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EU-Schnellwarnsystem
Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (Rapid-Alert-System for Food and Feed – RASFF) ist ein behördeninternes Informationssystem der EU-Mitgliedstaaten. Es dient der schnellen Weitergabe von Informationen über ernste unmittelbare oder mittelbare Risiken für die menschliche Gesundheit, die von Lebens- und Futtermitteln ausgehen (vor allem Art und Herkunft des Produktes, von ihm ausgehende Gefahr, Vertriebswege und getroffene Maßnahmen). Der Informationsaustausch ermöglicht den betroffenen Mitgliedstaaten, rasch wirksame Maßnahmen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit zu ergreifen.
Das LGL fungiert im Schnellwarnsystem als Kontaktstelle Bayerns. Ihre wichtigsten Aufgaben sind:
- Sichtung aller aus der EU eingehenden Meldungen. Falls Bayern betroffen ist, informiert die Kontaktstelle die zuständigen Behörden sowie das StMUG und leitet notwendige Maßnahmen ein (zum Beispiel Ermittlung weiterer Vertriebswege, Rücknahmeüberwachungen durch die Vor-Ort-Behörden, Betriebskontrollen).
- Erstellung von Schnellwarnungen, wenn in Bayern nicht sichere Lebensmittel festgestellt werden (zum Beispiel durch Gutachten des LGL).
- Erstellung von Folgemeldungen zu Schnellwarnungen aus der EU (Mitteilung von in Bayern ergriffenen Maßnahmen oder Ermittlungsergebnissen, zum Beispiel Weitervertrieb eines Erzeugnisses ins Ausland).
