanfarbstoffen EU-weit seit einigen Jahren weder bei Fischeiern noch bei Fischen, die später als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, zugelassen. Im Jahr 2012 hat das LGL im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans insgesamt 190 Planproben (117 Forellen, 72 Karpfen, ein Marmorfisch) sowie 27 Verdachtsproben (Forellen) auf Rückstände einer illegalen Anwendung von Triphenylmethanfarbstoffen untersucht. Erstmalig stellte das LGL in einer Planprobe Forellen aus einem bayerischen Erzeuger- betrieb Leukokristallviolett fest (1,8 μg/kg), in einer weiteren Planprobe Forellen Leukomalachitgrün (1,6 μg/kg). Dieser Wert lag jedoch in dem Bereich, in dem die Fische nach EU-Recht als verkehrsfähig einzustufen sind. Infolge des Leukokristallviolettbefundes wurden zusätzlich in dem betroffenen Betrieb 21 Verdachtsproben entnommen. Die Untersuchung ergab in 15 Fällen positive Befunde. Die Proben enthielten Leukomalachitgrün im Bereich von 0,94 bis 15 μg/kg (Median: 5,7 μg/kg; Mittelwert: 7,8 μg/ kg). Der in der betroffenen Anlage noch vorhandene Fischbestand wurde vernichtet. Auch in zwei weiteren Verdachtsproben, die aufgrund eines positiven Befundes aus dem Jahr 2011 entnommen worden waren, stellte das LGL Rückstände von Leukomalachitgrün fest (0,98 bzw. 49 μg/kg). Die noch im Betrieb vorhandenen schlachtreifen Fische wurden vernichtet. Im Vergleich zu den vergangenen Jahren zeichnet sich bei den Planproben ein Rückgang der Positivbefunde bei Triphenylmethanfarbstoffen ab. Dennoch stellte das LGL 2012 wieder Rückstände illegaler Anwendungen fest. Auch im Jahr 2013 werden intensive Kontrollen durchgeführt.

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