Kontrollprogramm Lebensmittelsicherheit
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat unter Einbeziehung der Regierungen das sogenannte Kontrollprogramm Lebensmittelsicherheit erarbeitet. Dieses zielt darauf ab, Lebensmittelbetriebe mit überdurchschnittlich hohen oder komplexen Risiken angemessen zu kontrollieren und damit einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit zu leisten. Das Kontrollprogramm wird federführend durch die Kreisverwaltungsbehörden umgesetzt und vollzogen. Diese beteiligen dabei die Spezialeinheit sowie bei zulassungspflichtigen Betrieben auch die Regierung.
Inhalt des Kontrollprogramms
Das Kontrollprogramm zielt ausschließlich auf überregional agierende Lebensmittelbetriebe ab, die eine große Zahl von Verbrauchern erreichen und daher von besonderer Bedeutung für die Lebensmittelsicherheit sind. Das Kontrollprogramm basiert auf einem Drei-Säulen-Modell, welches unterschiedliche Arten von Risiken abbildet (vergleiche Abbildung 1). Alle drei Säulen umfassen grundsätzlich die gleiche Anzahl an Betrieben. In jeder Säule sind zur Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten Betriebs-Kontingente für die einzelnen Regierungsbezirke festgelegt.
Abbildung 1: Darstellung des Drei-Säulen-Modells des Kontrollprogramms
Säule 1 „Abstrakte Risikoanalyse“
Grundlage der Säule 1 ist die bereits seit Jahren bestehende Risikoanalyse der Lebensmittelbetriebe, die von den Kreisverwaltungsbehörden durchgeführt wird. Dabei bewerten die örtlichen Behörden die Betriebe anhand von Einzelmerkmalen wie Betriebsart und -struktur, Hygiene- und Betriebsmanagement sowie Art der hergestellten Produkte hinsichtlich ihrer Risiken – unabhängig von (aktuellen) Mängeln und Auffälligkeiten. Aus den Betrieben mit besonders hohem Risiko werden per Zufallsauswahl die zu kontrollierenden Betriebe für die Säule 1 ermittelt.
Säule 2 „Überwachungsschwerpunkte“
Das LGL legt Überwachungsschwerpunkte anhand von branchen- oder produktspezifischen Risiken fest. Hierbei werden insbesondere Ergebnisse aus Betriebskontrollen, aus dem Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel oder aus Untersuchungen des LGL berücksichtigt. Überwachungsschwerpunkte im Kontrollprogramm waren 2008 Wild be- und verarbeitende Betriebe, Schlachthöfe und Brauereien.
Säule 3 „Risikobetriebe“
Als „Risikobetrieb“ wird ein Betrieb eingestuft, bei dem sich erhebliche betriebsbezogene Auffälligkeiten beziehungsweise Verdachtsmomente ergeben haben. Berücksichtigt werden vor allem festgestellte Verstöße gegen das Lebensmittelrecht, die jeweilige Verantwortlichkeit des Unternehmers bezüglich der Verstöße (vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln), Schnellwarnungen, Zurückweisungen durch Abnehmer oder auch auffällige Kontrollergebnisse. Das LGL wählt die konkreten Betriebe im Einvernehmen mit der jeweiligen Regierung aus. Ein Betrieb kann aus dem Kontrollprogramm „entlassen“ werden, wenn er mindestens zweimal kontrolliert wurde und bei der letzten Kontrolle keine erheblichen Auffälligkeiten (mehr) festgestellt wurden. Über die „Entlassung“ entscheidet das LGL im Einvernehmen mit der jeweiligen Regierung. Wie lange ein Betrieb im Kontrollprogramm bleibt, ist nicht statisch festgelegt, vielmehr handelt es sich um ein dynamisches System. Ein ausscheidender Betrieb wird unmittelbar durch einen "Nachrücker" ersetzt.
