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Lebensmittelüberwachung: Aufgaben des LGL
Neben dem Ministerium, den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden übernimmt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Rahmen der Lebensmittelüberwachung verschiedene Aufgaben, darunter zum Beispiel die Koordinierung der Probenahmen und Untersuchung von Proben, die Durchführung spezieller Betriebskontrollen sowie die Leitung der Kontaktstelle Bayerns in den EU-Schnellwarnsystemen. Es unterstützt durch seine Arbeit in hohem Maß die Vollzugsbehörden in der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Nachfolgend werden einige der Aufgaben detaillierter vorgestellt.
