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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Hotline Vertrauliche Hinweise

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat bereits in der Vergangenheit regelmäßig Beschwerden und Hinweise von Verbrauchern, Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern erhalten, in denen auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und unhygienische Zustände in der Gastronomie oder der Lebensmittelwirtschaft hingewiesen wurde. Um diese Hinweise noch gezielter und schneller bearbeiten zu können, hat das LGL eine Internetseite und eine Hotline eingerichtet. Die Hinweise werden unverzüglich an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Dienststellen bei den Landkreisen und Städten im Freistaat Bayern weitergegeben. Bei gravierenden Verdachtsmomenten überprüft auch die Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit den Hinweis. Ferner verwendet das Landesamt die gewonnenen Informationen für die Früherkennung von Problemen und Risiken.

Sie können als Verbraucher Ihre Beobachtungen an das LGL auch in anonymisierter Form zur Bearbeitung entweder per Formular oder telefonisch melden. Ihre Informationen sollten so detailliert sein, dass sie bei einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden vor Ort nachprüfbar sind:

  • Die Hotline ist werktags unter 09131 6808-5656 von 9 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr besetzt. In der übrigen Zeit werden die Hinweise auf Band aufgezeichnet.
  • zum Formular "Vertrauliche Hinweise"

Wichtige Hinweise

Wenn Sie als Kunde ein Lebensmittel gekauft haben, das nicht Ihren Erwartungen entspricht und z. B. vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben ist, wenden Sie sich bitte nicht über die Hotline an das LGL, sondern direkt an die für Sie örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.

Diese finden Sie als Dienststelle Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Ihre Hinweise werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Dies gilt jedoch nicht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass leichtfertig oder wider besseres Wissen unrichtige Angaben gemacht wurden. Im Rahmen eines eventuell nachfolgenden Strafverfahrens obliegt die Entscheidung über die vertrauliche Behandlung von Informationen im Übrigen den Strafverfolgungsbehörden.

2010

2010 nahm das LGL 38 Hinweise entgegen, in zwölf Fällen (34 %) bestätigte sich der Verdacht. Außerhalb der Hotline gingen weitere 69 Hinweise über Telefon, E-Mail oder Brief ein. Bei den anschließenden Ermittlungen durch das LGL und die Vor-Ort-Behörden bestätigten sich 39 % der Vorwürfe zumindest teilweise. Es wurden Abhilfemaßnahmen eingeleitet.

2009

2009 gingen insgesamt 34 verwertbare Hinweise ein, davon 15 per Internetformular, neun telefonisch und zwölf per Brief oder E-Mail. Die zuständigen Vor-Ort-Behörden wurden informiert und gebeten, dem Hinweis nachzugehen. In 20 Fällen konnte der Hinweis nicht, in 14 Fällen teilweise oder gänzlich bestätigt werden. Die Hinweise bezogen sich meist auf hygienische Mängel in Betrieben oder mangelnde Qualität von Lebensmitteln.

2008

2008 gingen insgesamt 35 verwertbare Hinweise ein: 14 Hinweise per Brief oder E-Mail, elf über das Internet und zehn telefonisch. Der Großteil betraf hygienische Mängel in Betrieben. In 33 Fällen wurden die zuständigen Vor-Ort-Behörden gebeten, dem Hinweis nachzugehen, in zwei Fällen wurde die Spezialeinheit aktiv. Neun Hinweise wurden voll, vier teilweise bestätigt. In 22 Fällen konnte der Hinweis nicht nachvollzogen werden.

2007

2007 gingen insgesamt 67 Hinweise ein (2006: 107). Die meisten Hinweise (21) betrafen hygienische Mängel im Betrieb. In neun Fällen wurden die Hinweise voll, in elf Fällen teilweise bestätigt.

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